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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 eLogbücher parallel führen



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Speranza100
30.04.2023, 17:49
Meine Ärztekammer braucht teilweise >8 WOchen für eine ANtwort.
Ich hab mehrere Logbücher (Allgemeinmedizin) für die stationären Fächer, die Internistische Zeit hab ich mir aber im Allgemeinmedizin Logbuch abhaken lassen, die anderen Fächer im jeweils eigenen Logbuch. (allerding alles Papierform). Ich habe die auch alle einmal schon gesammelt hingesendet in Kopie und mir schriftlich bestätigen lassen, dass meine stationäre Zeit als erfüllt angesehen wird, weil ich da auch Bedenken hatte. (Es waren /sind auch leider zusätzlich noch unterschiedliche Bundesländer....) Ich würde das beim E Logbuch wenn Technisch möglich wohl genauso machen. Weil vermutlich ein zB Neurologie Chef gar kein anderes Logbuch "bedienen" kann. Aber ja, lass es dir schriftlich von deiner Ärztekammer mitteilen wie sie es haben wollen und ggf sonst nochmal, wenn es das bei dir gibt, bei den Weiterbildungsverbünden nachfragen, die müssten sowas auch relativ zuverlässig wissen...

GloriaSchmidt
30.04.2023, 18:00
Und trotzdem kann dir im Logbuch X nur jemand etwas bescheinigen, der auch die WB-Befugnis für das Fach hat. Ob es inhaltlich und thematisch das gleiche ist, spielt keine Rolle.

Als Psychiater zum Beispiel musste ich ins Neuro Jahr - da hat der Neuro-Chef dann am Ende im Logbuch Psychiatrie die entsprechenden Dinge bescheinigt.

Parallel, nur für den Fall dass ich doch mal Doppel-FA werden wollen würde, hat er mir auch zeitgleich in einem Neuro Logbuch bestimmte Dinge, die ich getan hab, bescheinigt.

Dooly
02.05.2023, 21:25
Genauso empfiehlt es meine ÄK auch. Bzw. eher die SB, die meine Frage beantwortet hat. Beide/mehrere Logbücher zu führen, wenn man Leistungen dokumentieren will, die im eigenen Logbuch nicht abgefragt werden, z. B. für den Fall, dass man das Fach wechselt oder ne zweite Gebietsbezeichnung anstrebt. Ansonsten soll ich auch nur das Logbuch aus meinem Gebiet führen. Fremdzeiten können im eLogbuch problemlos und gut nachvollziehbar erfasst werden, indem man den entsprechenden WB-Abschnitt unter Angabe von WB Stätte und WB Befugte einträgt. In meiner WBO bin ich nur gezwungen ein Jahr in einem anderen Fach der direkten Patientenversorgung zu verbringen ohne konkreteren Anspruch. In Neuro und Psych sind ja auch Kompetenzen formuliert.

Dragonheart
14.05.2023, 10:34
Danke euch allen für die Ratschläge... bin was das (E-)Logbuch angeht aktuell / allgemein doch recht verunsichert.
Mein Ziel ist der FA Allgemeinmedizin und habe mir im E-Logbuch Allgemeinmedizin aktuell das stationäre Jahr Innere bescheinigen lassen. Momentan bin ich in einer Psychosomatischen Klinik mit der WB-Ermächtigung 2 Jahre für Psychiatrie um die mind. 6 Monate "weitere Fach" die laut WBP gefordert sind zu machen.
Ich habe vor zwei Wochen ne Mail an die Kammer geschrieben, telefonisch ist da ja leider dauerhaft niemand erreichbar, ich hoffe sehr auf eine baldige / hilfreiche Antwort da ich mir natürlich Sorgen mache das es am Ende an irgendwelchen Formalitäten scheitern könnte. Zumal das Jahr Innere für mich...nunja... hart war.
Vermutlich würde ich zur persönliche Absicherung auch Doppelgleisig fahren, sprich das Logbuch Allgemein + Psychiatrie an die Chefin schicken, aber wäre natürlich schon toll einfach eine Info von der Kammer zu haben. Es bleibt wohl spannend wann / welche Antwort kommt. Zumal für die letzte zwei Jahre in der Praxis auch ein Bundesland/Kammerwechsel möglich wäre aus privaten Gründen...

MojoONE
16.06.2023, 00:29
Wie habt ihr das generell mit der Dokumentation im eLogbuch gemacht: Gleich von Beginn an gewissenhaft führen und in regelmäßigen Abständen dem/der WB-Befugten zur Gegenzeichnung freigeben oder doch eher alles am Ende bestätigen lassen?
Bezüglich der Kompetenzniveaus: Müssen alle Niveaus bestätigt sein, oder reicht das höchst verlangte?

Die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren? Weiß jemand etwas dazu?

abcd
16.06.2023, 19:27
Die Bestätigung des höchsten Niveaus ist ausreichend.

MojoONE
17.06.2023, 02:27
Die Bestätigung des höchsten Niveaus ist ausreichend.

Vielen Dank für deine rasche Antwort. Weiß einer, ob man immer das höchste Niveau erreicht haben muss, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

abcd
17.06.2023, 09:24
I.d.R. haben Landesärztekammern FAQ zum Logbuch auf ihrer Website. Zusätzlich regelmäßig aktualisierte FAQ auf der Seite der BÄK (https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq).
Spezielle Fragen richtet man sicherheitshalber direkt an die Landesärztekammer oder willst Du wegen einer Aussage aus einem Forum am Ende nicht zur Prüfung zugelassen werden?