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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 eLogbücher parallel führen



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medizinfreund
27.04.2023, 18:18
Hallo,

ich beginne bald meine Fscharztausbildung in der Urologie, ziehe aber auch eine spätere Facharztprüfung in der Allgemeinmedizin in Betracht. Vor diesem Hintergrund würde ea ja Sinn machen, beide Logbücher von Beginn an parallel zu führen. Hat das von euch schon jemand in der Form gemacht und Erfahrungen darin, wie möglicherweise Chefs reagieren, wenn sie die Weiterbildungsinhalte in beiden Logbüchern bestätigen sollen und in dem Zusammenhang von der möglichen Zweitoption Allgemeinmedizin Wind bekommen (Auswirkungen auf FA-Ausbildung etc...)?

Besten Dank für eure Hilfe!

freak1
27.04.2023, 18:35
Kann ein CA Urologie überhaupt irgendwas in einem WB-Logbuch Allgemeinmedizin bestätigen?

davo
27.04.2023, 18:39
Nachdem man in der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin sehr viel Zeit nach freier Wahl verbringen kann, warum nicht?

Sönke1990
27.04.2023, 19:03
Die Frage habe ich mir auch gestellt, vorallem wo ich jetzt einen anderen Facharzt anstrebe. Hatte mal mit der Bubdesärztekammer telefoniert und es muss eh alles auch nochmal ausgedruckt abgegeben werden.

medizinfreund
27.04.2023, 19:30
Die Frage habe ich mir auch gestellt, vorallem wo ich jetzt einen anderen Facharzt anstrebe. Hatte mal mit der Bubdesärztekammer telefoniert und es muss eh alles auch nochmal ausgedruckt abgegeben werden.

Hmm okay, d.h. man kann immer noch die Logbücher aus verschiedenen Fachgebieten zusammen mit den 24, im eLogbuch Allgemeinmedizin dokumentierten, Monaten beim Hausarzt zur Prüfungsanmeldung ausgedruckt abgeben, sofern die Gesamtanforderungen erfüllt wurden.

abcd
28.04.2023, 18:48
Die Frage habe ich mir auch gestellt, vorallem wo ich jetzt einen anderen Facharzt anstrebe. Hatte mal mit der Bubdesärztekammer telefoniert und es muss eh alles auch nochmal ausgedruckt abgegeben werden.
Was meinst du mit "ausgedruckt abgegeben werden"?
Ich musste zur Prüfungsanmeldung nichts ausdrucken. (BaWü)

medizinfreund
28.04.2023, 21:26
Wie habt ihr das generell mit der Dokumentation im eLogbuch gemacht: Gleich von Beginn an gewissenhaft führen und in regelmäßigen Abständen dem/der WB-Befugten zur Gegenzeichnung freigeben oder doch eher alles am Ende bestätigen lassen?
Bezüglich der Kompetenzniveaus: Müssen alle Niveaus bestätigt sein, oder reicht das höchst verlangte?

Choranaptyxis
28.04.2023, 21:30
Nachdem man in der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin sehr viel Zeit nach freier Wahl verbringen kann, warum nicht?

Hatten bei der Kammer einen Willkommensabend. Da hieß es, wenn ich mich nicht komplett falsch erinnere, dass man bei Allgemeinmedizin eben die ganzen anderen Logbücher einreicht. Man kann nur das Logbuch bescheinigen, wofür man man die WB-Berechtigung hat.

abcd
29.04.2023, 09:08
Kompetenzniveau: Bestätigung des höchsten ist ausreichend.

Dragonheart
29.04.2023, 17:08
.... Man kann nur das Logbuch bescheinigen, wofür man man die WB-Berechtigung hat.

Ach krass, hat da jemand genauere Infos dazu oder gar zuverlässige Quellen?
In Nordrhein gibt es ja extra das eLogbuch "allgemeinmedizin", welches ich auch nutze (erst in der Inneren, jetzt in der Psychosomatik/Psychatrie). Das würde der o g. Info ja widersprechen....

Choranaptyxis
29.04.2023, 17:11
Ach krass, hat da jemand genauere Infos dazu oder gar zuverlässige Quellen?
In Nordrhein gibt es ja extra das eLogbuch "allgemeinmedizin", welches ich auch nutze (erst in der Inneren, jetzt in der Psychosomatik/Psychatrie). Das würde der o g. Info ja widersprechen....

Wie gesagt, bin mir nicht mehr sicher. Vlt gibt es auch für Allgemeinmed. ne Ausnahme, aber prinzipiell wurde das so gesagt.

Bonnerin
29.04.2023, 18:38
Wie gesagt, bin mir nicht mehr sicher. Vlt gibt es auch für Allgemeinmed. ne Ausnahme, aber prinzipiell wurde das so gesagt.

Kenne ich auch so wie du.
Die ÄK Nordrhein meinte, dass ich z.B. zur Anmeldung mein Logbuch für Labormedizin und das Logbuch für das klinische Jahr einreichen muss.

Wie soll denn jemand was in einem Logbuch bescheinigen, wenn er/sie für das Fach gar nicht weiterbildungsbefugt ist?

medizinfreund
29.04.2023, 20:44
Wie soll denn jemand was in einem Logbuch bescheinigen, wenn er/sie für das Fach gar nicht weiterbildungsbefugt ist?

Naja beispielsweise bei Laboratoriumsmedizin alles was unter Abschnitt B fällt. Bei Allgemeinmedizin sind auch im fachspezifischen Teil unter dem Punkt 'Therapeutische Verfahren' Dinge, die man in jedem stationären Fach lernt.

freak1
29.04.2023, 23:04
Und trotzdem kann dir im Logbuch X nur jemand etwas bescheinigen, der auch die WB-Befugnis für das Fach hat. Ob es inhaltlich und thematisch das gleiche ist, spielt keine Rolle.

Dragonheart
30.04.2023, 06:40
Wobei es, um beim Beispiel allgemeinmedizin zu bleiben, nach dieser Annahme ja überhaupt keinen Sinn machen würde, dass es ein eigenes logbuch allgemeinmedizin gibt.
Denn laut wbo nordrhein muss man 1 Jahr innere stationär, 2 Jahre allgemeinmedizin in einer Praxis und 6 Monate "ein anderes Fach der patientennahen Versorgung (siehe Liste x) machen.
Daher ist es doch nur logisch, daß der weiterbilden dieses "3te" Faches keine, oder zumindest nicht primär, die Ermächtigung für innere / allgemeinmedizin hat. Und trotzdem muss oder sollte er hoffentlich das Logbuch seines Assistenten unterschreiben.

anignu
30.04.2023, 12:59
Und trotzdem muss oder sollte er hoffentlich das Logbuch seines Assistenten unterschreiben.
Ja klar. Aber halt das Logbuch in dem Fach für das auch die WBB besteht. Und wenn das Inhalte sind die man auch für den Allgemeinmediziner braucht isses gut, dann isses ja bescheinigt. Und wenn nicht dann halt nicht. Aber der WBB für Chirurgie kann halt einfach keine WB-Inhalte bescheinigen die in dem Logbuch Chirurgie bzw. Fach Chirurgie kein Thema sind.

Manchmal wird das sogar extrem ausdifferenziert. Bei mir war es so dass der Chirurgie-Chef manche Dinge in dem Logbuch Chirurgie nicht als Leistungen die in der eigenen Abteilung erbracht werden angegeben hatte für die Beantragung der WBB. Daher wurden sogar Inhalte im Chirurgie-Logbuch teilweise nicht anerkannt obwohl gemacht und unterschrieben. Aber das ist wiederum ein ganz anderes und sehr spezielles Thema...

abcd
30.04.2023, 14:06
Das digitale Logbuch ist noch nicht so sehr ausgereift. Für die Zusatzbezeichnung Rehawesen sind curriculare Kurse gefordert. In den Kursen finden normalerweise Begehungen von Rehaeinrichtungen, Berufsföderungswerken, Sozialgericht oä statt. Die Begehungen sind auch im Logbuch gelistet, haben mit mir als WBB nicht wirklich etwas zu tun. Was passiert, wenn ich das nicht abhake? Bleiben die Dinge einfach offen? Gibt es Probleme mit der ÄK? Ich habe eigentlich keinen Nerv mich mit der ÄK auseinanderzusetzen. Bislang habe ich es abgehakt, damit keine Probleme entstehen.

Dragonheart
30.04.2023, 17:09
Ja klar. Aber halt das Logbuch in dem Fach für das auch die WBB besteht. Und wenn das Inhalte sind die man auch für den Allgemeinmediziner braucht isses gut, dann isses ja bescheinigt. Und wenn nicht dann halt nicht. Aber der WBB für Chirurgie kann halt einfach keine WB-Inhalte bescheinigen die in dem Logbuch Chirurgie bzw. Fach Chirurgie kein Thema sind.

Manchmal wird das sogar extrem ausdifferenziert. Bei mir war es so dass der Chirurgie-Chef manche Dinge in dem Logbuch Chirurgie nicht als Leistungen die in der eigenen Abteilung erbracht werden angegeben hatte für die Beantragung der WBB. Daher wurden sogar Inhalte im Chirurgie-Logbuch teilweise nicht anerkannt obwohl gemacht und unterschrieben. Aber das ist wiederum ein ganz anderes und sehr spezielles Thema...

Was die einzelnen Inhalte/ Zeilen angeht verstehe ich das voll und ganz. Der OA der Inneren stationär hat einiges bescheinigt, aber natürlich zb keine Hausbesuche.
Dennoch habe / nutze ich nur das eine Logbuch "Allgemeinmedizin", sonst müsste ich ja für alle Abschnitte ein extra logbuch anfangen / das logbuch Allgemeinmedizin hätte überhaupt keinen Sinn. Ich lasse mir dann halt die einzelnen Inhalte/Zeilen jeweils so Bescheinigen wie es Inhaltlich Sinn macht. Bis auf Dinge aus der Inneren/ hausarztpraxis ist das meiste eh, wie ich finde, sehr schwammig formuliert.

Choranaptyxis
30.04.2023, 17:19
Ich würde an deiner Stelle bei der Ärztekammer nachfragen, nicht, dass das später zu Problemen führt. Wobei evtl technisch der WB dann auch nur auf das seiner Fachrichtung zugehörige Logbuch zugreifen kann? Wäre ja einfach zu realisieren.
Das Logbuch Allgemeinmedizin hat ja einen Sinn, wo soll denn der/die WB-berechtige Allgemeinmediziner/in bescheinigen?

Dragonheart
30.04.2023, 17:36
Ich würde an deiner Stelle bei der Ärztekammer nachfragen, nicht, dass das später zu Problemen führt. Wobei evtl technisch der WB dann auch nur auf das seiner Fachrichtung zugehörige Logbuch zugreifen kann? Wäre ja einfach zu realisieren.
Das Logbuch Allgemeinmedizin hat ja einen Sinn, wo soll denn der/die WB-berechtige Allgemeinmediziner/in bescheinigen?

Ja, das versuche ich leider seit 3 Wochen (wegen ner ganz anderen Frage) vergebens...
Es ist einfach etwas irritierend, wenn in der wbo automatisch mehrere Fächer gefordert werden und es ein spezielles Logbuch allgemeinmedizin gibt. Entweder kann man es als logisch sehen, dass wegen ersterem mehrere Logbücher geführt werden oder man kann sagen "warum mehrere wenn man einen Facharzt wie alle anderen auch lacht, also ein logbuch"....