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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden und Opt-Out



Bussard
16.05.2023, 19:46
An meiner Klinik macht es eigentlich keinen Unterschied, ob man Opt-out unterschrieben hat oder nicht. Wir werden mit Diensten durchschnittlich für 45 h pro Woche geplant. Wie ist das nun mit den Überstunden? Wenn ich Opt-out nicht unterschrieben habe, darf ich dann pro Woche dauerhaft nicht mehr als 3 Überstunden aufschreiben, weil ich ansonsten die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 h pro Woche im 6-Monatsdurchschnitt überschreite?

Nachtrag: Freizeitausgleich gewährt mein Arbeitgeber nicht.

FirebirdUSA
17.05.2023, 12:07
An meiner Klinik macht es eigentlich keinen Unterschied, ob man Opt-out unterschrieben hat oder nicht. Wir werden mit Diensten durchschnittlich für 45 h pro Woche geplant. Wie ist das nun mit den Überstunden? Wenn ich Opt-out nicht unterschrieben habe, darf ich dann pro Woche dauerhaft nicht mehr als 3 Überstunden aufschreiben, weil ich ansonsten die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 h pro Woche im 6-Monatsdurchschnitt überschreite?
Nachtrag: Freizeitausgleich gewährt mein Arbeitgeber nicht.

Opt-Out besagt nur, dass du in einer (!) Woche mehr als 48h arbeiten darfst.. hast du opt-out nicht unterschrieben ist z.B. schon ein 24h Dienst am Wochenende nicht zulässig. Auch der 6 Monatsdurchschnitt bezieht sich nur (!) auf Personen die Opt-Out unterschrieben haben.

Nefazodon
17.05.2023, 12:56
Außerdem ist ein fehlendes Opt-Out rein rechtlich ein Problem deines Arbeitgebers und nicht deines. Du darfst und solltest Überstunden, die Du machen musstest, trotzdem dokumentieren.

Für dich hat das keine negativen Konsequenzen.

Lediglich dein Arbeitgeber könnte theoretisch Ärger bekommen, wenn er dafür verantwortlich ist, dass Du ständig gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

(Theoretisch, weil praktisch leider keine Kontrollen durchgeführt werden)

abcd
17.05.2023, 18:53
Opt-Out besagt nur, dass du in einer (!) Woche mehr als 48h arbeiten darfst.. hast du opt-out nicht unterschrieben ist z.B. schon ein 24h Dienst am Wochenende nicht zulässig. Auch der 6 Monatsdurchschnitt bezieht sich nur (!) auf Personen die Opt-Out unterschrieben haben.

@ FirebirdUSA
Bist Du da sicher?
Ich verstehe den Tarifvertrag zumindest im VKA so, dass es auch bei"normalem" BD ohne OPT-Out mit 6 Monaten Durchschnitt gerechnet wird.
§10
(2) Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschafts-
dienst fällt, kann unter den Voraussetzungen einer
- Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle unter Einbeziehung des Betriebs-
arztes und
- ggf. daraus resultierender Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesund-
heitsschutzes
im Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 2 Nr. 3 ArbZG die tägliche Arbeitszeit
im Sinne des Arbeitszeitgesetzes abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 und
6 Abs. 2 ArbZG über acht Stunden hinaus auf bis zu 24 Stunden verlängert wer-
den, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit als Bereitschafts-
dienst abgeleistet wird
(6) Für die Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit nach den
Absätzen 2 bis 5 ist ein Zeitraum von sechs Monaten zugrunde zu legen

FirebirdUSA
17.05.2023, 20:24
Jetzt nicht mehr sicher, müsste mich erst durch die Paragraphen wühlen.

Bussard
17.05.2023, 20:29
Ich verstehe es auch so wie abcd. Dies entspräche auch §3 des Arbeitszeitgesetzes. https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

Letzlich würde ich es nun so wie von Nefazodon vorgeschlagen halten. In meinem Haus ist es im Großen und Ganzen zum Glück üblich, die Überstunden aufzuschreiben. Allerdings weiß ich nicht, wie groß der Anteil der Kollegen mit bzw. ohne Opt-out ist, da es bei uns von der Dienstplanung her keinen Unterschied macht.

FirebirdUSA
18.05.2023, 18:54
Stimmt, sehe es inzwischen auch so. So lange unter 48h im Mittel kein Problem und Überstunden sind nicht dein Problem