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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gekündigt werden nach der Probezeit?



origamifalter
18.05.2023, 20:52
Was ist aus Sicht des Arbeitgebers/Chefärztin der Unterschied zwischen pre/post Probezeit in Bezug aufs Kündigen eines Arztes (Normaler VKA Vertrag befristet auf 5 Jahre Weiterbildungszeit)?

Ist es für ihn „komplizierter“ bzw. überhaupt möglich jemanden, der keine groben Fehler/Vergehen macht zu kündigen? Wie „sicher“ ist man mit seiner Stelle, wenn man aus der Probezeit heraus ist, aber beispielsweise die Chefärztin einen aus persönlichen Gründen nicht mag?

freak1
18.05.2023, 20:58
Formal vielleicht nicht, aber er kann dich für die nächsten 4 Jahre einfach in eine Ecke stellen und verschimmeln lassen, sodass du von selbst kündigst.

Matzexc1
19.05.2023, 06:09
Formal vielleicht nicht, aber er kann dich für die nächsten 4 Jahre einfach in eine Ecke stellen und verschimmeln lassen, sodass du von selbst kündigst.

Am ehesten das, wer grobe fehler macht wird meistens in der probezeit gekündigt. Wie der Fall des pflegers aus München beweist geht es manchen nur um das Füllen des Dienstplanes, also gibt es auch da Abstufungen

origamifalter
19.05.2023, 09:01
Kann nach der Probezeit noch eine Kündigung erfolgen, mit der Begründung, dass die Leistung des Arztes nicht den Anforderungen entspricht? So etwas wäre ja am ehesten ein denkbarer Vorwand.

vanilleeis
19.05.2023, 11:35
Nach der Probezeit ist Kündigung in der Regel nur nach zweimaliger Abmahnung (aus dem selben Grund) möglich

Kackbratze
19.05.2023, 16:57
"Im beiderseitigen Einvernehmen" geht auch, aber das bedeutet, dass man sich einig ist, dass das so nix wird.

Dooly
19.05.2023, 17:06
Nach der Probezeit ist Kündigung in der Regel nur nach zweimaliger Abmahnung (aus dem selben Grund) möglichAh so krass. Ich hab jetzt nie tiefer darüber nachgedacht und einfach angenommen, dass man mit ner gewissen Kündigungsfrist einfach gekündigt werden kann, genauso wie man kündigen kann. Oh man, das erklärt auch, weshalb man manchmal auf ätzendem Kotz-Personal sitzenbleibt. Da sollte man die Probezeit echt ernst nehmen.

Endoplasmatisches Reticulum
19.05.2023, 18:34
Ah so krass. Ich hab jetzt nie tiefer darüber nachgedacht und einfach angenommen, dass man mit ner gewissen Kündigungsfrist einfach gekündigt werden kann, genauso wie man kündigen kann.

Nope. Und das könntest du ebenfalls nicht (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html), wenn es nicht im Arbeits- bzw. Tarifvertrag so festgeschrieben wäre. An sich ist die ordentliche Kündigung bei befristeten Verträgen für beide Parteien nicht vorgesehen.


Oh man, das erklärt auch, weshalb man manchmal auf ätzendem Kotz-Personal sitzenbleibt. Da sollte man die Probezeit echt ernst nehmen.
Wäre das so, könnte der Arbeitgeber außerordentlich verhaltensbedingt kündigen. Meist bleibt Kotz-Personal doch eher, weil es schon lange da ist und weiß, wie der Laden läuft, oder weil der Chef ein geschmacksverträglicher Synchronkotzer ist.

origamifalter
19.05.2023, 18:44
Nope. Und das könntest du ebenfalls nicht (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html), wenn es nicht im Arbeits- bzw. Tarifvertrag so festgeschrieben wäre. An sich ist die ordentliche Kündigung bei befristeten Verträgen für beide Parteien nicht vorgesehen.


Wäre das so, könnte der Arbeitgeber außerordentlich verhaltensbedingt kündigen. Meist bleibt Kotz-Personal doch eher, weil es schon lange da ist und weiß, wie der Laden läuft, oder weil der Chef ein geschmacksverträglicher Synchronkotzer ist.

Also gilt die Kündigungsfrist aus dem Tarifvertrag von 6 Wochen nur einseitig für den Arbeitnehmer? Und der Arbeitgeber kann einen nicht einfach so mal kündigen? Ich rede vom ganz normalen Tarifvertrag für Ärzte. Ich hätte gedacht dass der Arbeitgeber einen auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist einfach so kündigen kann.

Endoplasmatisches Reticulum
19.05.2023, 18:50
Für die ordentliche Kündigung gilt das, was im Arbeits- bzw. Tarifvertag steht. Die mir bekannten Tarifverträge für Ärzte definieren eine arbeitnehmerseitige ordentliche Kündigung einschließlich der bekannten Fristen, aber keine seitens des Arbeitgebers.

Die außerordentliche Kündigung ist davon unberührt. Wer dem Chef auf den Altar scheißt, die Praktikantin begrabscht oder klaut, kann immer fliegen.

Feuerblick
19.05.2023, 19:41
Wenn ich mich recht erinnere (anwesende Rechtskundige mögen mich berichtigen), dann kann der Arbeitgeber nur aus triftigen Gründen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt und so) kündigen. Ohne triftigen Grund und nur aus Spaß an der Freunde kann er das nicht.
In der Realität passieren echte Kündigungen durch den Arbeitgeber in unserem Job eher selten. Viel eher wird dem Arbeitnehmer ein Wechsel nahegelegt und vielleicht sogar eine Folgestelle gesucht („Wegloben“).

Dooly
20.05.2023, 10:50
An sich ist die ordentliche Kündigung bei befristeten Verträgen für beide Parteien nicht vorgesehen.ah doch, das hatte ich mir als Info sogar mal gespeichert. Am Ende vom Studium hatte ich auch mal die Überlegung in nen Konzern zu gehen und ich hatte hier mal nachgefragt, worauf man bei selbstverhandelten Verträgen so achten muss. Da hatte mir Nef damals auch schon u. a. geantwortet, dass man auf Probezeit/Kündigung achten muss. <3 Danke für den Reminder.