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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WBO und Zeit in der Praxis



HNOassi
20.05.2023, 14:28
ich habe eine Frage bzgl. der WBO für HNO.
Ich habe knapp 22 Monate davon in einer Klinik mit voller Ermächtigung in NRW abgeleistet.
Ich bin Ende 2022 in einem anderen Bundesland tätig, auch in einer Klinik mit voller WB Ermächtigung. Wenn ich jetzt noch 14 Monat hier ableiste würde ich es so verstehen, dass ich auch in eine Praxis mit 24 Monaten Ermächtigung wechseln könnte und ich im Anschluss somit 5 Jahre hätte. Ist das richtig?
Mich irritiert nur der Zusatz in der WBO in dem steht, dass „.. bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich“ abgeleistet werden können, aber manche Praxen haben eine Ermächtigung von 24 Monaten.
Wisst ihr was ich meine? Es sind 2 Jahre Basisweiterbildung und dann noch 3 Jahre Weiterbildung in einer Befugten Weiterbildungsstätte, aber da steht eben der Zusatz drin.
Danke :)

Haffi
20.05.2023, 15:03
Um welche Kammer geht es denn? In Nordrhein kann die gesamte Weiterbildung theoretisch (!) in der Praxis abgeleistet werden.

HNOassi
20.05.2023, 15:27
vorher Nordrhein, jetzt Hessen

Haffi
20.05.2023, 16:09
vorher Nordrhein, jetzt Hessen

Dann verstehe ich die Frage nicht. Auch nicht wo du diese 12 Monate hernimmst. Auch in Hessen kann man theoretisch die kompletten 5 Jahre in Praxen absolvieren. Ob man damit sein Logbuch vollbekommt ist die andere Frage.

HNOassi
20.05.2023, 16:21
Weil da explizit steht 12 Monate ambulanter Bereich. Das hört sich so als, als würden nicht mehr als 12 in der Praxis (ambulant) gehen

Minga30
20.05.2023, 21:59
??? Hab mir gerade die WBO von 2020 durchgelesen und für HNO steht das relativ unmissverständlich, dass "bis zu 12 Monate in anderen Fächern der unmittelbaren Patientenversorgung" angerechnet werden können. Also ambulant kommt da nicht vor...

Haffi
20.05.2023, 22:26
Weil da explizit steht 12 Monate ambulanter Bereich. Das hört sich so als, als würden nicht mehr als 12 in der Praxis (ambulant) gehen

Ich weiß nicht, wo du das hernimmst...jedenfalls nicht aus der aktuellen Weiterbildungsordnung.

davo
21.05.2023, 06:14
Der Satz "bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich" kommt weder in der WBO für Hessen noch in der WBO für Nordrhein vor, siehe https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aerzte/Weiterbildung/WBO_2020.pdf bzw. https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/2020/wbo/wbo-nordrhein-2022.pdf

Im HNO-Abschnitt beider WBO steht gar nichts von ambulant, dort steht nur:

"Weiterbildungszeit:
60 Monate Hals-Nasen-Ohrenheilkunde unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen"

Und im allgemeinen Teil beider WBO steht sogar ganz explizit in § 4 (9):

"Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildung nichts anderes bestimmt ist, kann die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich erfolgen."

hebdo
21.05.2023, 09:11
In der Inneren Medizin kann man maximal 50% der ambulant ableisten.

Ich bin im letzten Weiterbildungsjahr in die Praxis gewechselt und habe mir in etwa das Klinikgehalt + Dienste verhandelt. Kommt natürlich auf das Fach und die eigenen Fähigkeiten an

davo
21.05.2023, 09:25
In der Inneren gibt es offenbar große Variationen je nach Ärztekammer.

Allgemeininnere Hessen: mindestens 60% stationär.
Die größten internistischen Spezialfächer Hessen: mindestens 67% stationär.
Allgemeininnere Nordrhein: mindestens 70% stationär.
Die größten internistischen Spezialfächer Nordrhein: mindestens 33% stationär (außer ich versteh das falsch...).

HNOassi
22.05.2023, 08:51
WBO 2005 (habe 2019 angefangen)

JJ*
22.05.2023, 10:05
Du kannst dir aussuchen, nach welcher WBO du den Facharzt machen willst:

Nach welcher Weiterbildungsordnung kann/muss ich meine Weiterbildung abschließen, wenn ich die Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli 2020 begonnen habe?

Für alle, die ihre Weiterbildung ab dem 01.07.2020 beginnen gilt die neue WO zwingend. Für diejenigen, die vor dem 01.07.2020 begonnen haben, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen bisheriger und neuer WO.
https://www.aekwl.de/fuer-aerzte/weiterbildung/weiterbildungsordnungrichtlinien/#c15115

HNOassi
22.05.2023, 11:41
Och habe nur „leider“ kein eLogbuch in der anderen Klinik gehabt usw. daher frage ich wie ich den Zusatz zu verstehen habe:)