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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Hochschulverfahren



Extrem-Berlin
24.01.2004, 16:48
Hallo!

Ich habe wirklich alle betreffenden Beiträge hier und auch alle Schriften der ZVS gelesen, trotzdem ist mir eine Sache beim Hochschulverfahren unverständlich:

Ich möchte zum nächsten WS BWL an der TU Berlin studieren. Ich habe dann wegen des Zivildienstes 2 Wartesemester und mein (Berliner) Abitur hatte den Durchschnitt 2,6.

Im letzten WS wäre ich mit 2,6 und Sozialkriterium 4 ja genau an der Grenze gewesen. Deswegen setze ich einfach mal auf das Hochschulverfahren.

Die Teilnahme für Berliner war da ja mit 3,5 kein Problem.
Angenommen mein Erstwunsch wäre die TU Berlin gewesen und ich hätte alle anderen Orte ausgeschlossen, dann wäre ich gerade so an die TU verteilt worden. Allerdings steht dann bei "Auswahl möglich bis": 2,8 (2)

Wie kann ich das denn verstehen? Wo kommen denn auf einmal die 2,7er und 2,8er her? Warum tauchen die nicht schon bei "Verteilung nach Note möglich bis" auf?

Und dann wäre da natürlich auch noch die entscheidende Frage, ob ich den Studienplatz an der TU bekommen hätte, oder nicht?
Nach welchem Wert muss ich mich im Hochschulverfahren denn nun richten? Die 2,6 oder die 2,8 (2)?!?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, ich drehe sonst noch durch! :-peng

Engel
25.01.2004, 10:46
Hi! Also, wenn du noch nie am Auswahlverfahren der Hochschulen teilgenommen hast, kannst dich nach 2,8 (2WS) richten. Denn letzten Endes kanns dir ja egal sein, aus welchem "Kontingent" ( Verteilung nach Durschnittsnote oder Auswahlverfahren der Hochschulen) du deinen Studienplatz kriegst.
Immer vorrausgesetzt NC steigt nicht....usw.....
Gruß