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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungszeugnis oder Zwischenzeugnis, wenn Chef geht



nickl
25.05.2023, 21:55
Hallo liebes Forum,

es sieht so aus, dass unser Chef im September das Klinikum verlässt um den Ruf an einer anderen Uni anzunehmen. Wahrscheinlich wird auch die Oberärztin mitgehen, sodass wir Assistenten quasi alleine "übrig" bleiben (ich arbeite in einem Nischenfach). Der Lehrstuhl wird wahrscheinlich nicht nachbesetzt und der Chef meinte, dass wir ja einen Vertrag mit der Uni haben und diese sich dann um unsere Weiterbildung kümmern muss. Ich würde bis Ende des Jahres noch bleiben, auch wenn die Weiterbildungsermächtigung dann erloschen ist (Rücksprache mit der ÄK hat ergeben, dass diese sofort erlischt, wenn der Weiterbilder geht). Wenn ich Ende des Jahres gehe, habe ich allerdings noch nicht meine gesamte Weiterbildungszeit voll.

1) Wie mache ich das am besten mit dem Zeugnis?
2) Lasse ich mir dann ein Zwischenzeugnis ausstellen?
3) Hat jemand Erfahrungen?

Ich danke euch herzlich für eure Tipps!
Viele Grüße, nickl

anignu
25.05.2023, 22:38
Weiterbildungszeugnis und Arbeitszeugnis sind ja zwei verschiedene Dinge. Ich würde ehrlich gesagt beides beantragen, aber auf jeden Fall ein Weiterbildungszeugnis. Und ich würde das rechtzeitig (einige! Wochen vorher) schriftlich beantragen und mit dem Chef drüber reden, so viel Verständnis das das wichtig ist sollte da sein.

Das mit der Weiterbildungsermächtigung ist meines Wissens soweit korrekt, diese ist an die Person gebunden. Und ja, eigentlich erlischt sie. Aber wenn es jemanden gibt der das Fach, wenn auch nur kommissarisch, weiterführt, dann kann derjenige (zumindest ist das die Regel in Bayern) eine Art vorläufige Weiterbildungsbefugnis beantragen und bekommt ein Jahr mal als Starteffekt. Wenn also noch zumindest ein OA da bleibt könnte der sowas zumindest versuchen.

nickl
26.05.2023, 04:39
Weiterbildungszeugnis und Arbeitszeugnis sind ja zwei verschiedene Dinge. Ich würde ehrlich gesagt beides beantragen, aber auf jeden Fall ein Weiterbildungszeugnis. Und ich würde das rechtzeitig (einige! Wochen vorher) schriftlich beantragen und mit dem Chef drüber reden, so viel Verständnis das das wichtig ist sollte da sein.

Das mit der Weiterbildungsermächtigung ist meines Wissens soweit korrekt, diese ist an die Person gebunden. Und ja, eigentlich erlischt sie. Aber wenn es jemanden gibt der das Fach, wenn auch nur kommissarisch, weiterführt, dann kann derjenige (zumindest ist das die Regel in Bayern) eine Art vorläufige Weiterbildungsbefugnis beantragen und bekommt ein Jahr mal als Starteffekt. Wenn also noch zumindest ein OA da bleibt könnte der sowas zumindest versuchen.


Vielen Dank für deine Antwort! Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich zum Zeitpunkt, wenn der Chef geht noch nicht meine volle Weiterbildungszeit fertig habe (werde ich gleich oben korrigieren). Gilt dann das gleiche Procedere mit dem Zeugnis, wenn absehbar ist, dass die Oberärztin nicht bleibt (mehr Oberärzte haben wir nicht)? Oder muss ich abwarten, ob vielleicht ein neuer Chef kommt (unwahrscheinlich), der dann meine gesamte Zeit unterschreibt?

Die kommissarisch Leitung kann zwar übernommen werden, die Weiterbildungsermächtigung muss aber nicht zwingend verlängert werden, da wir mit einem anderen Fachgebiet zusammen gelegt werden und diese Personen dann keine Weiterbildungsermächtigung für mein Fach mehr haben...

Viele Grüße,
Nickl

Feuerblick
26.05.2023, 06:54
Mit den Zeugnissen stimme ich anignu zu. Am besten jetzt schon beantragen beim Chef. Beide! Denen extern hinterherrennen ist unglaublich nervig (been there… und so).
Mit der Weiterbildungsermächtigung würde ich mich wohl mal mit den zuständigen Menschen des Klinikums auseinandersetzen. Vermutlich wird es aber, wenn aus deinem Fach niemand mehr da ist, der Weiterbildner sein könnte, so sein, dass die WB-Ermächtigung ab September erlischt. Ist halt die Frage, ob du wirklich drei Monate „umsonst“ (in Bezug auf die WB) dort bleiben willst oder ob du dich schon mal nach etwas anderem umschaust. Wirst du, wenn du deine Zeiten noch nicht voll hast, sowieso tun müssen.

nickl
26.05.2023, 07:25
Mit den Zeugnissen stimme ich anignu zu. Am besten jetzt schon beantragen beim Chef. Beide! Denen extern hinterherrennen ist unglaublich nervig (been there… und so).
Mit der Weiterbildungsermächtigung würde ich mich wohl mal mit den zuständigen Menschen des Klinikums auseinandersetzen. Vermutlich wird es aber, wenn aus deinem Fach niemand mehr da ist, der Weiterbildner sein könnte, so sein, dass die WB-Ermächtigung ab September erlischt. Ist halt die Frage, ob du wirklich drei Monate „umsonst“ (in Bezug auf die WB) dort bleiben willst oder ob du dich schon mal nach etwas anderem umschaust. Wirst du, wenn du deine Zeiten noch nicht voll hast, sowieso tun müssen.

Ganz herzlichen Dank für einen Imput, Feuerblick! Ja, letztendlich macht es tatsächlich gar keinen Sinn dann noch länger zu bleiben. Die Frage ist nur, wann der Chef dann offiziell weiß, wann er geht. Ich habe ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, würde aber nicht kündigen wollen, wenn nichts klar ist. Ist es in solchen Situationen dann möglich um einen Aufhebungsvertrag zu bitten? Hat da jemand Erfahrung? Letztendlich von ich ja für die Weiterbildung angestellt und wenn kein Weiterbilder mehr da ist?
LG Nickl

Bender B. Rodriguez
26.05.2023, 07:40
Ich könnte mir sogar vorstellen dass eine außerordentliche Kündigung möglich wird wenn ein essentieller Bestandteil des Arbeitsvertrages, nämlich die Weiterbildung, arbeitgeberseitig wegfällt.

Vielleicht kann man den Arbeitgeber alternativ überzeugen einen saftigen Zuschlag zu zahlen wenn man bleibt obwohl keine Weiterbildungsermächtigung mehr vorliegt.

Um einen Aufhebungsvertrag bitten kann man natürlich immer.

Feuerblick
26.05.2023, 07:46
Das mit dem Aufhebungsvertrag könnte mit dem Argument, dass du keine Weiterbildung mehr erhältst, durchaus plausibel verkauft werden. Zumal dein Fach ja offenbar „wegrationalisiert“ wird mit dem Ausscheiden des Chefs.

Jochen1966
26.05.2023, 08:10
Deine Chefs sind zur Ausbildung verpflichtet und Du musst nicht nur auf ein WB-Zeugnis bestehen, sondern ist es Dein gutes Recht!
Da darfst Du auch keinerlei Kompromisse machen.

nickl
26.05.2023, 08:30
Deine Chefs sind zur Ausbildung verpflichtet und Du musst nicht nur auf ein WB-Zeugnis bestehen, sondern ist es Dein gutes Recht!
Da darfst Du auch keinerlei Kompromisse machen.


Ja, das werde ich auf jeden Fall tun! Evt. besteht ja noch die Möglichkeit, dass die Oberärztin da bleibt und für ein paar Monate die kommissarische Leitung übernimmt. Wisst ihr ob sie dann die letzten Monate bescheinigen darf? Gibt es da eine Übergangsregelung? Oder muss die Ermächtigung neu beantragt werden? Das würde noch für meine Entscheidungsfindung relevant sein...

Nefazodon
26.05.2023, 09:03
Unbedingt den alten Chef um ein Weiterbildungszeugnis und ein Arbeitszeugnis bitten!
Zum Erstellen eines Weiterbildungszeugnisses ist er verpflichtet. Auf das Arbeitszeugnis hast Du per se kein "Recht" da zur Not auch die Personalabteilung unterzeichnen könnte, aber Du hast auf jedenfall einen guten Grund danach zu fragen.
Das sollte dein Chef auch verstehen.

Natürlich können auch Teilabschnitte einer Weiterbildung in einem Zeugnis bescheinigt werden. Also Du musst nicht alle Zeiten voll haben. Das ist davon unabhängig.

Ob die Oberärztin kommissarisch ein WB-Zeugnis unterzeichnen darf, hängt davon ab. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und den Chef um eines bitten. (Das er wie gesagt ausstellen muss)

JJ*
26.05.2023, 11:53
Auf das Arbeitszeugnis hast Du per se kein "Recht" da zur Not auch die Personalabteilung unterzeichnen könnte […]

Das würde ich pauschal nicht mal sagen - in den meisten Tarifverträgen wird ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei triftigen Gründen festgelegt (so auch im Bereich VKA und TdL), was ein Leitungswechsel sicherlich ist. Zumal das Zeugnis in diesen beiden Tarifverträgen auch noch explizit von Personalabteilung und „leitendem Arzt“ unterzeichnet werden muss.

nickl
26.05.2023, 13:28
Ich danke euch erstmal für all die Antworten und hilfreichen Tipps. Ich bin gespannt wie es hier am Haus weitergeht und werde dann meine Entscheidung(en) treffen. Es ist ja quasi nach allen Richtungen hin offen....
Viele Grüße, nickl

Frisko
26.05.2023, 13:56
Ich hab es auch richtig schön verballert und darf jetzt meinen vorherigen Chef (+ die zwei WB-befugten OÄ, die allesamt durch Deutschland verteilt sind) um Unterschriften per Einschreiben bitten. Richtig super. Hoffentlich klappt das alles bis Ende Juni.

Mr. Pink online
26.05.2023, 17:05
Zwei Sachen MUSST du dir dringend holen und hast auch ein Recht darauf: Weiterbildungszeugnis und Unterschriften fürs Logbuch (wurde hier glaube ich noch gar nicht erwähnt). Inzwischen gibt es ja in vielen Bundesländern ein E-logbuch. Falls das in deinem Fall so ist würde ich dir dringend empfehlen, es mir digital abhaken zu lassen.

anignu
28.05.2023, 01:30
Oder muss ich abwarten, ob vielleicht ein neuer Chef kommt (unwahrscheinlich), der dann meine gesamte Zeit unterschreibt?
Auf keinen Fall! Der neue Chef kann dir die alten Zeiten nicht unterschreiben, der alte Chef die neuen Zeiten. Du brauchst zwingend ein Weiterbildungszeugnis des aktuellen Chefs für die Anerkennung dieser Zeiten.

Die kommissarisch Leitung kann zwar übernommen werden, die Weiterbildungsermächtigung muss aber nicht zwingend verlängert werden, da wir mit einem anderen Fachgebiet zusammen gelegt werden und diese Personen dann keine Weiterbildungsermächtigung für mein Fach mehr haben...
Wenn ihr mit einem anderen Fach zusammengelegt werdet, kann es ja trotzdem sein dass jemand für dein Fach die Weiterbildung macht. Muss ja nicht immer der Chef sein, kann ja auch ein anderer Facharzt/Oberarzt machen. Man kann nur nicht gleichzeitig die Befugnis für mehrere Fächer haben.
Beispiel Chirurgie: große chirurgische Abteilung mit mehreren Departments, Chef hat Befugnis für Viszeralchirurgie, ein OA für Allgemeinchirurgie, ein OA für spezielle Viszeralchirurgie, ein OA für Thoraxchirurgie, ein OA für Gefäßchirurgie etc... Sowas geht. Selten, aber geht.
Geht auch bei den Internisten oder für bestimmte Spezialisierungen etc.

Evt. besteht ja noch die Möglichkeit, dass die Oberärztin da bleibt und für ein paar Monate die kommissarische Leitung übernimmt. Wisst ihr ob sie dann die letzten Monate bescheinigen darf? Gibt es da eine Übergangsregelung? Oder muss die Ermächtigung neu beantragt werden?
Ich schreib einfach immer nur über Bayern, da kenn ich die Regeln: die Regel ist, dass die Weiterbildungsermächtigung personengebunden ist. Fällt derjenige also weg, ist die Weiterbildung futsch. Die kommissarische Leitung oder der neue Chef muss dann auf eigenen Namen eine neue Befugnis beantragen, diese wird in der Regel auf ein Jahr befristet vorläufig gewährt und in diesem einen Jahr muss derjenige dann einen ausführlichen Antrag mit eigenen Zahlen einreichen. Die Gewährung der vorläufigen Befugnis ist unkompliziert, muss aber dennoch beantragt werden.

hipo
01.07.2023, 03:36
Deine Chefs sind zur Ausbildung verpflichtet und Du musst nicht nur auf ein WB-Zeugnis bestehen, sondern ist es Dein gutes Recht!
Da darfst Du auch keinerlei Kompromisse machen.

Ein einklagbares Recht auf Weiterbildung hat man nicht, da dies nicht vom Arbeitsvertrag abgedeckt wird. Einen Vertrag hat man mit dem Arbeitgeber. Über die Inhalte der Weiterbildung hat man lediglich eine Vereinbarung und vielleicht noch moralisch Recht drauf. Im Zweifel sieht man da aber ganz schön alt aus. Eine Vereinbarung über Inhalte der Weiterbildung hat man mit dem Weiterbilder. Meist also dem Chefarzt. Dieser ist meist nicht der Arbeitgeber (Klinikum XY).

So hatte ich das auch mit meiner Ärztekammer eruiert.