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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden nach Kündigung (Tarif VKA)?



Johannes-556
29.05.2023, 08:38
Liebes Forum,
eine kurze Frage bzgl. dem Überstundenkonto nach Kündigung. Leider finde ich dazu in unserem Tarifvertrag (VKA) keine Informationen, im Netzt widersprüchliche Aussagen.

Hat man die Option, nach eigenständiger Kündigung im Krankenhaus (Innere, kommunaler AG in großer Stadt), sich auszusuchen ob man die ÜStd ausbezahlt bekommt oder "abfeiert".
Konkret handelt es sich bei mir um ca. 320 Stunden, die etwa 8 Wochen "frei" wären.
Plan wäre: Kündigung, anschließend 8 Wochen frei - jedoch noch Gehalt und Sozialversicherung.

Herzlichen Dank!
Würde mich ansonsten auch mal an die Juristen des MBs wenden.

Euer Johannes

Nilani
29.05.2023, 09:19
Ich würde in der Personalabteilung fragen. Bei uns hieß es damals Überstunden müssen bei Kündigung abgefeiert werden, es wird nichts ausbezahlt. Das ist natürlich nicht rechtens (ich konnte nicht alles abfeiern, alles was ging, hab ich aber genutzt), aber unsere Klinik war sehr daran interessiert, dass sie nichts ausbezahlen, um Geld zu sparen (war damals auch meine Präferenz)

Aktuell sind bei uns (Öffentlicher Dienst) Überstunden von der Hauptverwaltung angeordnet, da stand zuerst im Schreiben drin, dass diese direkt ausbezahlt werden, da abfeiern in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Dagegen haben wir uns gewehrt, jetzt stand drin, möglichst auszahlen, aber abfeiern ginge natürlich auch.

Soweit ich weiß, darf der AG nichts vorschreiben, wie man es macht, aber man hat Anrecht auf Ausgleich der Überstunden. Wo genau das steht, kann ich dir leider auch nicht sagen.

Matzexc1
29.05.2023, 13:06
Ich bin mir sicher das du zwischen auszahlen und abfeiern wählen kannst, ich hab grundsätzlich abfeiern genommen. Geld hört zwar erstmal schön an, die Abrechnung ist es weniger

kartoffelbrei
29.05.2023, 16:54
Ich hatte zu dem Thema vor einiger Zeit mal recherchiert und das so interpretiert, dass das in der Regel leider der Arbeitgeber entscheiden kann, wenn es im Arbeitsvertrag etc. keine anderen Regelungen dazu gibt.

Miss_H
29.05.2023, 16:56
Ich glaube der VKA sieht ein abfeiern grundsätzlich nicht vor. Trotzdem machen das viele Kliniken. Aber da lohnt ein kurzer Anruf beim MB.

Pflaume
29.05.2023, 17:39
Das hängt alles von betrieblichen Regelungen ab. Im TVÄ/VKA ist rein vom Tarifvertrag her gar nicht standardmäßig vorgesehen, dass überhaupt Stunden auf einem Stundenkonto entstehen, sondern Überstunden müssen nach dem Tarifvertrag jeweils im übernächsten Monat ausbezahlt werden, sofern sie nicht innerhalb (sehr) kurzer Fristen (Monatsende oder so, erinnere mich nicht genau) ausgeglichen worden sind. Damit überhaupt ein Stundenkonto ohne Auszahlung entsteht, müßte es eigentlich gemäß Tarifvertrag ausdrücklich eine Betriebsvereinbarung oder so etwas geben. Was es im allgemeinen nicht gibt. Sondern die Arbeitgeber machen eben mit den Stunden, was sie wollen. Oft werden noch nicht mal die Zuschläge für Überstunden (15%) im übernächsten Monat ausgezahlt, obwohl der Tarifvertrag da ganz eindeutig ist - die Zuschläge *müssen* im übernächsten Monat nach Entstehen der Überstunden ausgezahlt werden, das kann wirklich nur durch ausdrückliche (natürlich schriftlich vereinbarte) betriebliche Regeln über ein Arbeitszeit-Konto mit Stundenkorridor verhindert werden, und selbst da nur zu einem Teil.

Lange Rede kurzer Sinn: Mit rechtlichen Regelungen wirst du da höchstwahrscheinlich nicht weiter kommen, sondern du wirst mit deinem Arbeitgeber reden / verhandeln müssen.

Kleiner Tip aus dem realen Leben von jemandem, der die Problematik im Bekanntenkreis oft genug mitbekommen hat: Am schlauesten ist es üblicherweise, sich als erstes mit der Personalabteilung zu unterhalten (ggf. schriftlich), und zwar möglichst auf eine Weise, die die Personalabteilung dazu triggert, dir schriftlich mitzuteilen, dass die Überstunden nicht ausgezahlt werden können / sollen, sondern du sie abfeiern sollst. Die BWLer in der Geschäftsführung und an der Spitze der Personal-Abteilung hauen solche Anweisungen ganz gern raus ohne mit der (klinischen) Abteilung darüber zu sprechen. Das kann ein Vorteil sein. Denn sobald der Arbeitgeber einem so etwas schriftlich in Bezug auf die konkrete Kündigung / Austrittstermin gegeben hat, kann er davon wohl (gemäß mehrfacher rechtlicher Auskunft und konkretem Erleben im Bekanntenkreis) nicht mehr zurücktreten, ohne dass der Angestellte einverstanden ist. Ich habe mehrere Fälle erlebt, wo die Arbeitgeberseite von ihrer subjektiv gemäß allgemeiner Anweisung für die Klinik billigsten Lösung (keine Stunden auszahlen, sondern lieber freistellen und die Kollegen sollen es eben auffangen) plötzlich zurückrudern wollte, als offensichtlich wurde, dass - oooops - durch das Überstunden-Abfeiern des gehenden Kollegen plötzlich der Dienstplan nicht mehr besetzbar ist oder alle anderen Assistenzärzte auf die Barrikaden gehen oder sich noch jemand krank gemeldet hat. Am schönsten ist es, wenn die Arbeitgeberseite schriftlich das konkrete Datum bestätigt, ab dem man aufgrund der Überstunden frei gestellt ist bis zum Vertragsende. Wenn das nicht drin steht, kann es sein, dass der Arbeitgeber einen trotz des Überstunden-Abfeierns noch dazu zu bringen versucht, dass man noch schön ein paar 24h-Dienste samstags macht in der eigentlich freien Zeit, da die als kompletter Bereitschaftsdienst nicht aufs Stundenkonto gehen, sondern ausbezahlt werden.

ist natürlich auch immer die Frage, inwieweit man sich in den Dingen zum Schluß rumstreiten will.

Jedenfalls wirst du mit deiner Klinik und ggf. deinem Chef darüber sprechen müssen, wie ihr das handhabt. Mein Weg war immer, beim Austritt aus dem Unternehmen einerseits noch was anzubieten, andererseits aber definitiv wenigstens einen Teil der Überstunden durch mehrwöchiges Frei abfeiern zu wollen. In diesen freien Wochen ist anzuraten, dass man da auch schön weg fährt, keinen Kontakt zu Kollegen hält und nicht mehr ans Telefon geht, denn natürlich wird irgendwann ein Wochenend-Dienst krank werden und man denkt dann natürlich sofort an dich, obwohl du eigentlich schon fast vergessen bist.

anignu
29.05.2023, 18:19
Am schönsten ist es, wenn die Arbeitgeberseite schriftlich das konkrete Datum bestätigt, ab dem man aufgrund der Überstunden frei gestellt ist bis zum Vertragsende.
Sorry, aber das ist wohl eher Wunschvorstellung als Realität, oder hast du sowas schon jemals erlebt? Da müsste sich ja die Personalabteilung tatsächlich für Dienstpläne, Überstunden etc. interessieren...

Ich hab es immer so gemacht dass ich mit der Kündigung ganz klar kommuniziert hab, vor allem dem Dienstplaner gegenüber, wieviele Überstunden ich noch hab und ab wann ich dann nicht mehr da sein werde. Und wenn der mich einteilen wollte einfach immer gesagt "aber da bin ich ja nicht mehr da". Irgendwie hat das immer relativ gut geklappt, selbst bei sehr biestigen Dienstplanern.
Auf der anderen Seite muss man auch sagen, dass ich nie 320 Überstunden zum Schluss hatte. Eher so die Hälfte. Und 3-4 Wochen kann man schon deutlich leichter verkraften als 2 Monate. Vielleicht musst auch einen Kompromiss eingehen dass man dir die Hälfte ausbezahlt und du die andere Hälfte frei machst.