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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Gehalt Niederlassung



pilsatorplatin
29.05.2023, 21:34
Hallo,
ich versuche gerade grob mein Gehalt als niedergelassener ärztlicher Psychotherapeut zu berechnen.
Mir ist nicht klar, wie genau ich da vorgehen muss.
Nehmen wir an ich habe 100.000€/Jahr Umsatz.
mir bekannte Abzüge sind:
-Miete
-Haftpflicht
-Praxissoftware / IT
- Sozialversicherungen (GKV, PKV, AV, müsste der Höchstbetrag sein also ca. 950€)
- Versorgungswerk (12%?)
- Steuern

Auf welchen Anteil vom Umsatz muss ich Steuern zahlen? Ist der zu versteuernde Betrag der Umsatz abzüglich aller Ausgaben?
Auf welchen Anteil muss ich die Abgabe fürs Versorgungswerk zahlen?

Danke für Eure Hilfe.

rafiki
30.05.2023, 05:28
Nehmen wir an ich habe 100.000€/Jahr Umsatz.


Also halbtags?

pilsatorplatin
30.05.2023, 06:20
Ja genau, 50-60%.

Reflex
30.05.2023, 06:20
Auf welchen Anteil vom Umsatz muss ich Steuern zahlen? Ist der zu versteuernde Betrag der Umsatz abzüglich aller Ausgaben?
Auf welchen Anteil muss ich die Abgabe fürs Versorgungswerk zahlen?


Für das Einkommen von Ärzten greift an dieser Stelle die Einkommensteuer mit dem Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt bedient sich dabei stets dem Gewinn der Praxis, um die Steuer zu berechnen. Der Gewinn einer Arztpraxis wird regelmäßig durch eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung festgestellt. Dabei werden die Einnahmen (Umsatz) mit den Betriebsausgaben verrechnet. Wenn Du damit keine Erfahrung hat, empfehle ich Dir dringend Dich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Zu Mal Du ja auch Steuervorauszahlungen tätigen musst. Bei einer bestehenden Praxis würde ich mich an den alten BWA orientieren. Bei einer neuen Praxis muss man das Quartalsweise dann anpassen. Umsatzsteuer kann ggf. dazu kommen, wenn man z.B. Gutachten macht. Beim Versorgungswerk kann man die ersten beiden Jahre nur den Mindestsatz von um die 400€ pro Monat zahlen. Das muss man beantragen. Ansonsten messen sich alle zuzahlendem Sozialleistungen genau wie die Steuern am Gewinn. Gewerbesteuer spielt für Ärzte keine Rolle.

pilsatorplatin
30.05.2023, 07:33
Vielen Dank, das hilft schon mal sehr. Mir geht's nur um einen Überblick, einen Steuerberater werde ich mir dann auf jeden Fall noch besorgen.
Um nochmal in meinem Beispiel zu bleiben:
Umsatz 100.000
Ausgaben für Miete, Haftpflicht IT sagen wir mal 10.000.
Bleiben 90.000 Überschuss. Darauf muss ich dann Steuer und die Sozialversicherung zahlen?
Und für Versorgungswerk (BW) gilt 12% auf die 90.000?

FirebirdUSA
30.05.2023, 07:40
VW BW, ich zitiere mal: "
Sollten Sie sich erstmalig niederlassen und sind ausschließlich selbstständig tätig, so haben Sie gemäß § 23 Abs. 4 der Satzung die Möglichkeit für die ersten 24 Monate Ihrer Niederlassung die Herabsetzung der Pflichtabgabe auf die Mindestabgabe (2023: 251,20 EUR, dies entspricht 20 % Jahresleistungszahl) zu beantragen. Die Beantragung muss für jedes Geschäftsjahr separat erfolgen."

Anschließend 12% vom vorletzten Jahr.

Reflex
30.05.2023, 10:10
Bei der Ärzteversorgung Nordrhein hat es gereicht ein Email zu schreiben und mitzuteilen, dass man in die Niederlassung geht. Darauf hin haben die einem alle Unterlagen zugeschickt und auch das Formblatt mit dem Antrag auf Mindestabgabe. Ich bin nur grad erstaunt, dass in BW nur 251,20€ sind. In Nordrhein liegt die Mindestabgabe dieses Jahr bei 414,60€ pro Monat.

PsychoFan
08.06.2023, 13:26
Hallo,
ich versuche gerade grob mein Gehalt als niedergelassener ärztlicher Psychotherapeut zu berechnen.
.

Also das ist doch etwas absurd: Entweder Niederlassung oder Gehalt.

Ich rate dringend zur Beratung, vielleicht wäre da Ärzteversicherung oder Apotheker- und Ärztebank ein guter erster Anlaufpunkt um die grundlegendsten Basics kostenfrei zu klären. Darauf aufbauend bitte dann auch vielleicht auch die Risiken einer Freiberuflichkeit zumindest ansatzweise beleuchten. Ansonsten droht böses Erwachen: Du haftest ja mit Deinem ganzen Vermögen!

Reflex
08.06.2023, 20:01
Also das ist doch etwas absurd: Entweder Niederlassung oder Gehalt.

Ich rate dringend zur Beratung, vielleicht wäre da Ärzteversicherung oder Apotheker- und Ärztebank ein guter erster Anlaufpunkt um die grundlegendsten Basics kostenfrei zu klären. Darauf aufbauend bitte dann auch vielleicht auch die Risiken einer Freiberuflichkeit zumindest ansatzweise beleuchten. Ansonsten droht böses Erwachen: Du haftest ja mit Deinem ganzen Vermögen!

Dein Ernst? Ärzteversicherung und ApoBank? Die beraten nicht, die wollen dir ihre Produkte verkaufen. Ein guter Steuerberater und Kontakt zur Niderlassungsberatung der KV sind da eher die validen Anlaufstellen, um zielgerichtete Informationen zu bekommen. Die KV bietet zudem regelmäßig Seminare an (Start up in die Niederlassung, Honorarabrechnung etc.).

PsychoFan
12.06.2023, 17:11
Dein Ernst? Ärzteversicherung und ApoBank? Die beraten nicht, die wollen dir ihre Produkte verkaufen. Ein guter Steuerberater und Kontakt zur Niderlassungsberatung der KV sind da eher die validen Anlaufstellen, um zielgerichtete Informationen zu bekommen. Die KV bietet zudem regelmäßig Seminare an (Start up in die Niederlassung, Honorarabrechnung etc.).

Hier scheint das Niveau ja zu sein, dass jemand den Unterschied zwischen Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis nicht versteht. Ein Steuerberater wird teuer, braucht man nun wirklich nicht. Zuerst Basics, dann Steuerberater.