Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behandelnder Arzt hat keinen OP-Bericht erstellt - PKV verweigert Kostenübernahme
Medierror123
19.06.2023, 16:57
Hallo zusammen,
heute mal ein ganz anderes Thema, weil ich wirklich Hilfe und Meinungen brauche.
Ich wurde im Februar von einem niedergelassenen HNO Arzt stationär operiert.
Operiert wurde eine Nasenseptumdeviation + Nasenmuschelhypertrophie.
Im Vorfeld habe ich die Kostenübernahme der PKV erhalten, da ich meine HNO Befunde eingereicht habe.
Da ich privat versichert bin, habe ich die Rechnung eingereicht und die Antwort erhalten, dass die PKV einen OP-Bericht benötigt, da sonst keine Kostenübernahme (OP+Medikamente) erfolgt.
Mittlerweile habe ich in der Praxis mehrmals nachgefragt, sowohl per E-Mail, als auch telefonisch und immer die Antwort erhalten, dass der OP-Bericht verschickt wird oder schon verschickt worden ist.
Mittlerweile glaube ich, dass gar kein OP-Bericht geschrieben worden ist. Anscheinend hält es der Arzt auch nicht für nötig, einen zu schreiben.
Meine Frage ist nun: Was kann ich machen? Es geht um fast 2000 Euro, die sonst nicht erstattet werden.
Soweit ich weiß (bin selber Medizinstudent) muss ein Arzt einen OP-Bericht zeitnah schreiben.
Hat jemand Ideen?
Bin wirklich langsam ratlos...
Feuerblick
19.06.2023, 17:03
Persönlich hingehen und in die Hand drücken lassen. Der Doc wird sicherlich einen OP-Bericht geschrieben haben, aber manche Praxen haben es nicht so mit der Herausgabe von Dokumenten.
ProximaCentauri
19.06.2023, 17:54
Rechnung nicht bezahlen, weil wenn kein OP-Bericht vorhanden ist, ist offensichtlich die OP auch nicht durchgeführt worden und die Rechnung missbräuchlich...?
Rechnung nicht bezahlen, weil wenn kein OP-Bericht vorhanden ist, ist offensichtlich die OP auch nicht durchgeführt worden und die Rechnung missbräuchlich...?
So ein Schmarrn.
Genau dann kann es passieren dass man in das Problem Richtung Inkasso etc. läuft, denn dass die Leistung erbracht wurde ist ja nicht strittig. Schwierig ist nur die "Rückerstattung" über die private Krankenkasse. Man läuft dann also den Inkasso-Problemen mit Bezahlung der Gebühren dort hinterher...
dass die Leistung erbracht wurde ist ja nicht strittig
Ist es nicht? Wie beweist man denn, dass genau die Leistung erbracht wurde, die vom Patienten verlangt wurde, wenn man keine ordentliche Dokumentation hat? Vielleicht wurde irgendein für den Therapieerfolg relevanter Teilschritt ausgelassen? Üblicherweise gilt doch "was nicht dokumentiert wurde, ist auch nicht passiert".
Medierror123
20.06.2023, 10:14
Hat sich erledigt. Habe ihn heute persönlich bekommen.
Trotzdem danke an alle.
VG
Kackbratze
22.06.2023, 11:03
Da der Bericht da ist, ist ja zumindest das Problem des Threaderstellers geklärt.
Falls es bei jemand Anderem nochmal vorkommt:
solange kein Bericht nachgewiesen werden kann, kann man auch die Bezahlung der Rechnung gegenüber dem Arzt erstmal verweigern oder ggf. kürzen. Deswegen warte ich gerne, bis ich alle Berichte habe bei Leuten, die ich nicht kenne, damit man nicht am Ende zwischen 2 Stühlen sitzt. Das Gleiche erwarten ja meine Patienten auch von mir.
Anne1970
22.06.2023, 13:03
Guter Punkt, Bratze! Danke :-)
Medierror123
22.06.2023, 19:06
Danke Kackbratze, das habe ich nun auch gelernt! Nie wieder eine Rechnung bezahlen, ohne alle Dokumente zu haben.
Hatte sonst nie ein Problem mit dem erst später einreichen, nur dieses Mal hat es mich wirklich angekotzt, wie ich über Wochen hingehalten wurde!
Jukka666
23.06.2023, 08:37
Nur eine Frage, weil ich es wirklich nicht weiß:
ich bin nicht mehr PKV, war es aber 15 Jahre lang.
1. Darf man wirklich eine Zahlung an einen ärztlichen Kollegen verweigern, "nur" weil man den OP-Bericht nicht hat als Patient? Man kriegt vom Installateur ja auch eine Rechnung und keine Prozessbeschreibung..
2. Die Leistung ist doch erbracht worden, man zahlt doch nicht für den OP-Bericht, sondern für die Leistung?
3. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine PV einen OP-Bericht von mir verlangt hat. Die Rechnung einreichen und gut wars...in meinem Fall damals die Barmenia und bei meiner Frau auch noch nie ein Thema.
Wie ist das denn nun rechtlich genau?
Danke
Gruß
Feuerblick
23.06.2023, 08:44
Ich habe das mit dem OP-Bericht auch nie erlebt bisher. Auch Barmenia. Dabei legt mein Doc den direkt dem Entlassbrief bei…
Jukka666
23.06.2023, 08:50
Mal anders gefragt: Hat die PV überhaupt ein Recht auf den OP.-Bericht? Ich mein, Datenschutz und so....
die PV muss doch nicht alle Details aus dem Inneren meines Körpers kennen. Stellt euch vor, da steht zB "nebenbefundlich Nieren-Raumforderung/Zyste...".
Die Versicherung zahlt doch für eine vereinbarte Leistung wie "Blinddarm-Resektion"..Wie das der Chirurg gemacht hat, geht die doch nix an.
Ist es überhaupt im Sinne der Chirurgen? Ich mein, damit füttern wir doch die neugierigen Datenbanken der Versicherungen, die kommen doch auf dumme Ideen... :-)
Bonnerin
23.06.2023, 09:17
Naja, es wird halt keinen Arztbrief zur "Entlassung" gegeben haben. Das klingt ja so, als sei das belegärztlich und vielleicht eine Nacht stationär gelaufen.
Ich erinnere mich, dass der genannte Eingriff an der Klinik, wo ich auf der anderen Seite des Tuches war, eigentlich immer komplett ambulant lief. Kann mir vorstellen, dass die KV da Infos wollte, warum TE da stationär geblieben ist, also besondere Schwere, Komplikation, whatever. Würde auch keine Nacht im Krankenhaus übernehmen, wenn es nicht unbedingt nötig wäre.
Feuerblick
23.06.2023, 10:38
Aber auch bei ambulanten EIngriffen (gerade da!) sollte es einen Entlassbrief nach OP geben.
Kackbratze
23.06.2023, 16:41
Mal anders gefragt: Hat die PV überhaupt ein Recht auf den OP.-Bericht? Ich mein, Datenschutz und so....
die PV muss doch nicht alle Details aus dem Inneren meines Körpers kennen. Stellt euch vor, da steht zB "nebenbefundlich Nieren-Raumforderung/Zyste...".
Die Versicherung zahlt doch für eine vereinbarte Leistung wie "Blinddarm-Resektion"..Wie das der Chirurg gemacht hat, geht die doch nix an.
Damit eine OP korrekt abgerechnet werden kann, müssen, wie auch bei allen anderen Maßnahmen bestimmte Standards eingehalten werden.
Wenn z.B. auf der Rechnung "Adhäsiolyse" auftaucht muss der Operateur begründen können, warum er das geschrieben und abgerechnet hat.
Ohne OP-Bericht keinen Nachweis, damit wird die entsprechende Stelle gestrichen.
Oder noch banaler: Stapler abgerechnet, Schlinge genommen. Wieder beim Wurm. Kostenunterschied? Enorm.
Den Datenschutz hat ja deine Versicherung zu wahren, bzw. dank Onkel Spahn darf sie deine Daten ungefragt weiterverkaufen.
Ausserdem darfst Du mit dem Operateur ja auch sprechen und ihn bitten Nebenbefunde nicht zu erwähnen...
Jukka666
24.06.2023, 22:18
Das stimmt. 🤔 Danke für die Einblicke.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.