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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umgang mit Jugendamt und Schweigepflicht



hmp24
23.06.2023, 10:15
Hi zusammen,

ich hatte die Tage schon zum zweiten Mal Kontakt zum Jugendamt. In beiden Fällen war die Mutter bei uns in der Psychiatrie und die wollten Auskunft in wieweit die Mutter das Kind versorgen könnte.
Die Mitarbeiter haben beide Male behauptet, dass die Schweigepflicht nicht gelte weil es schließlich um eine Kindeswohlgefährdung ginge.
Sehe ich ehrlich gesagt anders, da aus meiner Sicht keine Gefahr in Verzug, Patientin sollte eh ambulant bleiben und wieder nach Hause und im Kontakt absolut adäquat.

Muss ich wirklich meine Schweigepflicht brechen ohne gerichtliche Anordnung auch wenn der rechtfertigende Notstand nicht greift? Oder wollen die einfach mal gucken, ob ein Arzt dumm genug ist dennoch was auszuplaudern.

Liebe Grüße 👋

rafiki
23.06.2023, 10:56
Muss ich wirklich meine Schweigepflicht brechen ohne gerichtliche Anordnung auch wenn der rechtfertigende Notstand nicht greift?

Natürlich nicht!

Kackbratze
23.06.2023, 16:43
Gibt es keinen Hausjuristen, der die dann auch gleich in den Senkel stellen kann?

pashtunwali
23.06.2023, 17:08
schwierige Lage... die müssen doch auch irgendwie zum Wohle der Kinder bescheid wissen, ob die Mutter "Mutter" sein kann oder?

Sosylos
23.06.2023, 18:20
Eine eventuelle ambulante Therapieaussicht sagt noch lange nichts über den aktuellen Zustand der Mutter aus.
Auch wenn das Elternteil sich um einen ambulanten Therapieplatz bemüht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch zeitnah einen bekommt.

Und Kinder haben IdR etwas besseres verdient, als Eltern, die zuviele Probleme mit sich selbst haben.
Aber vielleicht wäre es auch eine E, zusammen mit dem Elternteil eine "Prognose" abzugeben.

alphamethyldopa
23.06.2023, 18:52
Hi zusammen,

ich hatte die Tage schon zum zweiten Mal Kontakt zum Jugendamt. In beiden Fällen war die Mutter bei uns in der Psychiatrie und die wollten Auskunft in wieweit die Mutter das Kind versorgen könnte.


Wenn du behauptest, die Mutter kann ihr Kind NICHT versorgen, auch nicht mit Hilfe dritter, sollst (musst?) du etwaige Schritte gehen, die Mutter zu unterstützen, sich um ihr Kind zu kümmern oder alternativ sollst (musst?) du es dem Jugendamt melden.

Wenn du aber meinst, sie ist in der Lage sich zu kümmern, alleine oder mit Hilfe dritter, und das Kind ist nicht gefährdet, sollst (musst?) du die Schweigepflicht halten.



Muss ich wirklich meine Schweigepflicht brechen ohne gerichtliche Anordnung auch wenn der rechtfertigende Notstand nicht greift?
Ich würde behaupten, du *darfst* sie nicht brechen.


oder wollen die Wunsch mal gucken, ob ein Arzt dumm genug ist dennoch was auszuplaudern.

Ich denke das ist eher der Fall.
Ich würde das Jugendamt auffordern, mir alles schriftlich zukommen zu lassen, und würde das meinem Anwalt vorlegen, und schauen, wie er das sieht.

hmp24
23.06.2023, 20:15
Danke für die Antworten! Es gibt eine Hausjuristin und auch einen OA, der sich sehr gut rechtlich auskennt, den werde ich definitiv noch fragen.

In dem einen Fall war die Mutter wohl falsch beschuldigt worden, dass sie suizidal sei. Keine Gefährdungsaspekte in meinen Augen. Damit habe ich auf meine Schweigepflicht beharrt und keine Auskunft erteilt, außer auf Wunsch der Pat. sie sei auf dem Heimweg.

Im zweiten Fall handelte es sich eh um eine Patientin, die ich selbst nicht behandelt habe. Daher der Verweis auf den Stationsarzt.

Ich fand es komisch, dass beide Male vehement beharrt wurde auf Kindeswohlgefährdung und Gefahr in Verzug und meine Schweigepflicht greife da angeblich eh nicht. - Sehe ich eben sehr anders. Ich muss des Beste für meine Patienten tun, und wenn ich die Mutter für gesund genug halte möchte ich dem JA auch nichts gegenüber sagen.

Herbstblume90
25.06.2023, 09:35
Und warum nixht die entsprechenden Patienten um eine Schweigepflichtsentbindung bitten?

hmp24
26.06.2023, 00:04
Wollte die Patientin im ersten Fall nicht. Und im zweiten war ich nicht die Stationsärztin, hätte also eh nichts sagen können.

Reflex
26.06.2023, 07:37
Ich hatte mal einen Fall, wo eine langjährige Patientin aufgrund einer Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung Besuch vom Jugendamt bekam. Später ließ sich eruieren, dass jemand aus dem näheren Umfeld, der dem Paar Schwierigkeiten bereiten wollte, ungerechtfertigter weise sie angeschwärzt hatte. Die Patientin hatte mich selber gebeten, mit dem Jugendamt zusprechen und hat mich der Schweigepflicht entbunden, weil sie die Situation überfordert hat und gar nicht nachvollziehen konnte. Das Jugendamt wollte schlußendlich nur wissen, ob die Patientin in regelmäßiger Behandlung ist und auch adhärent ist. Das konnte ich alles bestätigen. Da das eine Mutter ist, die eher ihr eigenes Wohl zurückstellt als das des Kindes, war der Vorwurf aber auch eben haltlos. Das Jugendamt hat reagiert und das mit mehreren Besuchen vor Ort überprüft und dann war auch Ruhe.