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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verantwortlichkeit für Gutachten



Moonchen
23.06.2023, 20:25
Hey,

habe von meinem Chef im Rahmen meiner Subspezialisierung bereits vor längerer Zeit ein Gutachten „aufs Auge gedrückt“ bekommen, da ich welche für das Logbuch brauche.

Es handelt sich um ein Gutachten mit der Fragestellung, ob ein Behandlungsfehler stattgefunden hat, das Gutachten geht von einer Versicherung aus. Mein Chef hat damals
bei der Versicherung angefragt ob dass für die in Ordnung wäre, er würde es mit vertreten.

Ich hatte das Gutachten vor 4 Monaten nach bestem Gewissen fertiggestellt - ist allerdings mein erstes Gutachten überhaupt, so dass ich keine Ahnung habe ob das von der Form her passt und auch die Fragestellung adäquat beantwortet ist. bisher habe ich von meinem Chef noch keine Antwort erhalten. Da ich meine Stelle gekündigt habe und in 1 Woche weg bin (und ich im neuen Bundesland auch keine Gutachten im Logbuch mehr brauche)
wollte ich fragen ob sich jemand mit den rechtlichen Aspekten für so Gutachten auskennt:
1. Was passiert wenn mein Chef sich anhaltend nicht dazu äußert (hab natürlich nochmal nachgefragt) - muss ich das Gutachten fertigstellen wenn man einmal eine Zusage gemacht hat ? Und vor allem auch wenn ich aktuell nicht mehr an der Klinik arbeite?
2. Muss man ggf nach so einem Gutachten irgendwo aussagen falls irgendeine Seite das in Zweifel zieht ?

Am Liebsten würde ich das geschrieben Ding nämlich einfach beim Chef liegen lassen und von dannen ziehen, hab nur Angst dass dann zukünftig noch irgendwelche negativen Folgen für mich auftreten.

Danke euch !
Moonchen

pashtunwali
23.06.2023, 21:00
keiner kann dich verpflichten das gutachten zu ende zu schreiben - wenn du es nicht zu ende machst, dann bekommt es der nächste aufs auge gedrückt. dem chef ist es letztlich egal wer es macht, hauptsache es wird gemacht - zur not macht er es selbst

bei einem gutachten kommt am ende auch immer die unterschrift des chefs drunter (er sollte es einmal gelesen und als korrekt bestätigen)

in de regel gehen die gutachten ohne größere probleme durch und wenn rückfragen kommen, dann beantwortet man die einfach schriftlich bzw korrigiert ggf.

Reflex
23.06.2023, 21:54
Gutachten, die dein Chef als Auftrag bekommt, unterliegen seiner Veranwortung. Er kann Tätigkeiten diesbezüglich delegieren und andere Ärzte für Hilfstätigkeiten heranziehen. Aber für die gutachterliche Stellungnahme ist er letzinstanzlich in der Haftung. Wenn Du kündigst oder krank oder in den Ruhestand gehst oder was auch immer, ist es immer noch seine Aufgabe, dass das fristgerecht erstellt wird. Du kommst nur nicht aus der Nummer raus, wenn Du selber namentlich in der Beweisanordnung benannt wirst. Das ist aber als Weiterbildunsgsassistentin und Nicht Facharzt eher unwahrscheinlich.