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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsexmatrikulation-gesperrt auch für Modellstudiengang



medanthro
23.06.2023, 23:57
Liebe Leute,

Ich habe wegen multipler psychosozialer Probleme in der Covid Pandemie keine Prüfungen absolviert aber den Studienplatz behalten. Nun wollte ich im Wintersemester 23/24 durchstarten, allerdings wurde mir nun mit der Exmatrikulation gedroht. Schon kurz zuvor habe ich zwecks eines Sonderstudienplans angefragt und ein Attest (PTBS, multiple psychosozial-ökonomische Problemlage) NACHTRÄGLICH eingereicht.
Nun wurde die Zwangsexmatrikulation empfohlen- einerseits weil ich mein Studium nicht aufgenommen habe, andererseits hat man noch plötzlich Versuche eingetragen für Prüfungen für die ich anscheinend jedes Semester von Neuem automatisch angemeldet wurde (bei manchen Fächern schon, bei manchen nicht, ziemlich undurchsichtig)

Auf jeden Fall wurde eine Zwangsexmatrikulation empfohlen, Widerspruch wurde eingelegt und ein Ausschuss wird dazu entscheiden in diesen Tagen. Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass die Chancen schlecht stehen. Ich wurde nie schriftlich zwecks einer Exmatrikulation gewarnt, falls ich das Studium nicht sofort aufnehme. Außerdem galten für die Hälfte der Zeit Covid Sonderregelung.

Also erstens: Was sagt ihr dazu? Können die so ein klares Attest nicht beachten? V.a. war ich ja auch in meiner Urteils und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt in dieser Zeit. Deswegen habe ich nicht sofort EIN Attest vorgelegt und den Sonderstudienplan beantragt.

Zweitens: Wenn ich exmatrikuliert und gesperrt werde für ganz Deutschland (ist das bei Nichtaufnahme und bei Prüfungsversuch Ende der Fall?), kann ich mich dann trotzdem für einen Modellstudiengang neucbewerben? Die Fächer heißen dort ja anders und sind anders aufgebaut?


Viele Grüße
Jo

Kandra
24.06.2023, 08:44
Was spricht dagegen, dein Studium JETZT wie empfohlen wieder aufzunehmen?

thequeenofcells
24.06.2023, 10:14
Es ist doch so, dass man die entsprechenden Veranstaltungen absolviert haben muss, um zu der Prüfung zugelassen zu sein und der Anspruch auf Prüfung/die Zeit, die man hat, um eine Prüfung abzulegen, erst ab dann zählen. Hast du also die enstprechenden Veranstaltungen belegt? Hast du im Verlauf überhaupt jemanden informiert?

Solltest du keine Veranstaltungen besucht haben (ergo: keinen Anspruch auf die Prüfung erworben haben), würde ich mich für Hilfe an ASTA wenden (und die Studienordnung deiner Uni konsultieren, wie sie das Ganze formulieren).

medanthro
24.06.2023, 10:50
Hallo,

Na dass das Referat Lehre schon eine Exmatrikulation empfohlen hat und ich jetzt zum Ende des SS keine Veranstaltungen (neu beginnenden) absolvieren kann?

medanthro
24.06.2023, 11:19
Es ist doch so, dass man die entsprechenden Veranstaltungen absolviert haben muss, um zu der Prüfung zugelassen zu sein und der Anspruch auf Prüfung/die Zeit, die man hat, um eine Prüfung abzulegen, erst ab dann zählen. Hast du also die enstprechenden Veranstaltungen belegt? Hast du im Verlauf überhaupt jemanden informiert?

Solltest du keine Veranstaltungen besucht haben (ergo: keinen Anspruch auf die Prüfung erworben haben), würde ich mich für Hilfe an ASTA wenden (und die Studienordnung deiner Uni konsultieren, wie sie das Ganze formulieren).

Das klingt interessant. Aber ich war bei allen Vorklinikfächern - zu denen man sowieso automatisch angemeldet wird- mal anwesend im Seminar.
Aber wenn ich in dem einen Jahr 2 Semester entschuldigt war- das WS wegen Covid Verordnung und das SS beurlaubt wurde- kann es doch nicht rechtslens sein dass ich im darauffolgenden WS zu einer Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet bin? Ich bin dafür ja eigentlich gar nicht qualifiziert oder?

Lg
Jo

Feuerblick
24.06.2023, 11:25
Wäre es nicht schlau, dass du dich exmatrikulierst und damit der Zwangsex zuvorkommst? Hätte für ein etwaiges späteres Studium weniger Auswirkungen. :-nix

medanthro
24.06.2023, 13:39
Wäre es nicht schlau, dass du dich exmatrikulierst und damit der Zwangsex zuvorkommst? Hätte für ein etwaiges späteres Studium weniger Auswirkungen. :-nix

Hab gelesen, das wäre ein Mythos, dass das funktioniert. Weil das mit den Fehlversuchen auch nach der Exmatrikulation registriert wird.

Meine Frage für den Lichtblick steht noch- ob ich für das Studium Medizin per se gesperrt bin oder nur für das Fach, also zB Chemie/Physik Praktikum. Und ob mir noch der Modellstudiengang offenbleibt.

Lg
Jo

thequeenofcells
24.06.2023, 14:16
Das heisst, du warst anwesend und hast vermutlich (ich weiß nicht wie sehr anwesend du warst aber kling nach ausreichend) dadurch den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung erhalten. Zum Erstversuch wird man meistens automatisch gemeldet (und meistens kann man sie nicht abmelden, ich rede aber nicht von einem Modell), Wdh muss man meistens aktiv abmelden, sonst zählen sie als Fehlversuche.

Beispiel meiner Uni (so gewesen tatsächlih):
Ein Mensch geht zu einer Veranstaltung und absolviert diese komplett, am Tag der Prüfung landet er jedoch im Krankenhaus, wo er die nächsten 10 Wochen verbringt. Das reicht aus, um all die Klausuren im Erstversuch entschuldigt nicht mitschreiben zu müssen. Er ist aber automatisch im nächsten Semester dafür angemeldet, weil es für ihn die "Erstversuche" sind. Zu diesen geht er nicht hin, weil er glaubt, es sind Wdh, vergeigt also den Erstversuch. Aus Gründen meldet er die Wdh nicht ab, zwei Versuche hinfällig, etc.

Dir wurde die Ex empfohlen - wichtig zu wissen ist eigentlich, ob du irgendwo deinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hast. Das ist ja das Ausschlusskriterium für ein Studium in Deutschland.

Feuerblick
24.06.2023, 15:20
Naja, ob du an einer anderen Uni noch einen Prüfungsanspruch hättest, käme ja drauf an, wie viele Versuche dort für eine Prüfung vorhanden wären. Oder ob es vielleicht eine andere Art der Prüfung gibt.
Bin mir nicht sicher, ob das bei einer Zwangsexmatrikulation dann nicht vorbei wäre.

ABER: Ich würde mir an deiner Stelle lieber einen Anwalt nehmen. Alleine oder durch dieses Forum wirst du nicht weiterkommen.

Duke Nukem
24.06.2023, 20:08
meine Uni hat z.B. so eine Regelung, dass man 18 Monate nach dem Besuch des Kurses auch die Prüfung machen muss. Ausnahmen müssen dann extra beantragt und als Einzelfallentscheidung bewilligt werden. Die Frage der Exmatrikulation muss auf jeden Fall in der Studienordnung stehen.

Atana
26.06.2023, 15:47
Hier werden einige Dinge durcheinander geworfen.
Zumindest meine Uni und so wie man hört auch die meisten Unis, sind sehr interessiert daran, den Studenten möglichst viel Druck zu machen, um sie zum Abschluss oder zur Exmatrikulation zu bringen. Da gibt es viele Regeln für, die alle im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass man spätestens nach 3 Semester Fach X bestanden haben muss, ansonsten ist man raus. Z.B:
1) Man wird zwangsweise zu Wiederholungsprüfungen angemeldet, die immer am Ende und am Anfang eines Semesters sind. Sprich, wenn man immer zu den Prüfungen kommt, ist es auch nach 3 Semestern auf die ein oder andere Art vorbei.
2) 3 Semester als zeitliche Frist in der jeweiligen Veranstaltungsordnung. So hat man theoretisch manchmal nicht mal die Möglichkeit seine 3 Wiederholungsmöglichkeiten zu nutzen. Aber wenn man zB mal krank war und die Prüfung deswegen nicht schreiben konnte, wird die zeitliche Frist zumindest bei uns immer verlängert.

Zu deinem Fall fehlen jetzt paar Informationen. Man wird nicht nur examtrikuliert, wenn man 3x(bzw. 4x) durch eine Prüfung gefallen ist, sondern auch, wenn man eine Veranstaltung nicht erfolgreich abschließt(unabhängig von der finalen Prüfung). D.h. wenn du mehrfach das Seminar X nicht erfolgreich beendet hast, weil du z.B. nie einen Vortrag vorbereitet hast oder weil du die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt hast, dann kannst du auch schon nach 2x wiederholen dieser Veranstaltung geext werden.

In der Vorklinik ist es oft so, dass man zwangsweise immer wieder angemeldet wird ohne darüber informiert zur werden. Ob das so ist, müsstest du in allen Veranstaltungsordnungen nachlesen. Sprich, es KÖNNTE sein, dass du immer wieder zum Erstsemester Biologie seminar angemeldet wurdest, du dann immer wieder das Seminar nicht bestanden hast, da du die nötige Anwesenheit nicht einhalten konntest. Entsprechend hast du jetzt ggf. keinen Anspruch mehr darauf dieses Seminar zu wiederholen und endgültig nicht bestanden, was dann wie 3x durch eine Prüfung gefallen wäre.
Hier wäre z.B. wichtig, müsste die Uni dich nicht informieren bzgl Letztversuch? War zumindest bei uns so. Also man musste vorher darüber informiert werden, dass man heir gerade einen Letztversuch antritt. Aber vielleicht gibt es da bei euch gar keine Pflicht zu. Das müsstest du nachlesen.

Dann kommt die Frage, ob du formal beurlaubt warst? Dann bist du ausnahmslos von allem befreit.

Thomas24
27.06.2023, 12:10
Ratschläge aus einem anonymen Internetforum sind in deiner Situation nicht die erste Wahl. Besorg Dir einen Anwalt und besprich deine Situation mit ihm. Schnell.

medanthro
27.06.2023, 16:02
Hier werden einige Dinge durcheinander geworfen.
Zumindest meine Uni und so wie man hört auch die meisten Unis, sind sehr interessiert daran, den Studenten möglichst viel Druck zu machen, um sie zum Abschluss oder zur Exmatrikulation zu bringen. Da gibt es viele Regeln für, die alle im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass man spätestens nach 3 Semester Fach X bestanden haben muss, ansonsten ist man raus. Z.B:
1) Man wird zwangsweise zu Wiederholungsprüfungen angemeldet, die immer am Ende und am Anfang eines Semesters sind. Sprich, wenn man immer zu den Prüfungen kommt, ist es auch nach 3 Semestern auf die ein oder andere Art vorbei.
2) 3 Semester als zeitliche Frist in der jeweiligen Veranstaltungsordnung. So hat man theoretisch manchmal nicht mal die Möglichkeit seine 3 Wiederholungsmöglichkeiten zu nutzen. Aber wenn man zB mal krank war und die Prüfung deswegen nicht schreiben konnte, wird die zeitliche Frist zumindest bei uns immer verlängert.

Zu deinem Fall fehlen jetzt paar Informationen. Man wird nicht nur examtrikuliert, wenn man 3x(bzw. 4x) durch eine Prüfung gefallen ist, sondern auch, wenn man eine Veranstaltung nicht erfolgreich abschließt(unabhängig von der finalen Prüfung). D.h. wenn du mehrfach das Seminar X nicht erfolgreich beendet hast, weil du z.B. nie einen Vortrag vorbereitet hast oder weil du die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt hast, dann kannst du auch schon nach 2x wiederholen dieser Veranstaltung geext werden.

In der Vorklinik ist es oft so, dass man zwangsweise immer wieder angemeldet wird ohne darüber informiert zur werden. Ob das so ist, müsstest du in allen Veranstaltungsordnungen nachlesen. Sprich, es KÖNNTE sein, dass du immer wieder zum Erstsemester Biologie seminar angemeldet wurdest, du dann immer wieder das Seminar nicht bestanden hast, da du die nötige Anwesenheit nicht einhalten konntest. Entsprechend hast du jetzt ggf. keinen Anspruch mehr darauf dieses Seminar zu wiederholen und endgültig nicht bestanden, was dann wie 3x durch eine Prüfung gefallen wäre.
Hier wäre z.B. wichtig, müsste die Uni dich nicht informieren bzgl Letztversuch? War zumindest bei uns so. Also man musste vorher darüber informiert werden, dass man heir gerade einen Letztversuch antritt. Aber vielleicht gibt es da bei euch gar keine Pflicht zu. Das müsstest du nachlesen.

Dann kommt die Frage, ob du formal beurlaubt warst? Dann bist du ausnahmslos von allem befreit.



Es ist tatsächlich in der regen Email-Kommunikation mit dem Referat Lehre immer nur die Rede von den Testat-Prüfungsversuchen, bei denen ich unentschuldigt gefehlt habe. Nun steht aber tatsächlich in der Studienordnung, dass die regelmäßige Anwesenheit Voraussetzung für die Zulassung zu Erfolgskontrollen ist! Danke für den Hinweis einer VorposterIn.. Ich habe in keinem einzigen Fach diese Mindestanwesenheit erfüllt. Und kein beurlaubt war ich nur in zwei Sommersemestern.

"(2) Beziehen sich die Erfolgskontrollen auf teilnahmepflichtige Unterrichtsveranstaltungen, so setzt die Zulassung zu den Erfolgskontrollen
bzw. der Erwerb des Leistungsnachweises eine regelmäßige Teilnahme
an den Unterrichtsveranstaltungen des zu prüfenden Faches voraus. Der
regelmäßige Besuch einer Unterrichtsveranstaltung ist gegeben, wenn
der Studierende nicht mehr als 15 Prozent, bei weniger als elf Veranstaltungen jedoch höchstens eine teilnahmepflichtige Unterrichtsveranstaltung versäumt hat. Die Kontrolle der regelmäßigen Teilnahme
an den teilnahmepflichtigen Unterrichtsveranstaltungen obliegt der
verantwortlichen Lehrkraft."



Ich find das schon krass, wie das Referat Lehre einen da rausexen will, obwohl hier ja offensichtlich nicht diese grundlegende Regel der Zulassung beachtet wird. Außerdem ist eine PTBS und dazugehörige Komorbidität kein gebrochener Fuß und man würde sich da von Medizinern dann doch etwas mehr Verständnis wünschen, wenn es um die Nicht-Einhaltung von bürokratischen Pflichten geht. Es betrifft übrigens die Universität Leipzig.

Ich bin mir nicht sicher ob ich mir so eine nervenaufreibende Rechtsgeschichte antun will, wo ich am Ende auf den Kosten sitzen bleibe. Ein abgeschlossenes Studium aus Österreich habe ich eh schon, ich fürchte nur eventuelle spätere Reuegefühle. Hm naja ich schau mich mal dennoch präventiv nach einem Rechtsschutz um..

Vielen Dank!

Thomas24
28.06.2023, 08:54
Bitte beachten, dass viele Rechtsschutzversicherungen eine Karenzzeit haben, bevor man Sie in Anspruch nehmen darf. Das könnte sich evtl. mit etwaigen Fristen, die du beachten musst, überschneiden. Ansonsten wäre die staatliche Prozesskostenhilfe eine Alternative.

OldBones
29.06.2023, 07:53
Bitte beachten, dass viele Rechtsschutzversicherungen eine Karenzzeit haben, bevor man Sie in Anspruch nehmen darf. Das könnte sich evtl. mit etwaigen Fristen, die du beachten musst, überschneiden. Ansonsten wäre die staatliche Prozesskostenhilfe eine Alternative.
Prozesskostenhilfe ist, wie der Name sagt, für Prozesskosten und werden beim Gericht beantragt, welches oft eine kurze Vorprüfung der Aussicht auf Erfolg vornimmt.

Beratungshilfe ist für außergerichtliche Rechtsberatung. Dabei gibt es je nach Bundesland z.T. abweichende Regelungen.


In jedem Falle ist es, wie es schon gesagt wurde: Ein Fall wie der hier vorliegende lässt sich nicht mit "Tipps" aus einem Forum handhaben.
Da braucht es jemanden, der in der Materie steckt, insbesondere den entsprechenden Regelungen des Landes der Hochschule.

NinaHanna
18.07.2023, 13:12
Das klingt interessant. Aber ich war bei allen Vorklinikfächern - zu denen man sowieso automatisch angemeldet wird- mal anwesend im Seminar.
Aber wenn ich in dem einen Jahr 2 Semester entschuldigt war- das WS wegen Covid Verordnung und das SS beurlaubt wurde- kann es doch nicht rechtslens sein dass ich im darauffolgenden WS zu einer Wiederholungsprüfung automatisch angemeldet bin? Ich bin dafür ja eigentlich gar nicht qualifiziert oder?

Lg
Jo

Ohne zu wissen, ob der Besuch/ die Teilnahme an der Veranstaltung bzw. den Testaten an Vorraussetzungen wie das Bestehen vorheriger Veranstaltungen ist (Bsp. an meiner Uni: Physiologie nur mit Physikschein, BC nur mit Chemieschein, Makro nur mit Propädeutik), wirst Du da nicht auf n grünen Zweig kommen.

Es ist rechtens zu Prüfungen automatisch angemeldet zu sein. Leider.

Jede Uni handhabt das aber anders, deswegen Studienordung + AStA + RA.

Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wird dir allerdings nichts mehr bringen, denn rückwirkend übernehmen die gar nichts und der Grund des Rechtsstreits (Fehllversuche, angeratene Exmatrikulation) sind ja schon eingetreten.

Eventuell Härtefall Antrag wg PTBS stellen, Versuch dadurch zurück erhalten und dann selbst exen?

Die AStA müsste dir da besser weiterhelfen können.

ABER Long story short: Da muss ein Profi (Rechtsanwalt) ran…ein Forum kann dir da nicht weiterhelfen:-keks

Nefazodon
18.07.2023, 13:33
Es kann sowohl sein, dass Du automatisch zu den Prüfungen angemeldet warst, als auch, dass dein Attest nicht akzeptiert wird aus formalen Gründen. Generell kann es schwierig sein, ein Attest nachzureichen und es kann auch gefordert sein, dass es sich um ein amtsärztliches Attest handelt.
Das kann -für dich leider- soweit alles rechtens sein.

Wenn Du da irgendwie rauskommen willst, bleibt dir nur der Gang zu einem spezialisierten Anwalt.:-nix