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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mediziner und Jurist gleichzeitig: Welches Versorgungswerk?



StA M.D.
25.06.2023, 09:28
Hello zusammen,

ich habe nach meinem Physikum angefangen, parallel zu Medizin auch noch Jura zu studieren und jetzt nach 10 Semestern (inkl. 2 Ehrenrunden, da ich durch die Doppelbelastung nicht alle meine Famus rechtzeitig geschafft habe und mich nicht zum Hammerexamen anmelden konnte 😅), bin ich endlich in beiden Studiengängen scheinfrei. Aktuell bereite ich mich auf das M2 vor, und werde danach auch mit dem PJ anfangen. In der Zwischenzeit nach dem M2 habe ich geplant, ins juristische Rep zu gehen und mich so parallel zum PJ, Teilzeit auf das 1. juristische Examen vorzubereiten.

Nun zu meiner Frage: Bis ich mich irgendwann mal FA und Volljurist nennen kann, wird bestimmt noch etwas dauern (mein Plan ist, beides spätestens in 10 Jahren zu schaffen). Mich interessiert jetzt (so irrelevant das auch klingen mag), wie es mit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausschaut. Juristen gehören wie Ärzte auch einem Kammerberuf an, und für sie ist so gar Zahlungen in ihrem Versorgungswerk verpflichtend. Eine Doppelmitgliedschaft in beiden Werken stelle ich mir aber nicht sinnvoll vor. Kennt sich da jemand etwas aus, und weiß, wie es mit der Mitglieschaft im Versorgungswerk ausschaut, wenn man jeweils einem ärztlichen und nichtärztlichen Kammerberuf angehört?

Freue mich auf eure Antworten.

P.S. Mein Plan ist, sowohl fachärztlich tätig zu sein (Allgemeinmedizin oder Innere/Kardio) als auch nebenbei als selbstständiger RA Fälle im Bereich des Medizinrechts/Arzthaftungsrechts zu übernehmen.
UND ich habe bereits vor Tagen eine Mail an den Versorgungswerk für RAs geschickt und warte noch auf eine Antwort. Dachte, hier ebenfalls mal nachzufragen, könnte mich evtl. auch weiterbringen :)

FirebirdUSA
25.06.2023, 09:31
Für beide Berufe besteht eine Pflichtmitgliedschaft, die jeweiligen dem Beruf zugeordneten Einnahmen gehen dann eben in das jeweilige VW... wenn du nebenher noch als Kellner jobst wärst du sogar noch in der DRV abgabepflichtig...

pashtunwali
25.06.2023, 09:45
zwei super anspruchsvolle studiengänge - hut ab!
die arbeit in beiden bereichen gleichzeitig stelle ich mir noch anstregender vor, da überstunden leider der regelfall sind

vlsime
25.06.2023, 12:12
Hallo!

Die Sache ist ganz einfach: die Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit sind Grundlage für die Berechnung des Beitrags zum ärztlichen Versorgunsgwerk, und die Einnahmen aus der anwaltlichen Tätigkeit sind Grundlage für die Berechnung des Beitrags zum Versorgungswerk der Juristen. Und wenn man irgendwann in Rente geht, bekommt man von beiden Versorgungswerken eine entsprechende Rente. Es gibt viele Ärzte, die auch Einnahmen aus nicht-ärztlichen Tätigkeiten haben...

Grüße!

StA M.D.
25.06.2023, 12:53
Danke euch allen für eure Antworten! :)