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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maximale Wochenende Dienste pro Monat/Jahr



Xoul
14.07.2023, 15:54
Wie genau ist die gesetzliche Regelung zum Wochenenddienst?

Ich arbeite in einer Uniklinik mit einem 42-Stunden-Vertrag (kein Opt-out). Wir durfen unsere dienste selbst organisieren und auszuwählen. Da ich Nachtdienste verabscheue, neige ich dazu, am Wochenende viele Tagdienste (9:00 – 20:00) zu machen.

Für mich ist das kein Problem. Das Maximum, das ich in einem Monat geschafft habe, sind 4 Wochenende Tagesdienste. Der Durchschnitt liegt bei 2.


Ich habe derzeit Forschungsfrei und meine Wochentage sind extrem flexibel und entspannt. Deshalb habe ich beschlossen, mich dieses Jahr für 7 Wochenende Tagesdienste für einen bestimmten Monat anzumelden. Das bedeutet, dass ich diesen bestimmten Monat nur 2 Tage frei hätte.

Das würde mir genug Punkte geben, um nach Abschluss meiner Forschungsfreizeit ein paar Monate ohne Dienste auszukommen.

Ist das legal?

FirebirdUSA
15.07.2023, 12:33
Bekommst du Ausgleichstage unter der Woche frei? Ansonsten Nein ohne OptOut, mit OptOut Jein. Vom Arbeitszeitgesetz vermutlich dann krin Problem, aber ein Verstoß gegen den Tarifvertrag (wenn TV UK für dich gilt), da dort grregelt ist wieviele Wochenenden du überhaupt arbeiten darfst. Eine Öffnungsklausel auf Wunsch des Mitarbeiters ist dort (zur Verhinderung von Mißbrauch) nicht vorgesehen.

fightinglizard
15.07.2023, 13:11
Meines Wissens muss man zwei Wochenenden pro Monat frei haben und kann je 3 Monate ein zusätzliches Wochenende machen.
Man darf nie (!) alle Wochenenden arbeiten.

Choranaptyxis
15.07.2023, 13:27
Wer garantiert dir denn, dass du dann freie Wochenenden bekommst? Tippe nicht, dass man sich da in ein paar Monaten noch dran erinnert.

JJ*
15.07.2023, 13:37
Scheinbar arbeitet die Abteilung ja mit einem internen Punkte-System, um die Dienstlast der einzelnen Mitarbeiter dienstplanübergreifend nachzuhalten. Da würde ich mir eher weniger Sorgen machen. Eine meiner PJ-Abteilungen hat das auch so gehandhabt und es hat funktioniert.

Ändert aber nichts daran, dass wie von der Vorschreibern schon erwähnt mehr als 2 Wochenenden und einmal im Quartal 3 Wochenenden im Monat tarifrechtlich nicht erlaubt sind. Ob das jemanden interessiert, wenn die Assistenten den Plan selber erstellen sei mal dahingestellt - theoretisch müsste jeder Plan auch durch den Personalrat genehmigt werden und spätestens dort auffallen. Theoretisch.