PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Detailregelung Einmalzahlung (VKA)



Teevee
17.07.2023, 10:33
Moin zusammen,

beim Durchgehen der Details zum neuen Tarifabschluss ist mir aufgefallen, dass der Wortlaut der Regelung zur Einmalzahlung ein Loophole liefert, um durch Arbeitgeberwechsel in 2023 mehr Einmalzahlung abzugreifen.

Der MB Schreibt auf seiner Seite:
"(...) Besteht das Arbeitsverhältnis im jeweiligen Halbjahr nicht durchgängig, beträgt die Einmalzahlung für jeden Kalendermonat, an dem an zumindest einem Tag Anspruch auf Entgelt (oder Entgeltersatz) bestand, ein Sechstel. Wurde ein Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. März 2023 begründet, besteht Anspruch auf 4 Sechstel der 1. Einmalzahlung (März, April, Mai und Juni). (...)"

Entsprechend für die zweite Jahreshälfte. Siehe:
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/meldungen/vka-alle-details-zur-einigung#:~:text=Mit%20dem%20n%C3%A4chstm%C3%B6gli chen%20Gehaltslauf%20(fr%C3%BChestens,wird%20im%20 Januar%202024%20gezahlt.

D.h. wenn man in der Mitte eines Monats den Wechsel eines Arbeitsverhältnisses hat, hat man bei beiden Arbeitgebern für diesen Monat Anspruch auf anteilige Einmalzahlung. Ist nicht die Welt, aber immerhin 208 Euro steuerfrei. Dafür wird niemand extra den AG wechseln, aber wenn ohnehin ein Wechsel ansteht, würde sich ein kluges Timing durchaus lohnen.

Ist schon etwas bekannt, ob das auch der Wortlaut der "offiziellen" Formulierungen des Tarifvertrags sein wird?