Narkon
27.07.2023, 15:44
Hallo
ich fang ab dem 1.8 an in einem kommunalen Krankenhaus zu arbeiten (Berufsanfänger). Habe ich Anspruch auf die PKV? Die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV ist ein Bruttogehalt von 5500. Laut Tarifvertrag komm ich ohne Dienste auf 5084 mit Diensten müsste ich doch auf über 5500 kommen oder? (Arbeitsvertrag wurde erst kürzlich verschickt).
Normalerweise müssen doch Dienste zur Beitragsbemessungsgrenze dazuzählen zumal sie ja auch in der Weiterbildungsverordnung stehen (Allg. Innere).
ich fang ab dem 1.8 an in einem kommunalen Krankenhaus zu arbeiten (Berufsanfänger). Habe ich Anspruch auf die PKV? Die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV ist ein Bruttogehalt von 5500. Laut Tarifvertrag komm ich ohne Dienste auf 5084 mit Diensten müsste ich doch auf über 5500 kommen oder? (Arbeitsvertrag wurde erst kürzlich verschickt).
Normalerweise müssen doch Dienste zur Beitragsbemessungsgrenze dazuzählen zumal sie ja auch in der Weiterbildungsverordnung stehen (Allg. Innere).