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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerfrage: Gutachten Assistenzarzt



Borisdiekatze
30.07.2023, 10:34
Hallo,

seit Tagen sitze ich jetzt an meiner Steuererklärung für 2022 (mit WISO) und verzweifle inzwischen etwas. Die Threads hier zu dem Thema habe ich u.a. auch gelesen. Ich nehme an, dass es viele hier gibt, die sich steuerlich in der folgenden Situation befunden haben:
- Assistenzarzt
- Gutachten geschrieben, Betreuungsrecht, und dafür Vergütungen bezogen.

Mein Vertrag sieht nicht vor, dass ich Gutachten schreibe. Ich schreibe die Gutachten zuhause, darf dafür meine Arbeitszeit nicht nutzen. Gelegentlich hat noch ein Facharzt mit draufgeschaut, ohne aber etwas zu verändern. In zwei Fällen hat ein Facharzt mit unterschrieben, wobei ich zur Not schriftlich bestätigt bekommen könnte, dass ich das Gutachten selbstständig geschrieben habe. Auftrag kam direkt an mich adressiert vom Gericht.
=> sollte daher unter "freiberuflich" laufen.

Umsatzsteuer sollte ich keine zahlen müssen, da Einnahmen immer < 10.000 Euro pro Jahr. Dem Finanzamt habe ich vorab nichts gemeldet. Ich bin dann bei WISO unter "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" gegangen, da kommt jetzt nur eine Fehlermeldung, die mich etwas verunsichert. Außerdem taucht eine Umsatzsteuer auf, die ich zahlen müsste. Warum??? Umsatzsteuer habe ich natürlich beim Gericht auch nicht abgerechnet.

Ich habe übrigens auch schon einen Steuerberater kontaktiert. Aber im Sinne von "doppelt hält besser" möchte ich auch selbst verstehen, was wie läuft, und das vielleicht demnächst auch selbst richtig machen können. Deshalb die Anfrage.

Also: Liest das gerade jemand, der sich in der gleichen Situation wie ich befindet oder befunden hat und eine Lösung parat hat?

=> Wo liegt mein Fehler?
=> hätte ich mich vorher beim Finanzamt irgendwie melden müssen? Muss ich das jetzt noch Steuererklärungs-unabhängig?

=> ich würde gerne ein Arbeitszimmer absetzen (geschlossenes Zimmer, nur für Arbeit genutzt, entsprechend eingerichtet usw. ist erfüllt): Das sollte, auch bei wenigen freiberuflichen Arbeitstagen im Jahr (wobei insgesamt schon sicher ein knapper Monat zusammenkommt) möglich sein, da ich die Gutachten ja nicht an einem anderen Ort schreiben kann?
=> für diese Arbeit sollte ich unter "Betriebsausgaben" die Pauschale von "25 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 Euro jährlich" geltend machen können?

=> noch irgendwelche Tipps von "alten Hasen" zu dem Thema?

P.S.: In diesem Jahr 2023 bin ich in einer anderen Klinik. Hier gilt bzgl. Arbeitszeit usw. das gleiche. Gutachten sind nicht Teil meiner Arbeit und sind auch nicht im Vertrag aufgeführt. Allerdings geht der Auftrag zu dem Gutachten an meinen Chef und er unterschreibt auch mit und liest einmal drüber, obwohl ich das Gutachten selbstständig schreibe. Meinem Verständnis nach sollte die Tätigkeit dann auch als selbstständig durchgehen?

Viele Grüße
Boris

Eva91
14.06.2024, 21:22
Hallo Boris,
magst du einmal schildern, wie du es letztlich gelöst hast bzw was der Steuerberater dir empfohlen hat? Bin aktuell in einer ähnlich Situation und habe wenig Ahnung, wie ich die Gutachten in der Steuererklärung angebe...
Danke dir!

anignu
15.06.2024, 15:10
Ich kann beschreiben wie ich es gelöst hab: hab es einfach unter "Selbständige/freiberufliche Tätigkeit" eingetragen. Hier braucht es dann aber auch die Gewinnermittlung die zur EÜR führt.
Ich nutze zwar nicht Wiso sondern die SteuerSparErklärung (aus historischen Gründen), dort ist es kein Problem die freiberufliche Tätigkeit anzugeben.

dmtec
23.09.2024, 09:37
Als freiberufliche Tätigkeit, mach ne simple EÜR und setz ne betriebskostenpauschale als Verlust ab.
Dann eröffnet dir diese Tätigkeit auch die Möglichkeiten ein Arbeitszimmer abzusetzen.

Isg wirst du aber wenn du 5000 verdienst zB 3000 davon (nur ein Beispiel von mir) versteuern, die kommen also zu deinen zB 100k Gehalt dazu. Oder was du eben verdienst.
Denk dran dass du theoretisch auch Rentenversicherung zahlen musst. Aber nur wenn du mit deiner Haupttätigkeit nicht eh schon den höchstbetrag zahlst.

Naja aber die Versorgungswerke kriegen auch nicht immer alles mit 😉