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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzurlaub bei Wechelschicht oder / und Nachtstunden (TV Ä Uniklinik)



Watti
16.08.2023, 22:03
Hallo,

blöde Frage:

Pro zwei Monaten mit Wechelschicht erhalte ich einen Zusatzurlaubstag.
Im Tarifvertrag steht aber auch, pro 150 Stunden nachtarbeit oder Bereitschaftsdienst erhält man zusätzlich einen urlaubstag.

Schließt das eine das andere aus?
Ich habe jetzt 8 Monate WS, bekomme also 4 Zusatzurlaubstage, habe in den Monaten 550 ND Stunden (nicht Bereitschaft) gemacht, erhalte ich dann zusätzlich 3 Zusatzurlaubstage oder nicht?

Weiss das jmd.?

fightinglizard
17.08.2023, 09:32
Das kannst du ganz leicht bei deinem Personalrat erfragen.
Für mich liest es sich so, als ob die sich nicht ausschließen würden.

Autolyse
17.08.2023, 14:12
Lies § 27 Absatz 6 Satz 4:

Nachtarbeitsstunden, die in Zeiträumen geleistet werden, für die Zusatzurlaub für Wechselschicht- oder Schichtarbeit zusteht, bleiben unberücksichtigt.

Watti
17.08.2023, 15:13
Sau blöd.

Wo sammelt man eigentlich Nachtarbeit, wenn nicht im Schichtdienst?

Autolyse
17.08.2023, 15:44
Sau blöd.

Wo sammelt man eigentlich Nachtarbeit, wenn nicht im Schichtdienst?
Dauernachtarbeit.

FirebirdUSA
17.08.2023, 23:10
Sau blöd.

Wo sammelt man eigentlich Nachtarbeit, wenn nicht im Schichtdienst?

Im BD wenn du nicht schichtest, oder nur zwei Tagschichten hast... oder im RD Einsatz

Qwert1133
18.08.2023, 12:47
Auch aus dem Tarifvertrag:

1Zusatzurlaub nach diesem Tarifvertrag und sonstigen Bestimmungen mit Ausnahme von § 208 SGB IX wird nur bis zu insgesamt sechs Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt. 2Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (Gesamturlaub) dürfen im Kalenderjahr zusammen 38 Arbeitstage nicht überschreiten. 3Satz 2 ist für Zusatzurlaub nach den Absätzen 2 und 3 hierzu nicht anzuwenden.

Ein bemerkenswerter Abschnitt. Das heißt mehr als 6 Tage gehen wohl sowieso nicht. Verstehe ich das richtig, dass man höllisch aufpassen muss keine Urlaubstage in das nächste Jahr mitzunehmen, weil sonst Sonderurlaubstage nicht gewährt werden könnten damit Sonderurlaub + regulärer Urlaub nicht über 38 Urlaubstage sind…?

Autolyse
18.08.2023, 14:06
[...]Verstehe ich das richtig, dass man höllisch aufpassen muss keine Urlaubstage in das nächste Jahr mitzunehmen, weil sonst Sonderurlaubstage nicht gewährt werden könnten damit Sonderurlaub + regulärer Urlaub nicht über 38 Urlaubstage sind…?
Nein. Tarifverträge beschränken nicht das Gesetz. Die Übertragbarkeit ins Folgejahr ergibt sich aus § 7 III 2 BUrlG. Die Kombination aus Zusatzurlaub für Nachtarbeit außerhalb der Wechselschicht und Bereitschaftsdienst dürfen zusammen nicht mehr als 7 Tage zusätzlich ergeben. Der Zusatzurlaub für Wechselschicht ist davon ebenfalls ausgeklammert durch Satz 3.