Iley
28.08.2023, 11:56
Hallo,
wenn auf der Arbeitsvertrag steht : Zur Erwerb der Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt (in meinem Fall Gastro) ist der Arbeitsgeber verpflichtet, dass ich innerhalb die nächsten 2-3 Jahren meine Facharzt abschließen kann und die Zeit von knapp 2 Jahren in der ich auf der Notaufnahme war für meinen Facharzt angerechnet werden?
Unsere Chef ist in Urlaub und der Personalabteilung könnte mich nicht weiter helfen.
Kennst sich jemand mit aus.
wenn auf der Arbeitsvertrag steht : Zur Erwerb der Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt (in meinem Fall Gastro) ist der Arbeitsgeber verpflichtet, dass ich innerhalb die nächsten 2-3 Jahren meine Facharzt abschließen kann und die Zeit von knapp 2 Jahren in der ich auf der Notaufnahme war für meinen Facharzt angerechnet werden?
Unsere Chef ist in Urlaub und der Personalabteilung könnte mich nicht weiter helfen.
Kennst sich jemand mit aus.