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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung



Carnivore
29.08.2023, 11:44
Hallo!

Als Student kann man ja einen Verlustvortrag geltend machen.
Vielleicht können wir hier Tipps und Tricks austauschen.
Außerdem wäre es interessant, was wir alles als Werbungskosten absetzen können.

Edit: Es handelt sich hier um die Zweitausbildung.

Carnivore
29.08.2023, 11:50
Ich fange gleich mal an.

Reisekosten: Fahrt zur Bibliothek mit Verpflegungspauschale, Lerngruppe in einer anderen Stadt mit Verpflegungspauschale

Arbeitsmittel: Reinigungskosten Kittel, Kauf von Kittel, Untersuchungsgeräten, Tablet, Laptop, Drucker, Schreibtischstuhl

Meijd95
30.08.2023, 11:37
Ging das bei dir denn durch? Ich weiß dass es wichtig ist zu unterscheiden, ob es sich um die Erst- oder die Zweitausbildung handelt, je nach dem ist es ne außergewöhnliche Belastung oder eben Werbungskosten (die Kategorien bekomme ich vielleicht nicht mehr ganz richtig zusammen). Und du musst das für jedes Jahr bis zum ersten steuerpflichtigen Gehalt mitnehmen (nehme an Ende Studium?), davon wird dir dann noch dein Einkommen (zB Waisenrente zählt dazu, Bafög und Kindergeld nicht, Zuschuss von den Eltern zählt für mich eher zur ersten Kategorie, aber keine Ahnung).
Falls noch nicht geschehen, informier dich am besten erstmal, ob sich das lohnt, bevor du alle möglichen Quittungen und Belege umsonst aufhebst (so wie ich).

Carnivore
08.09.2023, 06:39
Ach, das hätte ich gleich dazu schreiben sollen. Es ist für mich die Zweitausbildung!

Somit ist der Verlustvortrag alles was ich bei den Werbungskosten angeben kann.
Bisher habe ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben, weil ich noch überlege, was ich alles angeben kann.

Miss_H
08.09.2023, 12:11
Am Ende ist es auch wichtig wann du deine erste Stelle antrittst. Bei mir hat es fast nichts gebracht, weil ich im November meine erste Stelle angetreten habe. 1.1. wäre perfekt.

Carnivore
09.09.2023, 07:15
Am Ende ist es auch wichtig wann du deine erste Stelle antrittst. Bei mir hat es fast nichts gebracht, weil ich im November meine erste Stelle angetreten habe. 1.1. wäre perfekt.

Weil man die Steuerersparnis nur im ersten Arbeitsjahr geltend machen kann?

Aber ja, Anfang des Jahres wird bei mir wahrscheinlich hinkommen.

Miss_H
09.09.2023, 08:21
Wenn man nur wenige Monate arbeitet, dann hat man im Verhältnis zum Gesamteinkommen zu viel Steuer gezahlt und bekommt sowieso viel zurück. Da bringt der Verlustvortrag nur sehr wenig Vorteil. Und man kann den Verlustvortrag nicht ins nächste Jahr retten.

Meijd95
15.09.2023, 15:54
Zählt die PJ-Aufwandsentschädigung eigentlich steuerrechtlich als Einkommen? Um diese würde der Verlustvortrag dann auch nochmal gemindert werden, wäre interessant zu wissen ob man sich dann überhaupt die Mühe machen soll, da was einzureichen.

Meijd95
18.09.2023, 13:37
Hatte selbst mal nachgefragt, der Verlustvortrag wird um die Aufwandsentschädigung gemindert (es sei denn, wir haben völlig aneinander vorbeigesprochen).

Simonlueck
22.09.2023, 08:54
Eine weitere Frage zu dem Thema: benutzt ihr eine App für die Steuererklärung, macht ihr das selbstständig oder habt ihr einen Steuerberater?
Vielen Dank im Voraus

toitoi16
22.09.2023, 11:12
@simon: Elster kann ich nur empfehlen
viele Grüße