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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was vor Kündigung bedenken?



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Starends
03.10.2023, 14:43
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit 6 Monaten an einer Uniklinik und werde demnächst kündigen, um in die Schweiz zu ziehen. Bevor ich aber kündige würde ich mich gerne über mögliche Fallstricken informiere.

1) In meiner Abteilung ist es nicht üblich, sich Überstunden aufzuschreiben. Ich würde mir aber gerne für die letzten Monate alle Stunden aufschreiben. Was muss ich hierbei bedenken?

2) Wie kann mir der Arbeitgeber das Leben schwer machen? Was muss ich bedenken bei Anrechnung von Leistungen (bislang 100% stationär gearbeitet) und des Arbeitszeugnisses? Muss ich Konsequenzen fürchten, wenn ich mir zum Beispiel meine Stunden aufschreibe und dies nicht so gut ankommt?

3) Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich beim Resturlaub. Kann ich ihn mir auszahlen lassen beziehungsweise nehmen, wann ich möchte gegen Ende oder wie wird das gehandhabt?

Habt ihr weitere Tipps, die ich zuvor beachten sollte?

Liebe Grüße

Feuerblick
03.10.2023, 14:49
1) Nix. Wer kostenlos Überstunden macht, ist selbst schuld.
2) Logbuch zeitnah ausfüllen und unterschreiben lassen, um Zeugnis bitten. Bei sechs Monaten wird der Chef sich wahrscheinlich weder in die eine noch in die andere Richtung überschlagen.
3) Das wird so gehandhabt, wie es in der Abteilung passt. Wenn niemand sonst Urlaub hat, wirst du den Urlaub am Ende nehmen können. Wenn es nicht passt, sollte der Urlaub dir ausbezahlt werden.

:-nix

Ach ja: Der Chef wird dich sicher fragen, warum du kündigst und wo du hingehst. Denk dir eine gute Begründung aus.

Starends
03.10.2023, 15:25
Hat der Chef die Möglichkeit zu verweigern mir mein Logbuch auszufüllen? Oder notwendige Dokumente für die Anerkennung der Weiterbildungszeit hinauszuzögern/zu verweigern?

Feuerblick
03.10.2023, 15:31
Kann er versuchen, aber spätestens, wenn ein Anwalt da ein höfliches Schreiben hinsendet, wird der Chef seiner Pflicht nachkommen. Den meisten Chefs ist es allerdings herzlich egal, wenn jemand nach sechs Monaten wieder geht. Kleines Rädchen im Getriebe. Lässt sich meistens ersetzen.

PsychoFan
03.10.2023, 16:42
Das worst case scenario: er unterschreibt nur wenige Prozeduren, Du lässt Dich wegen Mobbing krankschreiben, die Überstunden und der anteilig zur Verfügung stehende Urlaub werden ausbezahlt. Die Zeit wird abgerechnet, Du erholst Dich und bereitest Deinen Umzug vor. Die Zeit wird aks Weiterbildungszeit angerechnet. Die paar Basics wirst Du an der neuen Stelle nachholen oder Du schaltest einen Anwalt ein und regelt die Logbuch-Differenz.

Tramaldol
03.10.2023, 21:28
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit 6 Monaten an einer Uniklinik und werde demnächst kündigen, um in die Schweiz zu ziehen. Bevor ich aber kündige würde ich mich gerne über mögliche Fallstricken informiere.

1) In meiner Abteilung ist es nicht üblich, sich Überstunden aufzuschreiben. Ich würde mir aber gerne für die letzten Monate alle Stunden aufschreiben. Was muss ich hierbei bedenken?

2) Wie kann mir der Arbeitgeber das Leben schwer machen? Was muss ich bedenken bei Anrechnung von Leistungen (bislang 100% stationär gearbeitet) und des Arbeitszeugnisses? Muss ich Konsequenzen fürchten, wenn ich mir zum Beispiel meine Stunden aufschreibe und dies nicht so gut ankommt?

3) Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich beim Resturlaub. Kann ich ihn mir auszahlen lassen beziehungsweise nehmen, wann ich möchte gegen Ende oder wie wird das gehandhabt?

Habt ihr weitere Tipps, die ich zuvor beachten sollte?

Liebe Grüße

1) mit deinem Vorgesetzen besprechen.
2) Er kann dir nur wenig oder garnix an Weiterbildungsinhalten bescheinigen. Daher würde ich bei 1) 2x nachdenken. Oder hast du dir alles an Inhalten aufgeschrieben (Zahlen). Bei Inhalten bist du der totalen Willkür des Weiterbilders / AG ausgesetzt. Deshalb genieße die Aussage von Feuerblick mit Vorsicht. Weiterbilder und AG sind in DE nicht unabhängig voneinander. Ist unfair, war immer so, wird sich niemals ändern. Zu viele Inhalte wirst du eh nicht erwarten können bei 6 Monaten
3) Den solltest du möglichst nehmen.

Feuerblick
03.10.2023, 21:40
Nach sechs Monaten ist man in aller Regel so ein kleines Licht, dass der Chef sich die Mühe einer Auseinandersetzung eher sparen wird. Und SO viele WB-Inhalte dürften da eher nicht aufgelaufen sein. Außerdem für die WB in der Schweiz wohl auch eher nicht relevant. Zahlen sollte man aber IMMER aufschreiben. Grundsätzlich. Incl. Nachweisen. Sonst fällt man durchaus auch mal direkt vor der FA-Prüfungsanmeldung auf den Popo. Auch ohne Kündigung. :-meinung

hebdo
04.10.2023, 20:11
Überstunden verfallen nach 3 Monaten, wenn sie nicht angezeigt worden sind. Sind sie nicht wasserdicht dokumentiert, wirst du sie auch zumindest ohne Gerichtsverfahren nicht ausbezahlt bekommen.

Mal ne frage: warum der ganze Ärger? Aus eigener Erfahrung sollte man kühlen Kopf bewahren, persönliche Fehden nicht austragen und eine sachliche klare Trennung durchführen - auch wenn es schwer fällt.

Falls du ordentlich Überstunden dokumentiert hast, reiche sie ein. Du warst 6 Monate in der Abteilung? Also lass dir die Zeit als WB bescheinigen und ein paar unwichtige Punkte abzeichnen, die du wirklich gemacht hast.

Vor der Kündigung den CA oder Personal-OA informieren und immer höflich bleiben - auch wenn die andere Seite dazu nicht fähig ist. Der ganze Ärger lohnt sich einfach nicht.

Autolyse
04.10.2023, 20:52
Überstunden verfallen nach 3 Monaten, wenn sie nicht angezeigt worden sind.
Im VKA/TdL-Bereich 6 Monate nach Fälligkeit. Überstundenzuschlag wird im übernächsten Monat nach dem Entstehen fällig, verfallen ist hier also noch gar nichts.

Starends
04.10.2023, 22:22
Mir ging es gar nicht um vergangene Überstunden, sondern noch um anstehende, da ich erst zu Ende November kündigen werde.


Arbeitsbeginn ist bei uns um 07:30 Uhr. Wir sind aber immer schon um 06:45 da, weil der workload sonst nicht zu tragen wäre. Wisst ihr wie es sich um Überstunden handelt, die durch „zu frühes“ kommen entstehen ?

Kandra
05.10.2023, 06:58
Gelten genauso als Überstunden

Endoplasmatisches Reticulum
05.10.2023, 09:26
Arbeitsbeginn ist bei uns um 07:30 Uhr. Wir sind aber immer schon um 06:45 da, weil der workload sonst nicht zu tragen wäre. Wisst ihr wie es sich um Überstunden handelt, die durch „zu frühes“ kommen entstehen ?

Dieses strukturelle zu früh Kommen ist leider sehr oft ein Problem. Dass vorausgehende Minuten vor Visite oder Frühbesprechung zum Vorbereiten der ersten Aktivitäten oder für Übergaben vom Dienst im Tagesablauf eingeplant werden, habe ich nur selten erlebt. Und noch seltener, dass die von den Ärzten selbst als Überstunden aufgeschrieben geschweige denn oft auch nur empfunden wurden. Man kommt ja "freiwillig" früher ...

Feuerblick
05.10.2023, 09:38
Kann ich für zwei Uni-Stellen nicht bestätigen. Dienstbeginn mit Frühbesprechung und dort Übergabe durch den Nachtdienst.
Kleines Haus Chirurgie: Visite vor der Frühbesprechung (selbstverständlich Arbeitszeit!), dort dann Übergabe, dann Tagesgeschäft. Alles dokumentiert und vom Chef (ein „alter weißer Mann“) ohne Mucken unterschrieben. :-nix

Wo kommt das her, dass man glaubt, man dürfe geleistete Arbeitszeit nicht aufschreiben, weil man ja „freiwillig“ früher kommt? War zu meiner Zeit trotz „alter weißer Männer“ als Chefs nicht so. Auch nicht an der Uni.

Endoplasmatisches Reticulum
05.10.2023, 09:49
Wo kommt das her, dass man glaubt, man dürfe geleistete Arbeitszeit nicht aufschreiben, weil man ja „freiwillig“ früher kommt?
In fast jedem Haus, in dem ich jemals hospitiert habe, war das die Regel. Bloß das Ausmaß variierte, von vielleicht 10 min bis etwa 45 min jeden Tag. Und das war für mich auch regelhaft ein Grund, Stellenangebote auszuschlagen. Davon ganz zu schweigen, dass das auch vom Lifestyle her eine Katastrophe ist in schneidenden Fächern, wo man eh oft schon um 7 Uhr oder noch früher regelhaft in den Tag startet. Wecker dann um 4.30 Uhr oder was? Geht weg ...

Feuerblick
05.10.2023, 10:23
7 Uhr war in der Chirurgie normal. Wecker auf 5:30 Uhr reichte da aber völlig. 6 Uhr hätte auch gereicht. Aber wenn schon, dann bittedanke diese Zeiten auch aufschreiben.
Ich hätte diese Stellenangebote auch ausgeschlagen. Gut, ich wollte auch nie in ein schneidendes Fach. So masochistisch war ich nicht.

Nefazodon
05.10.2023, 10:52
Früherkommen ohne Anordnung ist tatsächlich arbeitsrechtlich ein anderes Thema als "normale" Überstunden.

Wenn man schon auf der Arbeit ist, und es fallen Dinge an, die erledigt werden müssen, ist es manchmal schwer bis unmöglich sich loszueisen. Die Konsequenz sind dann Überstunden als ungeplante Mehrarbeit.
Die sind rechtlich, wenn gut dokumentiert, relativ einfach durchzubekommen.

Freiwilliges früher Kommen *ohne* Anordnung ist ein anderes Thema. Niemand *zwingt* einen früher zu kommen. Daher in einem Prozess vor einem Arbeitsgericht deutlich schwerer zu beweisen/durchzubekommen. Im Zweifel behauptet die AG-Seite einfach, sie hätte vom Früherkommen keine Kenntnis gehabt.
Arbeitsrechtlich wie auch versicherungsrechtlich (Unfallversicherung) ein großes Problem!

Daher am besten nicht machen.

Richtig ist aber: Werden die Zeiten entsprechend dokumentiert und vom AG zur Kenntnis genommen (etwa durch Gegenzeichnen eines OA), DANN gelten sie genauso als Mehrarbeit/Überstunden, wie die anderen Zeiten auch.

Feuerblick
05.10.2023, 10:56
Deswegen wurde das damals bei uns so gehandhabt.

Endoplasmatisches Reticulum
05.10.2023, 11:21
Das Thema ist müßig. Wir können die 50. Iteration des Spiels "Einfach weigern, YOLO" und "Das ist halt oft nicht so einfach" spielen. In meiner Erfahrung gibt es derartige Unverschämtheiten in jeder Klinik. Mal so und mal so, aber irgendeinen Tod stirbt man überall. Also minimiert man die Übelkeit des Gesamtpaketes und was dann an Schweinereien übrig bleibt, nimmt man halt hin.

Nefazodon
05.10.2023, 11:53
Ich wollte in diesem Fall eher darauf hinaus, das Mehrarbeit bei Früherkommen und Mehrarbeit bei Längerbleiben eben nicht ganz dasselbe ist, was die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen angeht.

Als Fazit bleibt: Dokumentieren. abzeichnen lassen. Dann ist es dasselbe.

nie
05.10.2023, 12:23
Meist sind die Kliniken, die ein früheres Kommen „erwarten“ aber leider auch gleichzeitig die Kliniken, die es nicht so gerne sehen wenn man Überstunden dokumentiert… :-oopss

Ich hasse frühes Aufstehen einfach so sehr, dass es für mich tatsächlich ein Kündigungsgrund wäre wenn meine Klinik „erwarten“ würde, dass ich deutlich vor Arbeitsbeginn da bin. Ich bin meist schon zufrieden mit meinem Tag wenn ich pünktlich da bin. Ich habe tatsächlich auch schon mal auf eine Rotation verzichtet weil ich wusste, dass es dort vorausgesetzt wird, dass man in der Frühbesprechung (=offizieller Arbeitsbeginn) bereits umfassend über die Nacht informiert ist und danach auch direkt top vorbereitet in die Visite starten kann…

Wobei manchmal auch nicht so klar ist, was wirklich erwartet wird. Ich hatte in der ITS-Zeit auf Kollegen, die immer 45 Minuten vor Schichtübergabe da waren und sich erstrmal umfassend in alle Patienten eingelesen haben. Für mich fing der Tag gut an, wenn ich zur Frühvisite umgezogen war und nicht in dem Moment um die Ecke gerannt kam wenn’s los ging… hat sich auch niemand drüber beschwert.