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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztprüfung ohne Anstellung bzw. Anstellung ohne Weiterbildungsbevollmächtigung?



Raiser5000
05.10.2023, 15:58
Hey zusammen,

Folgende Situatuon: Aktuell befinde ich mich im 5. Assistenzjahr und werde voraussichtlich Anfang Juli 2024 meine Facharztprüfung in Arbeitsmedizin ablegen. Mein jetziger Arbeitsvertrag geht bis zum 31.03.2024 ( damit wäre meine Weiterbildungszeit auch genau erfüllt). Normalerweise hätte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber einen "Überbrückungsvertrag" bzw. Verlängerung bis zur Facharztreife bekommen und danach einen Facharztvertrag.
Nun habe ich aber ein sehr gutes Angebot von einem anderen Arbeitgeber ( Start- Up) bekommen und würde da gerne einsteigen. ( Hier liegt jedoch keine Bevollmächtigung für mein Fach vor).
Ich überlege den Vertrag einfach am 31.03.24 auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern um dann quasi frei zu sein für den Umstieg. Kann man die Facharztprüfung quasi dann aus einer kurzen Arbeitslosigkeit heraus machen, wenn ich alle Voraussetzungen erfüllt habe? Oder muss man sich zwingend in einem Anstellungsverhältnis befinden?

Viele Grüße

Stuntman Mike
05.10.2023, 16:27
Wenn die Zeiten erfüllt sind, ist es egal was du zum Zeitpunkt der Prüfung gerade machst…

Tramaldol
05.10.2023, 16:39
Naja, man brauch erstmal das Zeugnis zur Vorlage bei der Ärztekammer, dass der Weiterbilder den Erwerb des FA unterstützt. Ohne das Zeugnis....keine Prüfung.
Schreibt man jemand ohne Anstellung im eigenen Unternehmen ein Zeugnis zur Vorlage bei der ÄK?
Eher nicht. Ich würde einfach verlängern.

Feuerblick
05.10.2023, 17:15
Natürlich macht „man“ das! Weil man es schlichtweg muss. Ich hatte einige Kollegen, die nur bis Facharztreife Vertrag hatten, den nicht verlängert haben und aus einer Arbeitslosigkeit heraus ihre Prüfung abgelegt haben. Ist ja in vielen Fächern durchaus Usus, dass man nach dem FA z.B. in die Niederlassung geht.
Oder meinste ein WB-Beauftrager gibt sich die Blöße, einem Menschen, der fünf Jahre bei ihm gearbeitet hat, keine Facharztreife zu bescheinigen? Würde ja bedeuten, dass die Weiterbildung und damit der WB-Beauftragte nix taugt.

Speranza100
05.10.2023, 17:24
Ja das geht. Zu Beachten ist nur, dass dein Wohnort dann zählt für die Zuständigkeit der Ärztekammer.
Und: 3 Monate _vor_ Ende des Vertrages Arbeitssuchend melden bei der zuständigen Arbeitsagentur, damit du alles erfüllst, um dann ALG1 zu beantragen. Sonst kriegst du ev eine Sperre je nach Sachbearbeiter.

Thomas24
05.10.2023, 17:31
Oder meinste ein WB-Beauftrager gibt sich die Blöße, einem Menschen, der fünf Jahre bei ihm gearbeitet hat, keine Facharztreife zu bescheinigen? Würde ja bedeuten, dass die Weiterbildung und damit der WB-Beauftragte nix taugt.

Naja, Papier ist bekanntlich geduldig. Und man ist durchaus manchmal sprachlich und fachlich etwas unangenehm überrascht, wer sich einem da als "facharztreif" vorstellt (teilweise durchaus selbstbewusst auftretend:-keks) :-oopss.

Feuerblick
05.10.2023, 17:53
Das ist ja eher das Gegenteil von dem, was Tramaldol andeutete. Papier ist auch bei denen geduldig, wie den Vertrag verlängert haben. :-))

Tramaldol
05.10.2023, 18:34
Natürlich macht „man“ das! Weil man es schlichtweg muss. Ich hatte einige Kollegen, die nur bis Facharztreife Vertrag hatten, den nicht verlängert haben und aus einer Arbeitslosigkeit heraus ihre Prüfung abgelegt haben. Ist ja in vielen Fächern durchaus Usus, dass man nach dem FA z.B. in die Niederlassung geht.
Oder meinste ein WB-Beauftrager gibt sich die Blöße, einem Menschen, der fünf Jahre bei ihm gearbeitet hat, keine Facharztreife zu bescheinigen? Würde ja bedeuten, dass die Weiterbildung und damit der WB-Beauftragte nix taugt.

Dann haben sie aber auch alle Unterlagen gehabt. Wenn man die hat, ist es egal.
Ja es gibt durchaus FA-Anwärter, die nicht geeignet sind und auch durchfallen, auch wenn es sicherlich eine Minderheit im einstelligen %-Bereich.

Feuerblick
05.10.2023, 19:22
Was meinst du mit „alle Unterlagen“? Zeugnis vorher ausstellen lassen ist in unserm Bundesland nicht erlaubt. Also legt man dem Chef alles am Ende der WB-Zeit zur Unterschrift vor, bekommt bestenfalls am letzten Tag der WB alles zurück (oder später) und meldet sich dann zur Prüfung an.
Aber natürlich muss man alle Zahlen beisammen haben. Das muss man aber immer, wenn man sich zur FA-Prüfung anmeldet. Auch wenn man den Vertrag verlängert hat. :nix
Wie gesagt, in meinem Fach ist es eher üblich, dass man nach der FA-Prüfung geht. Die wenigsten bleiben in der Klinik. Weshalb es auch nicht unüblich ist, den Vertrag nicht zu verlängern.

Nilani
06.10.2023, 13:46
Dann haben sie aber auch alle Unterlagen gehabt. Wenn man die hat, ist es egal.
Ja es gibt durchaus FA-Anwärter, die nicht geeignet sind und auch durchfallen, auch wenn es sicherlich eine Minderheit im einstelligen %-Bereich.

Es scheint ja, als ob der Threadersteller auch alles formal zusammen hat. Warum sollte sich der Weiterbilder so massiv dagegen stellen und die Sachen nicht bescheinigen? Man geht doch nicht immer im Bösen auseinander? Krass negative Einstellung. Ich hab in den letzten Jahren mehrfach die Klinik gewechselt, mal freiwillig, 1x ausgelaufener befristeter Vertrag (den die Klinik verlängern wollte, ich aber nicht), dann fehlende restliche WB-Ermächtigung. Klar waren sie nicht immer begeistert, wenn jemand geht, aber Steine in den Weg gelegt hat mir niemand. Hab es sogar begründet (was man ja nicht mal muss) und es war nie ein Problem, weder Zeugnis, noch Resturlaub oder Ausbezahlen der restlichen Überstunden oder anders.
Für die Prüfung muss man jedenfalls keinen aktiven Arbeitgeber und keinen Arbeitsvertrag haben, nur vorher alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben. Und, wie jemand schon schrieb, zuständig ist ÄK des Wohnorts (hab auch Bundesland gewechsel und würde jetzt wieder gern wechseln, aber dann definitiv erst nach FA)

Feuerblick
06.10.2023, 13:55
Ich habe auch niemals Steine in den Weg gelegt bekommen. Und ich habe durchaus auch mehr als einmal die Stelle gewechselt. :-nix

Tramaldol
06.10.2023, 17:48
Zeugnis zur Vorlage ÄK, volles Logbuch mit Zahlen+Zeiten+Inhalten/WB-Zeugnisse, dann kann man sich anmelden und dann brauch man den Job auch nicht mehr.
Vertragsverlängerung kann man auch 1 Tag vor Ende des Vertrags klären am 29.2.24. Ich würde das rausschieben.
Letztendlich kann man immer kündigen oder einen Auflösungsvertrag unterschreiben nach bestandener FA-Prüfung. Ja ich stimme euch zu nach dem FA gibts oft Stellenwechsel.


Ich habe auch niemals Steine in den Weg gelegt bekommen. Und ich habe durchaus auch mehr als einmal die Stelle gewechselt. :-nix

das ist erfreulich

Feuerblick
06.10.2023, 17:56
Wie gesagt: Es gibt viele Fächer, da wechselt man just nach der WB direkt in die Niederlassung. Es ist normal und üblich, dass sogar vom Arbeitgeber her ein solcher Vertrag nicht verlängert wird. Da der Weiterbildner verpflichtet ist, den Kram auszustellen, sehe ich da auch überhaupt keine Probleme.