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10.10.2023, 19:48
Guten Abend,
ich würde gerne Antwort A diskutieren.
Auf Amboss steht dazu folgendes (unter Arztwissen – darunter scheint das IMPP ja keine Fragen mehr zu stellen):
"Perfusions- und Ventilationsszintigrafie der Lunge
Indikation: Alternative zur CT-Angiografie bei
Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz und entsprechender Kontraindikation für eine intravenöse Kontrastmittelgabe
Jungen Patienten und insb. Frauen (wegen des erhöhten Lebenszeitrisikos für ein Mammakarzinom) aufgrund der Strahlenbelastung
Aussagekraft: Die Szintigrafie ist in Verbindung mit der D-Dimer-Testung vergleichbar mit einer CT-Angiografie“
In der Leitlinie steht außerdem:
"Eine Echokardiographie ist im Rahmen der Routine-Diagnostik bei hämodynamisch stabilen Patienten mit Verdacht auf LE nicht zwingend, kann jedoch bei der Differenzialdiagnose der akuten Dyspnoe hilfreich sein."
Im Aufgabentext wird von einer Patientin „in gutem AZ“ gesprochen und bei Aufgabe 13 von "optimalen Bedingungen" für die Diagnostik. Ich denke, selbst unter suboptimalen Bedingungen haben die meisten Kliniken die Möglichkeit ein Herzecho zu machen. Außerdem habe ich den Fall so verstanden, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Sicherung der Diagnose erfolgt ist?
Vielleicht habt ihr ja eine Idee dazu bzw. eine Meinung, ob so eine Frage anfechtbar wäre?
Viel Erfolg für die nächsten Tage
ich würde gerne Antwort A diskutieren.
Auf Amboss steht dazu folgendes (unter Arztwissen – darunter scheint das IMPP ja keine Fragen mehr zu stellen):
"Perfusions- und Ventilationsszintigrafie der Lunge
Indikation: Alternative zur CT-Angiografie bei
Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz und entsprechender Kontraindikation für eine intravenöse Kontrastmittelgabe
Jungen Patienten und insb. Frauen (wegen des erhöhten Lebenszeitrisikos für ein Mammakarzinom) aufgrund der Strahlenbelastung
Aussagekraft: Die Szintigrafie ist in Verbindung mit der D-Dimer-Testung vergleichbar mit einer CT-Angiografie“
In der Leitlinie steht außerdem:
"Eine Echokardiographie ist im Rahmen der Routine-Diagnostik bei hämodynamisch stabilen Patienten mit Verdacht auf LE nicht zwingend, kann jedoch bei der Differenzialdiagnose der akuten Dyspnoe hilfreich sein."
Im Aufgabentext wird von einer Patientin „in gutem AZ“ gesprochen und bei Aufgabe 13 von "optimalen Bedingungen" für die Diagnostik. Ich denke, selbst unter suboptimalen Bedingungen haben die meisten Kliniken die Möglichkeit ein Herzecho zu machen. Außerdem habe ich den Fall so verstanden, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Sicherung der Diagnose erfolgt ist?
Vielleicht habt ihr ja eine Idee dazu bzw. eine Meinung, ob so eine Frage anfechtbar wäre?
Viel Erfolg für die nächsten Tage