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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A100 / B83 - Schwangerschaftsabbruch



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Unregistriert
11.10.2023, 15:03
Hallo zusammen, laut vorläufigen Lösungen ist B die richtige Antwort. Es müsste doch aber C sein, zumindest nach den Quellen die ich gefunden hab.

"Der Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) ist medikamentös bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung möglich. Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston (Handelsname des Präparats: Mifegyne®) und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt."

Quelle:
https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/der-medikamentoese-schwangerschaftsabbruch/#:~:text=Der%20Schwangerschaftsabbruch%20(umgangss prachlich%20auch%20%E2%80%9EAbtreibung,den%20Wirks toff%20Prostaglandin%20enth%C3%A4lt%2C%20eingesetz t.

https://www.onmeda.de/gesundheit/verhuetung/abtreibungspille-id200929/

Unregistriert
11.10.2023, 15:12
Ja, auf jeden Fall. Es wurde explizit nach den medikamentösen Abbruch gefragt und nich nach SS-Abbruch im Allgemein.

Amboss-Boss
11.10.2023, 15:19
Vom gesetz her ist ein Abbruch aufgrund sozialer indikation (wenn nicht eine behinderung etc. vorliegt) bis zur 12. SSW erlaubt. Sonst macht man sich als Arzt strafbar.

"Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht strafbar, wenn die betroffene Frau den Vorgaben der sogenannten Beratungsregelung folgt (Beratungsregelung nach § 218a Abatz 1 StGB). Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor diesem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Sie hat der Ärztin oder dem Arzt, welche den Eingriff vornehmen sollen, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen. Außerdem muss eine Ärztin oder ein Arzt, welche oder welcher nicht an der Beratung teilgenommen hat, den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann keiner der am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten bestraft werden."
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch (http://https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch)

BZBE
11.10.2023, 15:24
Es ist aber danach gefragt, bis wann "diese Form des Schwangerschaftsabbruches" (medikamentös) möglich ist.

Amboss-Boss
11.10.2023, 15:28
" Bis zu welcher FRIST..."

Unregistriert
11.10.2023, 15:31
Diese Frage ist sehr schlecht formiliert!! es ist unklar ob die Frage sich auf einen Abruch aus soziale Gründe oder auf einen medikamentösen Abbruch bezieht! findet ihr das auch nicht so?

Unregistriert
11.10.2023, 15:37
" Bis zu welcher FRIST..."

Bis zu welcher Frist…hier wäre die 14 SSW richtig, da gesetzlich so geregelt,

…aber “diese Form des SS-Abbruches” (medikamentös) bis zum 63. Tag.

Ab den 63. Tag ist ein Abbruch dennoch weiter möglich, allerdings nur mit Kürettage, nicht mehr mit Mifepriston.

Unregistriert
11.10.2023, 15:40
Auch für den medikamentösen Abbruch gibt es eine Frist und die liegt eben bei 63 Tagen ;)

Amboss-Boss
11.10.2023, 15:43
Bis zu welcher Frist…hier wäre die 14 SSW richtig, da gesetzlich so geregelt,
.
Die 12. SSW und damit die 14 Woche nach der letzten Periodenblutung
sofern wir das Gesetz als Frist nehmen und das steht mMn über den medizinischen Möglichkeiten.

vermutlich Antwort B, wegen der Berechnung der Schwangerschaftswochen.

BZBE
11.10.2023, 15:55
"In Deutschland ist Mifepriston (Präparat enthält 200 mg Mifepriston) für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung zugelassen. Bis zum 49. Tag umfasst diese Zulassung die einmalige orale Gabe
von 600mg Mifepriston (3 Tabl. zu 200 mg oder 1 Tbl. zu 600 mg) und 36 bis 48 Stunden
danach die orale Verabreichung von 400 µg Misoprostol. Vom 50.-63. Tag soll 36-48
Std. nach 600 mg Mifepriston laut Zulassun g 1 mg Gemeprost vaginal verabreicht werden.

Eine Zulassung bis zu einem bestimmten Tag ist auch eine Frist.

KingColeman
11.10.2023, 17:17
Können wir bitte alle diese Fragen anfechten 🥹

Unregistriert
11.10.2023, 17:25
Ich denke die Frage ist so konzipiert, dass auch der Abbruch nach 14 Wochen richtig sein müsste aufgrund sozialer Indikation. Bin auch für eine Anfechtung.

Unregistriert
11.10.2023, 17:28
Bis zu welscher Frist ist dieser Form möglich: also soziale Indikation+ Medikamentöser Abbruch

Unregistriert
11.10.2023, 17:50
Guten Abend,

Vielleicht kann mir einer von euch erklären warum mein Gedankengang falsch ist.
Ich habe E angekreuzt "Es gibt keine Befristung für diese Form des Schwangerschaftsabbruches.

In der Fragestellung wurde nicht betont dass es sich auf diese Patienten bezieht sondern klang für mich nach einer allgemeinen Frage. "Bis zu welcher Frist ist diese Form des Schwangerschaftabbruches möglich?" für mich hat ein "bei dieser Patientin" gefehlt.

Da bei einer medizinischen Indikation auch noch weit aus später die Schwangerschaft abgebrochen werden kann und dies mit den gleichen Medikamenten Mifepriston ->48h später Prostaglandin geschieht ist diese (medikamentöse) Form des Schwangerschaftabbruches doch immer möglich.

Danke schonmal an die klugen Köpfe hier

Kampf-Muffin
11.10.2023, 19:27
Wie kommst du auf medizinische Indikation, in der Frage steht ganz klar, dass sie wegen sozialer Belastung das Kind nicht will (sie hat bereits eines, das ist in der Pflegefamilie). Danach wird nach medikamentösem Abbruch gefragt und wann *diese* Form des Abbruchs möglich ist, ich finde die Frage absolut nicht zweideutig formuliert :-angel

Kampf-Muffin
11.10.2023, 19:30
Oh und es gibt auch keinen Hinweis auf mütterliche Indikation im Sinne einer verstärkten Belastung, zum Beispiel durch eine Behinderung oder schwere Erkankung des Kindes, nur da wäre evtl. E richtig

Unregistriert
11.10.2023, 19:34
Ja. Wie gesagt ich habe die Frage so verstanden, dass es sich nicht auf die Patientin bezieht sondern eine allgemeine Frage zu "dieser (medikamentösen) Form des Schwangerschaftabruches" ist. Also lost gelöst von dem Fall

Unregistriert
11.10.2023, 19:37
Laut Amboss ist diese Medikamentenoption aber nur bis zur 7+0 geeignet und danach ein off Label use. maximal schlecht formuliert und prinzipiell kann man fast jede Antwort begründen.

Kampf-Muffin
11.10.2023, 19:44
Ja genau, aber ein medikamentöser Schangerschaftsabbruch hat ja nichts mit der Indikation zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt bis zu dem er stattfindet, weil danach die Medis nicht zugelassen sind. Deswegen bin ich auch für Antwort C

Unregistriert
11.10.2023, 19:54
Ja ich verstehe alle die eine Frist gewählt haben, um die Frage in Bezug zu dieser Patientin zu beantworten. Aber grundsätzlich ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch(egal welcher Indikation) zu jedem Zeitpunkt möglich und das auch wesentlich über den Fristen einer sozialen Indikation hinaus(bspw. 20SSW).
Amboss sagt dazu:
">14. SSW p.m. (>12. SSW p.c.) [20]
Progesteronrezeptor-Antagonist: Mifepriston DOSIS [18][21]
Nach ca. 24–48 Stunden: Prostaglandin , bspw. Misoprostol (Off-Label Use) DOSIS [20]"

https://next.amboss.com/de/article/Dk01JT?q=schwangerschaftsabbruch#Y466c69c75a5841c2 a77e88c144402767 im Arztmodus