Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A 53/ B 25 - Antrag auf Rehabilitation
Unregistriert
11.10.2023, 17:21
Der Antrag auf Rehabilitation kann doch auch an die Rentenversicherung gerichtet werden - warum soll das falsch sein?
Weil die Patientin bereits berentet ist müsste die KV zuständig sein.
Unregistriert
11.10.2023, 17:40
Und die Rentenversicherung ist ganz sicher falsch? Ich dachte es geht beides und habe mich dann für Rentenversicherung entschieden
Unregistriert
11.10.2023, 17:43
Bin mir auch ziemlich sicher. Die Rentenversicherung übernimmt nur, um Erwerbstätigkeit zu sichern; wenn das also eh schon gelaufen ist, sind die raus.
Bei Menschen, die noch arbeiten zahlt die Rentenversicherung.
Bei Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Menschen, die bereits in Rente sind zahlt die Krankenversicherung.
Bei onkologischer Reha ist die DRV auch Kostenträger bei Rentnern.
Hendrik1
12.10.2023, 17:40
Bei Menschen, die noch arbeiten zahlt die Rentenversicherung.
Bei Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Menschen, die bereits in Rente sind zahlt die Krankenversicherung.
Steht das alles bei Amboss? Oder muss man das aus Logik herleiten? :(
Steht das alles bei Amboss? Oder muss man das aus Logik herleiten? :(
Steht alles bei Amboss in dem Artikel "Rehabilitation" :)
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