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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - A3 / B41 - Behandlung Verschluss A. poplitea



woodi17
12.10.2023, 17:54
Warum wird A richtig angegeben? V.a. Vorhofflimmern laut der Symptome?

Ist aber noch gar nicht gesichert und bei valvulärem VHF wären DOAKs kontraindiziert.

Was spricht gegen B (Thrombozytenaggregationshemmer) ?

hommele
12.10.2023, 18:00
Wenn man davon ausgeht, dass der Verschluss der A. poplitea nicht im Rahmen einer kardialen Embolie entstanden ist, käme ja nur noch die pAVK als Ursache in Betracht.
In diesem Fall müsste man aber Thrombozytenaggregationshemmer UND Statine geben. Beides waren mögliche Antworten und da man nicht zwei Antworten auswählen kann, bin ich mir sehr sicher, dass das IMPP hier auf Vorhofflimmern hinaus wollte. Ob man es unter diesen Bedingungen dann anfechten kann, ist natürlich eine andere Frage...

Hendrik1
12.10.2023, 18:01
Ich dachte man kann ja alles mit Amboss Wissen kreuzen, stimmt doch nicht :(

woodi17
12.10.2023, 18:18
Ja safe aber nur weil der Patient tachykard ist und einenen unregelmäßigen Puls hat ist (finde ich) das VHF noch nicht eindeutig gesichert. Weiß nicht ob man DOAKs einfach mal so auf verdacht gibt. Und selbst wenn ist es nicht ausgeschlossen, dass er ein valvuläres VHF hat beim man nur Vitamin-K-Antagonisten geben darf

MaryAnn3008
12.10.2023, 20:52
Fande die Frage auch äußerst fragwürdig, die konnte man mit den Infos gar nicht beantworten. VHF würde ich halt gern im EKG sehen oder im Falltext hören dass es auch VHF nachgewiesenerweise ist, Bevor ich DOAKS anfange. Und wenn er eine pAVK hat, geb ich in Stadium 1 Statine und in Stadium 2 Thrombozytenaggregationshemmer. Im Fall stand, er hatte noch nie vorher solche Symptome. Klingt dann doch wieder nicht nach pAVK schlimmer als Stadium 1. Dann wären wieder Statine richtig. Also meiner Meinung nach eine Frage zum Anfechten weil zu wenig Infos im Text. Muss man viel zu viel reininterpretieren!

wcl39
13.10.2023, 06:20
Ich habe mich auf den akuten art. Verschluss und die Akutbehandlung laut Frage konzentriert.
Wenn ich also einen Verschluss so schnell als möglich reperfusionieren möchte geht es meines Erachtens bei den hier angebotenen Antworten nur mit Hilfe eines Faktor-Xa-Inhibitors wie Heparin.


Fraktioniertes Heparin bzw.
Niedermolekulares Heparin
Heparinoide

MaryAnn3008
13.10.2023, 06:31
Da stand aber doch, „nach der Akutbehandlung“ oder?

wcl39
13.10.2023, 09:11
Oh, da hast du leider recht. Mit dem richtig lesen muss ich noch üben.

Hendrik1
13.10.2023, 09:30
tja, es gibt diese Frage wo die Oma ihrer Enkelin über ihr Medikament fürs Auge erzählt, hatte ich falsch 😓🤦🏼

PJ-Portalerin
14.10.2023, 11:50
In meinem Endspurt-Skript steht: „Postoperative Antikoagulation: Postinterventionell wird eine Antikoagulation mit Heparin eingeleitet. Patienten mit arterieller Thrombose erhalten längerfristig ASS. Bei Patienten mit embolischem Gefäßverschluss und nicht ausschaltbarer Emboliequelle ist eine orale Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten oder einem direkten oralen Antikoagulans indiziert.“
Finde das man die Fragestellung sowohl als postinerventionell als auch Sekundärprophylaxe auslegen kann, je nach dem, Weinmann die Akutbehandlung eingrenzt. Reicht das zum Anfechten?

pdmb95
15.10.2023, 13:58
In der Leitlinie "Der akute periphere Arterienverschluss" der DG für Gefäßchirurgie steht auf Seite 10 unter dem Punkt Nachsorge geschrieben:
"Eine lebenslange Behandlung mit Thrombozytenaggregationshemmer ist nach supragenualen Gefäßoperationen, nach Gafäßinterventionen und auch bei vorbestehender bzw. begleitender pAVK notwendig."

Es ist aber aus dem Fall nicht abzuleiten welche Akutbehandlung genau durchgeführt wurde (Lysetherapie, Operative Intervention, ...), was relevant für die Nachsorge wäre! Demnach könnten sowohl A und B richtig sein.

Für euch zum Nachlesen:
https://www.klinikumdo.de/fileadmin/Dokumente/news/Arterienverschluss.pdf

PJ-Portalerin
15.10.2023, 14:50
Finde auch der Zeitpunkt „nach der Akutbehandlung“ ist nicht eindeutig genug definiert, sodass beides möglich wäre

hommele
15.10.2023, 15:52
Wie ich bereits geschrieben habe: Geht man davon aus, dass der arterielle Verschluss im Rahmen eines thrombotischen Geschehens auf Grundlage einer pAVK entstanden ist, sind sowohl Thrombozytenaggregationshemmer, als auch Statine indiziert. Wenn B richtig wäre, müsste also auch D richtig sein. Da bei keiner Frage zwei Antwortmöglichkeiten richtig sein können, können sowohl B, als auch D ausgeschlossen werden.
Es bleibt also nur noch eine Embolie im Rahmen eines Vorhofflimmerns als Ursache. In diesem Fall ist dann A die korrekte Antwort. Auf ein bestehendes Vorhofflimmern wurde in der Aufgabenstellung auch sehr eindeutig hingewiesen: Herzfrequenz: 160 bpm, unregelmäßiger Herzschlag. Das ist eindeutig eine Tachyarrhythmia absoluta, zumindest würde mir so auf die Schnelle keine weitere Herzrhythmusstörung einfallen, die sowohl tachykard, als auch arrhythmisch ist und mit einem arteriellen Verschluss der A. poplitea zusammenhängt :)