PJ-Portalerin
13.10.2023, 10:29
Hallo,
ich meine mich erinnern zu können hier mal gelesen zu haben, dass zwischen Fragen unterschieden wird, die bei allen gestrichen werden und dann noch Fragen, deren Streichung nur Berücksichtigung findet, wenn man selbst diese Frage auch bemängelt hat. Ist das die Unterscheidung zwischen den drei Tagen und dann den Fragen, für die man sich nach dem Bescheid einen Anwalt holen müsste?
Und die inhaltliche Begründung muss man aber noch nicht innerhalb der drei Tage einreichen, oder? Was gilt da für eine Frist?
Lese mich morgen auch nochmal genauer ein, konnte heute beim Überfliegen nichts dazu finden.
Überlege auch selbst nochmal alles in der Literatur nachzuschlagen, um auf der sicheren Seite zu sein, würde da jemand mitmachen?
Liebe Grüße und gute Erholung euch allen! :)
ich meine mich erinnern zu können hier mal gelesen zu haben, dass zwischen Fragen unterschieden wird, die bei allen gestrichen werden und dann noch Fragen, deren Streichung nur Berücksichtigung findet, wenn man selbst diese Frage auch bemängelt hat. Ist das die Unterscheidung zwischen den drei Tagen und dann den Fragen, für die man sich nach dem Bescheid einen Anwalt holen müsste?
Und die inhaltliche Begründung muss man aber noch nicht innerhalb der drei Tage einreichen, oder? Was gilt da für eine Frist?
Lese mich morgen auch nochmal genauer ein, konnte heute beim Überfliegen nichts dazu finden.
Überlege auch selbst nochmal alles in der Literatur nachzuschlagen, um auf der sicheren Seite zu sein, würde da jemand mitmachen?
Liebe Grüße und gute Erholung euch allen! :)