PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WB Zeit Innere Medizin zu viel Intensivstation



Seiten : [1] 2

HaLiBu
14.10.2023, 01:54
Hallo!
Ich habe mich zur FA Prüfung Innere Medizin angemeldet. Ich hatte mich nie ausreichend mit der WBO beschäftigt, daher fiel es nun erst der Sachbearbeiterin auf, dass ich mit meinen letzten 23 Monaten, welche ich in ein anderes KH gewechselt bin und dort “nur noch” in der Abteilung ITS und interdisziplinärer ZNA gearbeitet habe defacto die Weiterbildungszeiten nicht erfülle. Ich habe 60 Monate in Vollzeit gearbeitet, 37 Monate in einer allgemeinen Inneren gearbeitet und bin dann in ein größeres KH gewechselt mit mehreren internistischen Fachabteilungen und habe hier eben meine Restzeit auf ITS/ZNA verbracht.. Laut WBO sind nach den 36 Monaten Basisweiterbildung 24 Monate entweder allg. Innere oder ebene zwei weitere FA Kompetenzen (davon nur 6 Mo ITS) notwendig. Ich stehe nun davor dass ich ggf. 18 Monate noch “nachholen” muss Das wäre eine ziemliche Katastrophe- kennt sich jemand aus?

FirebirdUSA
14.10.2023, 10:55
Bei zuständigen Zulassungssusschuss eine Anerkennung beantragen? Eigentlich wäre die einfachste Lösung dss entsprechende WB Zeugnis halt passend zu formulieren, aber das Kknd ist ja schon in den Brunnen gefallen... doofe Sache

Nefazodon
14.10.2023, 12:41
In welcher Ärztekammer bist Du?

Schwierige Situation. Wenn Du einen guten Draht zu deinem Chef hast, würde ich mit ihm Rücksprache halten, ob er das kennt, und ob er bei der Kammer etwas erreichen kann.
Außerdem solltest Du mit dem Zulassungsausschuss Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann es eine Ausnahme geben, wenn dein Chef dir bescheinigt, dass Du das notwendige internistische Wissen hast.

Sieht im Moment aus formalen Gründen erstmal tatsächlich nicht gut aus.

Nefazodon
14.10.2023, 12:54
Gab es bei euch eigentlich die vorgeschriebenen jährlichen Gespräche zum Stand der Weiterbildung?

Eigentlich hätte deinem Chef als Weiterbildungsberechtigtem (Edit: aber natürlich auch *Dir*!) da auffallen müssen, dass Du zu lange auf Intensiv warst und dir noch andere Sachen fehlen.

HaLiBu
14.10.2023, 15:34
Hallo und danke erstmal für die Antworten!
Tja ich weiß auch nicht wie uns das durch die “Lappen” gehen konnte. Es fand dann im Anschluss auch noch ein Wechsel in von der ÄK Westfalen-Lippe zur ÄK Nordrhein statt, also insgesamt eine echt schwierige Sache. Waren 24 Monate ITS, ZNA, IMC und Observationsstation. Der Chef in der ersten Klinik wo ich die 36 Monate Basisausbildung gemacht habe , hatte die Volle WB Ermächtigung, der zweite nur 36Mo. Also letztlich wenn es andersherum gewesen wäre kein Problem, aber in der Reihenfolge…. Ich werde mich mal zum Thema Zulassungsausschuss informieren.

Nefazodon
14.10.2023, 16:13
Bezüglich der Dauer bzw. des Umfangs der Weiterbildungsermächtigung sehe ich kein Problem.
Das Problem sind hier die Weiterbildungsinhalte bzw. dein Einsatzort.

Autolyse
14.10.2023, 18:32
Hallo und danke erstmal für die Antworten!
Tja ich weiß auch nicht wie uns das durch die “Lappen” gehen konnte. Es fand dann im Anschluss auch noch ein Wechsel in von der ÄK Westfalen-Lippe zur ÄK Nordrhein statt, also insgesamt eine echt schwierige Sache. Waren 24 Monate ITS, ZNA, IMC und Observationsstation. Der Chef in der ersten Klinik wo ich die 36 Monate Basisausbildung gemacht habe , hatte die Volle WB Ermächtigung, der zweite nur 36Mo. Also letztlich wenn es andersherum gewesen wäre kein Problem, aber in der Reihenfolge…. Ich werde mich mal zum Thema Zulassungsausschuss informieren.
Das kleine Haus hatte die volle WB-Ermächtigung und im Großpuff, wo sie Dich auf der ITS/ZNA verheizt haben, nur 36 Monate?

_calendula_
14.10.2023, 18:40
Anders gefragt: Was ist an einer internistischen ITS und ZNA nicht allgemeininternistisch? Für mich gehören die Bereiche zur Inneren dazu. 6 Monate ZNA/ITS müssen, wir ich die WBO verstehe, deshalb nachgewiesen werden, weil umgekehrt nicht jede Allgemeine Innere eine ZNA/ITS ist und Erfahrung in diesen Bereichen Teil der WB ist.

Nefazodon
14.10.2023, 18:59
Guter Punkt calendula!

In der Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2020 der Ärztekammer Nordrhein steht tatsächlich nur:


60 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
 müssen 48 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen Fach-
arztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin abgeleistet werden, davon
 müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet wer-
den
 müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
 müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Da steht auf dem ersten Blick nirgends, dass man sich *höchstens* 6 Monate Intensiv- oder ZNA-Zeit anrechnen lassen könnte.
So wie das formuliert ist, sind es nur Mindestzeiten.

Ich würde da nochmal mit der zuständigen Sachbeasrbeiterin Rücksprache halten.

HaLiBu
14.10.2023, 19:11
Zitat Sachbearbeiter: die WBO 2014 fordert eine insgesamt 60-monatige Weiterbil- dungszeit im Gebiet Innere Medizin, zunächst die 36-monatige statio- näre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, und darauf aufbau- end entweder 24 Monate in Innerer Medizin oder in mindestens 2 Facharztkompetenzen des Gebietes der Inneren Medizin.

Zu den Facharztkompetenzen gehört leider nicht die Intensivmedizin/ZNA. Der Chef dort hatte nur die 36 Monate Basisweiterbildungsermächtigung (sowie natürlich die Zusatzbezeichnungsermächtigubg fue Intensivmedizin) den allgemeinen inneren Teil konnte man nur durch Rotation in alle anderen drei Abteilungen erwerben.
Verwirrenderweise wäre es in Ordnung gewesen einen Teil der Basisweiterbildung unter dem Chef der ITS zu machen und den Rest im ersten kleinen Krankenhaus, aber die Reihenfolge stimmt nunmal leider nicht. Es ist völlig absurd.

Bin natürlich extrem verzweifelt. Werde am Montag ein Gespräch versuchen und auf gesunden Menschenverstand hoffen, denn was ich in 24 Monaten ITS/ZNA gesehen und gelernt habe umfasst defintiv die allgemeine Innere Medizin.

Nefazodon
14.10.2023, 19:35
Zu den Facharztkompetenzen gehört leider nicht die Intensivmedizin/ZNA. Der Chef dort hatte nur die 36 Monate Basisweiterbildungsermächtigung (sowie natürlich die Zusatzbezeichnungsermächtigubg fue Intensivmedizin) den allgemeinen inneren Teil konnte man nur durch Rotation in alle anderen drei Abteilungen erwerben.
Verwirrenderweise wäre es in Ordnung gewesen einen Teil der Basisweiterbildung unter dem Chef der ITS zu machen und den Rest im ersten kleinen Krankenhaus, aber die Reihenfolge stimmt nunmal leider nicht. Es ist völlig absurd.


Ohje, verstehe. das ist echt k*cke.

Coxy-Baby
14.10.2023, 19:56
Würde es helfen einfach der neuen WBO 2020 beizutreten und sich nochmal alles von den Chef passend auszustellen zu lassen?

Nefazodon
15.10.2023, 10:38
Ein Wechsel der WBO hin zur neuen WBO 2020 wäre vielleicht wirklich eine Lösung. Die Unterscheidung zwischen Basisweiterbildung und spezifischen Fachkompetenzen scheint dort nicht mehr so explizit getroffen zu werden.

Ich habe außerdem ein bisschen im Forum gegraben und diesen Thread gefunden, in dem ein User anscheinend von seiner Ärztekammer die Auskunft bekommen hat, dass man Basis- und Spezialweiterbildung mischen könnte.
https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?86787-Innere-Medizin-Schwerpunkt-Zeit-vor-Basisweiterbildung

Ich beziehe mich auf den Post von Mike84 auf Seite 3 des verlinkten Threads.

Allerdings scheinen die Ärztekammern unterschiedlich streng zu sein.

JJ*
15.10.2023, 11:14
Wahrscheinlich bezieht sich der Sachbearbeiter auf folgenden Passus:

2) Die Basisweiterbildung umfasst definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes, welche zu Beginn einer Facharztweiterbildung vermittelt werden sollen.
Ich würde auch die Prüfung eines Wechsels in die WBO 2020 empfehlen. Dort gibt es wie erwähnt keine Unterscheidung mehr zwischen Basis- und sonstiger Weiterbildung

Relaxometrie
15.10.2023, 11:26
Ich beziehe mich auf den Post von Mike84 auf Seite 3 des verlinkten Threads.
Nur eine kurze Anmerkung: die Seitenanzahl pro Thread kann unterschliedlich sein, je nachdem wie man die "Posts/ Seite" als angemeldetes Mitglied eingestellt hat. Für nicht angemeldete Leser ist es (glaube ich) immer auf 5 Posts pro Seite eingestellt.



Ich würde auch die Prüfung eines Wechsels in die WBO 2020 empfehlen.
Der Wechsel zur neuen WBO könnte natürlich funktionieren und ich wünsche es dem Fragesteller auch.
Wenn es aber so wie bei mir ist (ich mache die WBO Allgemeinmedizin nach alter WBO und kann dabei noch das Papierlogbuch nutzen, was ich auch mache, weil manche alten Weiterbildungsabschnitte da eben dokumentiert sind), müsste er/ sie die bisherigen analogen Logbücher vom jeweiligen Weiterbilder in ein e-Logbuch übertragen lassen, falls für die bisherige Weiterbildung nicht eh schon ein e-Logbuch geführt wurde.
Aber das Logbuchumschreiben wäre definitiv weniger aufwendig (obwohl natürlich saulästig), als 18 Monate Weiterbildung nachzuholen.

JJ*
15.10.2023, 11:42
Da bin ich mir gar nicht so sicher. Zumindest solange die nach neuer WBO geforderten Inhalte auch in den alten Logbüchern abgezeichnet sind. Bei der ÄK Nordrhein steht dazu:

Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden können diese unter Einhaltung der Fristen nach § 20 WBO auf der Grundlage der bisher gültigen WBO beenden. Sie können auch auf die neue WBO umsteigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie alle geforderten Inhalte nach der neuen WBO erwerben und nachweisen müssen. Der Nachweis ist dann trotz Einführung des elektronischen Logbuchs in Papierform notwendig. Zusätzlich zu den vorhandenen Zeugnissen und Logbüchern ist eine Version des neuen Logbuchs auszufüllen und vom letzten Weiterbilder abzeichnen zu lassen. (Link (https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildungsordnung-2020/einfuehrung-zur-weiterbildungsordnung-2020))

Das sollte der Threadersteller aber definitiv mit der ÄK selber klären. So wie ich das lese müsste das eLogbuch nur durch den letzten Weiterbilder abgezeichnet werden. Was mich grundsätzlich irritiert, andererseits aber aufgrund von eigenen Erfahrungen mit anderen Behörden und behördenähnlichen Einrichtungen auch wieder nicht: eine mitgliederorientierte ÄK hätte vielleicht auch von selber auf die grundsätzliche Möglichkeit eines WBO-Wechsels verweisen können. Falls wir nicht gerade irgendeinen Fallstrick übersehen, der das unmöglich machen würde. Aber gut… :-oopss

Relaxometrie
15.10.2023, 11:58
Da bin ich mir gar nicht so sicher. Zumindest solange die nach neuer WBO geforderten Inhalte auch in den alten Logbüchern abgezeichnet sind.
Das wäre sehr gut!

HaLiBu
15.10.2023, 12:41
Danke für die wirklich sehr konstruktiven Beiträge. Ich werde die Vorschläge (hoffentlich) morgen im Telefonat anbringen.

Nefazodon
15.10.2023, 12:50
Ich würde mich freuen, wenn Du uns hier eine kurze Rückmeldung gibst, was das Gespräch ergeben hat, wenn Du magst.

Nefazodon
22.10.2023, 12:11
An den TE: Und, was hat das Telefonat mit der Ärztekammer ergeben?