Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kranktage
Nefazodon
15.10.2023, 20:24
Ganz ehrlich: Wenn man > 6 Wochen nicht da ist und das dauerhaft, ist das eine ziemliche Zumutung für das Unternehmen. Die Entgeltfortzahlung, die Kollegen, die die Arbeit mitmachen dürfen und man nimmt jemand, der die Arbeit besser macht bzw. regelmäßig zur Arbeit kommt Jobmöglichkeiten weg.
Das geht vielleicht beim Straßenverkehrsamt, aber in einer Klinik oder Praxis/MVZ ist das schwierig darstellbar.
Das Straßenverkehrsamt hat dann längere Wartezeiten. Die Notaufnahme oder Station kann man mal nicht so eben "schließen". Oder du machst das und hast am nächsten morgen den Bürgermeister im Büro sitzen und die Krankenhausverwaltung.
Ok war jetzt auch viel Off-Topic. Aber generell sollte man es mit Krankheitstagen auch nicht übertreiben. Also > 20.
Sorry, aber deine Einstellung in dem Punkt kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Warum sollte jemand der im Krankenhaus arbeitet nicht längerfristig erkranken dürfen, wie jeder andere Normalsterbliche auch???
Niemand *will* >6 Wochen krank sein, aber wenn es so ist, dann ist es so. Und da hat der Arbeitgeber und hat die Gesellschaft, ob im Gesundheitswesen oder anderswo, dann auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Sozialgemeinschaft und so.
Sorry, aber deine Einstellung, die da gerade durchzuschimmern scheint, finde ich gelinde gesagt zum k*tzen (persönliche Meinung).
Aber was war überhaupt das Ziel? Wolltest Du nur mal deine Meinung zu Kollegen zum besten geben, die länger als 6 Wochen krank sind, oder warum hast Du den Thread soweit ins OT geführt?
Sorry, aber deine Einstellung in dem Punkt kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Warum sollte jemand der im Krankenhaus arbeitet nicht längerfristig erkranken dürfen, wie jeder andere Normalsterbliche auch???
Niemand *will* >6 Wochen krank sein, aber wenn es so ist, dann ist es so. Und da hat der Arbeitgeber und hat die Gesellschaft, ob im Gesundheitswesen oder anderswo, dann auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Sozialgemeinschaft und so.
Sorry, aber deine Einstellung, die da gerade durchzuschimmern scheint, finde ich gelinde gesagt zum k*tzen (persönliche Meinung).
Ja, jetzt isses so richtig schön Off-Topic.
Und sofort kommt die Moral-Keule "Fürsorgepflicht" und "Sozialgemeinschaft". Ich find das alles schwierig. Es gibt, zum Glück nicht in unserer Abteilung sondern einer anderen Abteilung im Haus, Leute die regelmäßig vor und nach ihrem Urlaub krank sind. Zufällig. Und IMMER dann. Und alle anderen dürfen es ausbaden. Und dann gibt es die maximalen Minderperformer. Auch die muss man ausgleichen. Immer und immer wieder. Und all das macht man weil man ja "sozial" ist. Und arbeitet sich dafür selbst auf. Und alle diese Leute bekommen das gleiche Tarifgehalt. Und treiben die "normalen" Leute in den Wahnsinn bis diese gehen in einen Bereich in dem es nicht sozial zugeht sondern Leistungsträger auch als Lestungsträger bezahlt werden (MVZ mit gutem Gehalt oder in private Häuser mit AT-Verträgen). Und zurück bleibt ein Bodensatz der sich um "die Gesellschaft und das Gesundheitswesen" kümmert...
Es muss auch mal möglich sein Leute rauszuwerfen. Wir haben auch grad so Kandidaten die manche Themen nach der zehnten Erklärung durch die siebte Person noch nicht kapiert haben. So wird das nix. Und das weiß man manchmal schon sehr früh, manchmal erst später. Und auch wenn Leute quasi dauerkrank sind läuft was schief. Dann liegt es entweder daran dass sie tatsächlich krank sind, dass sie überfordert sind, dass sie falsch sind, dass sie Hilfe brauchen etc. Und manchmal ist halt die Kündigung auch der Weg. Meist aber durch den AN...
Nefazodon
15.10.2023, 23:12
@anignu: Jetzt bist Du nicht nur richtig weit im OT sondern vermengst auch unterschiedliche Themen und Teilbereiche....
Na da bin ich doch froh dass du das mit den unterschiedlichen Themen und Teilbereichen selbst erkannt hast ;-)
Feuerblick
16.10.2023, 06:15
@anignu: Es gibt überall Menschen, die Regeln grooooooßzügig auslegen. Kenne ich gut, ärgert mich auch. Für sowas gibt es aber den Arbeitgeberzweifel. Gerade, wenn das so auffällig ist. Da wird schnell wieder jemand gesundgeschrieben, der gar nicht krank war. Und dann wird’s auch irgendwann sanktionierbar (Abmahnung, dies das). Pauschal zu sagen „Also, mehr als sechs Wochen im Jahr sollte man lieber nicht krank werden, dann muss man als Arbeitgeber den halt rauswerfen - egal ob schwerbehindert oder nicht. Denn sonst funktioniert meine Abteilung/mein MVZ/meine Praxis nicht“, das ist asozial. Das ist das Verhalten alter weißer Männer wie es der Trigema-Boss gerade vorgemacht hat. Es gibt halt chronisch kranke Menschen, die arbeiten können und wollen. Die aber auch ausfallen können. Würden die nicht arbeiten, hieße es wieder „Ey, der liegt dem Staat auf der Tasche, nur weil er chronisch krank ist. Arbeiten könnte der doch!!!“
Und mal ehrlich: Wenn eine Abteilung wegen einer dauerkranken Person komplett kollabiert, dann war das vorher schon zu viel Arbeit für zu wenig Leute.
Was Minderperformer angeht: Ja nun… da bräuchte es halt auch Chefs mit Eiern in der Hose. Die habe ich selten erlebt. Schon beim Rauswurf in der Probezeit - denn dass Leute es nicht gebacken bekommen, sieht man in aller Regel schon früh. Aber selbst in dieser Zeit, in der eine Entlassung so niederschwellig möglich ist, fliegt fast niemand. Weil ein schlechter Mitarbeiter den meisten lieber ist als gar keiner.
PsychoFan
16.10.2023, 09:24
Also ich verstehe etwas nicht. Der AG kann doch auch innerhalb der gesetzlichen bzw. innerhalb der vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Und zwar auch während der AU. Oder irre ich da?
Nefazodon
16.10.2023, 13:44
Also ich verstehe etwas nicht. Der AG kann doch auch innerhalb der gesetzlichen bzw. innerhalb der vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Und zwar auch während der AU. Oder irre ich da?
In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz. Wenn Du a) mindestens 6 Monate im Betrieb bist und b) der Betrieb mindestens 10 Mitarbeitende hat, darf dir der Arbeitgeber nicht ohne Angabe von Gründen kündigen.
PsychoFan
17.10.2023, 10:24
In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz. Wenn Du a) mindestens 6 Monate im Betrieb bist und b) der Betrieb mindestens 10 Mitarbeitende hat, darf dir der Arbeitgeber nicht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Danke für die Erläuterungen! Gut zu wissen.
Endoplasmatisches Reticulum
17.10.2023, 10:31
Relevanter für die meisten Ärzte ist aber vermutlich § 15 Abs. 4 TzBfG (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html). Ein befristeter Arbeitsvertrag kann außerhalb der Probezeit gar nicht ordentlich gekündigt werden. Alle gängigen Tarifverträge für Ärzte vereinbaren eine Ausnahme für Arbeitnehmer, nicht für Arbeitgeber. Das ist gewissermaßen der Ausgleich für die Planungsunsicherheit durch die Befristung.
In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz. Wenn Du a) mindestens 6 Monate im Betrieb bist und b) der Betrieb mindestens 10 Mitarbeitende hat, darf dir der Arbeitgeber nicht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Woher hast du t?
Der AG darf dich immer kündigen. Und den Grund muss er erst im Kündigungsschutzverfahren nennen.
Nefazodon
17.10.2023, 15:39
Woher hast du t?
Der AG darf dich immer kündigen. Und den Grund muss er erst im Kündigungsschutzverfahren nennen.
Man darf immer Vieles. Muss sich aber im Zweifel hinterher auch dafür rechtfertigen.
Du bekommst eine Kündigung mit der Du nicht einverstanden bist? Dann erfragst Du zunächst formal den Kündigungsgrund. Spätestens dann ist der AG verpflichtet ihn dir zu nennen.
Danach steht dir das Kündigungsschutzverfahren offen. Und in diesem muss der Arbeitgeber darlegen, warum die Kündigung trotz Kündigungsschutzgesetz wirksam ist.
Wenn kein ausreichender Grund vorliegt ist die Kündigung nicht rechtens.
Kündigen konnte der AG natürlich trotzdem. So wie auch Du einfach so der Arbeit fernbleiben kannst. Eventuell auf den Deckel gibt es hinterher dafür:-nix
Endoplasmatisches Reticulum
17.10.2023, 15:52
Der AG darf dich immer kündigen. Und den Grund muss er erst im Kündigungsschutzverfahren nennen.
Eine seltenwirre Aussagen. Der Arbeitgeber "kann" dir immer kündigen, weil ihn niemand mit vorgehaltener Pistole vom Aufsetzen des Schreibens abhält. Aber "dürfen" tut er es eben gerade nicht.
Spektralleuchte
17.10.2023, 20:40
Und versuchen kann der AG es ja.. So ist man vermutlich einen unfähigen Kollegen bei uns los geworden nachdem man die Probezeit mit ihm verschlafen hat.. Kündigen und gucken ob sich derjenige wehrt oder es akzeptiert. Ein Versuch kostet ja nichts.
Und man muss sich noch nicht mal lange hier im Forum umgucken um zu sehen wie wenig Ahnung die meisten in ihrer Rechte und Pflichten als AN haben. Lasst dann noch ein bisschen Sprachbarriere dabei sein, dann sind die Leute doch eh eingeschüchtert
man muss sich noch nicht mal lange hier im Forum umgucken um zu sehen wie wenig Ahnung die meisten in ihrer Rechte und Pflichten als AN haben. Lasst dann noch ein bisschen Sprachbarriere dabei sein, dann sind die Leute doch eh eingeschüchtertDas sind deiner Meinung nach die relevanten Faktoren, weshalb Leute nicht gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgehen? Du, als Person, die sowohl ihre Rechte kennt als auch keine Sprachbarrieren hat, ist dann nicht „eingeschüchtert“?
Endoplasmatisches Reticulum
17.10.2023, 23:04
Ich halte das auch für eine etwas zu einfache Sichtweise. Das Gesundheitswesen wird immer weiter durchprivatisiert und das Kliniksterben ist ungebremst. Unabhängig vom Rechthaben in der einen Sache, rückt ein Gerichtsverfahren zukünftige Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber in ein sehr fragliches Licht. Zumindest wer bei einer der üblichen Oligopolketten arbeitet, überlegt es sich eventuell zweimal, ob er sich von der Liste in Frage kommender Klinik je nach Region mal eben 20 - 80 % abschneidet.
Spektralleuchte
18.10.2023, 07:09
Das sind deiner Meinung nach die relevanten Faktoren, weshalb Leute nicht gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgehen? Du, als Person, die sowohl ihre Rechte kennt als auch keine Sprachbarrieren hat, ist dann nicht „eingeschüchtert“?
"DIE" "EINZIGEN" Faktoren garantiert nicht. Aber man muss seine Rechte ja erst kennen und verstehen bevor man sich überhaupt überlegen kann sie durchzusetzen, oder? Ich habe im übrigen mit keinem Wort angedeutet, dass ohne solche erschwerende Faktoren jemand nicht gehemmt sein müsste seinen AG zu verklagen.
Mein Punkt war einzig, dass es ein AG mit einer nicht legalen Kündigung ja probieren kann und die Chancen damit durchzukommen gar nicht mal so klein sind. Und ich habe ein Beispiel angeführt, bei dem es geklappt zu schein hat. So what?
Mein Punkt war einzig, dass es ein AG mit einer nicht legalen Kündigung ja probieren kann und die Chancen damit durchzukommen gar nicht mal so klein sind. Und ich habe ein Beispiel angeführt, bei dem es geklappt zu schein hat. So what?Ich hab gelesen, was du geschrieben hast und es steht auch immer noch oben. Du musst mir das hier nicht erklären.
Mal aus Neugier:
Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?
Nefazodon
23.10.2023, 06:02
Mal aus Neugier:
Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?
I.d.R. wird der AG bis zum Datum der Kündigung zahlen, bzw. bis zu dem Datum ab dem er diese für rechtmäßig hält.
Im Kündigungsschutzverfahren geht es dann oft um Abfindungen, die sich in Monatgehältern bemessen.
Also nein, der AG zahlt dir während des Verfahrens kein Gehalt.
Autolyse
23.10.2023, 21:32
Mal aus Neugier:
Während eines Kündigungsschutzverfahrens- wird da Gehalt gezahlt? Und wenn man dann zur Sicherung seines Einkommens woanders arbeitet und das Verfahren gewinnt, ohne dass man arbeitet weil ja das vom Arbeitgeber gegebene enddatum des Arbeitsverhältnisses überschritten ist, zahlt der AG dann nach?
Normalerweise ist es so, dass die erste Instanz bereits entschieden hat, wenn die Kündigung streitig ist, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Wenn der Arbeitnehmer gewonnen hat und der Weiterbeschäftigungsantrag durchgegangen ist, dann geht man regulär zur Arbeit und bekommt auch Geld im Prozessarbeitsverhältnis.
Nach neuerer Rechtsprechung muss man sogar woanders arbeiten, wenn man seine Obliegenheiten nicht verletzen will. Dann muss der Arbeitgeber beim Obsiegen im Prozess nur die Differenz zahlen.
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