ringskotom
17.10.2023, 11:22
Hallo Community,
bei mir steht möglicherweise im Herbst nächsten Jahres ein aus persönlichen Gründen bedingter Umzug an, deswegen wollte ich fragen (womöglich ist dieses Thema schon behandelt worden, aber ich finde es über die Suchleiste nicht):
Begleitend zur Weiterbildung Anästhesie könnte ich im Laufe des nächsten Jahres mit dem Notarzt-Schein starten. Mir bleibt dann ab frühestem Beginn nur 1/2 Jahr Vertrag beim jetzigen Arb, den ich aus persönlichen Gründen nicht verlängern möchte (Umzug in ein anderes Bundesland).
Können im 1. Bundesland geleistete Notarzt-Mitfahrten (die 50, die für die Zulassung zur Prüfung verlangt werden) von der Ärztekammer des zukünftigen Bundeslands meines neuen Arbeitgebers anerkannt werden? Hatte jemand schon mal dieses Fragestellung und eine gescheite Antwort von der ÄK? Lohnt sich der bürokratische Aufwand oder lieber ein halbes Jahr warten und die Fahrten erst nach Umzug + ÄK-Wechsel beginnen?
Danke für die Antwort!
ringskotom
bei mir steht möglicherweise im Herbst nächsten Jahres ein aus persönlichen Gründen bedingter Umzug an, deswegen wollte ich fragen (womöglich ist dieses Thema schon behandelt worden, aber ich finde es über die Suchleiste nicht):
Begleitend zur Weiterbildung Anästhesie könnte ich im Laufe des nächsten Jahres mit dem Notarzt-Schein starten. Mir bleibt dann ab frühestem Beginn nur 1/2 Jahr Vertrag beim jetzigen Arb, den ich aus persönlichen Gründen nicht verlängern möchte (Umzug in ein anderes Bundesland).
Können im 1. Bundesland geleistete Notarzt-Mitfahrten (die 50, die für die Zulassung zur Prüfung verlangt werden) von der Ärztekammer des zukünftigen Bundeslands meines neuen Arbeitgebers anerkannt werden? Hatte jemand schon mal dieses Fragestellung und eine gescheite Antwort von der ÄK? Lohnt sich der bürokratische Aufwand oder lieber ein halbes Jahr warten und die Fahrten erst nach Umzug + ÄK-Wechsel beginnen?
Danke für die Antwort!
ringskotom