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17.12.2023, 20:22
Mir stellt sich die Frage, wie ernst Kollegen das Ausstellen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen sehen. Wir hatten es immer sehr restriktiv gehalten, wenn jemand eine psychische Erkrankung mit ggf. Störung der Steuerungsfähigkeit hatte und auf den (behandelnden) Psychiater verwiesen, der die Krankengeschichte besser kannte oder Einschätzen könnte. Anscheinend konnte die Person andere Ärzte gut einnullen und hatte deswegen entsprechende Bescheide erhalten. Für ihn ging es nur noch um die Wiedergutmachung einer Kränkung, Relevanz für Patienten gibt es keine (er hat sich doch verpflichtet, nicht ärztlich zu arbeiten), aber das Urteil öffnet doch Türen und Toren für jüngere Straftätern (wahrscheinlich auch mit ähnlichen Persönlichkeitsstörungen) doch noch ärztlich tätig zu werden.

Choranaptyxis
17.12.2023, 20:45
Ich lese gerade das Urteil, das liest sich haarsträubend....ich meine vor allem die Lebensgeschichte dieses Menschen...
Egal wie alt dieser (kranke?) Mensch nun ist, desto mehr stellt sich die Frage, warum das Gericht nun die Approbation erteilt. Man möchte nicht unbedingt Patient sein oder seinen Weg kreuzen...

Lesenswert!

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/94082bc8-715f-4a2c-a499-6a7eba3a83f6

Danke für den Link. Ist schon wirklich, naja, kaum zu benennnen.

Feuerblick
17.12.2023, 20:59
Die Sachverständigen berichteten von einer narzisstischen Persönlichkeit mit schizoiden Zügen und grandiosen Überhöhungstendenzen des Klägers.
Er wäre für einen CA-Posten prädestiniert gewesen.
Liest sich alles sehr… als hätte man unbedingt gewollt und eine Begründung gesucht.

Was ich an der Person interessant finde: Der hat vor zig Jahren sein letztes Stex bestanden und seither nie als Arzt gearbeitet. Er ist inzwischen weit Ü70 und beharrt dennoch darauf, seine Approbation haben zu wollen? Wofür? Nur um Recht zu bekommen? Bisschen querulatorisch wirkt das ja schon, oder?

Choranaptyxis
17.12.2023, 21:12
Was ich an der Person interessant finde: Der hat vor zig Jahren sein letztes Stex bestanden und seither nie als Arzt gearbeitet. Er ist inzwischen weit Ü70 und beharrt dennoch darauf, seine Approbation haben zu wollen? Wofür? Nur um Recht zu bekommen? Bisschen querulatorisch wirkt das ja schon, oder?


Der Kläger hat dabei die Bereitschaft erklärt, auf die tatsächliche Ausübung der ärztlichen Heilkunde dauerhaft und unwiderruflich zu verzichten, sofern ihm die Approbation erteilt würde. Dem vom Berichterstatter vorgeschlagenen Vergleich, wonach dem Kläger die Approbation unter Aufhebung des Bescheides vom 2. September 2021 erteilt und gleichzeitig das Ruhen der Approbation unter Anordnung der sofortigen Vollziehung angeordnet würde, haben die Beteiligten nicht zugestimmt. Der Kläger hat insbesondere darauf verwiesen, dass sonst auch Therapien und Medikamentierung in eigener Sache ausgeschlossen wären.

Der letzte Satz.

Nefazodon
17.12.2023, 21:12
Was ich an der Person interessant finde: Der hat vor zig Jahren sein letztes Stex bestanden und seither nie als Arzt gearbeitet. Er ist inzwischen weit Ü70 und beharrt dennoch darauf, seine Approbation haben zu wollen? Wofür? Nur um Recht zu bekommen? Bisschen querulatorisch wirkt das ja schon, oder?

Das habe ich mich auch kurz gefragt, aber die Antwort steht im Text und Du hast es gerade selbst zitiert:


Die Sachverständigen berichteten von einer narzisstischen Persönlichkeit mit schizoiden Zügen und grandiosen Überhöhungstendenzen des Klägers.

Das ist sein Motiv.

Gruselig, dass all das zusammen nicht ausreicht um eine Wiederholungsgefahr in einer ähnlichen Situation anzunehmen.

Tramaldol
17.12.2023, 21:18
Haarsträubendes Urteil.

Konsequent wäre analog zum Führerschein ein Eignungstest alle 1-2 Jahre im Sinne ein STEX, spätestens ab 65-67. Bekannterweise lassen einfach altersbedingt Fähigkeiten und Kenntnisse nach. Wenn jemand gerne bis 85+ arbeitet nur zu, aber es sollte doch einen "Alten-TÜV" geben. Wahrscheinlich kennt jeder die Geschichten zu Sauerbruch, der noch "arbeitete" mit "begrenzten Fähigkeiten " (=Demenz)

Feuerblick
17.12.2023, 21:40
Der letzte Satz.Halte ich für vorgeschoben. Nach all den Jahren, in denen er das ja offenbar auch nicht brauchte, wird er damit sicher jetzt nicht anfangen. Von mangelnden Kenntnissen reden wir da mal gar nicht. Da halte ich Nefazodons Antwort für sehr viel wahrscheinlicher.

Trenn
17.12.2023, 21:45
Kann man einem Narzissten, der aus Kränkung schon mal (schwer) straffällig wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Approbation auszustellen? Würdet ihr das tun? Ich finde das quasi unmöglich, in einem 5 Minuten Gespräch als Hausarzt rauszufinden (zudem der Gegenüber auch noch sehr charmant und eloquent ist).

Nefazodon
17.12.2023, 22:01
Kann man einem Narzissten, der aus Kränkung schon mal (schwer) straffällig wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Approbation auszustellen? Würdet ihr das tun? Ich finde das quasi unmöglich, in einem 5 Minuten Gespräch als Hausarzt rauszufinden (zudem der Gegenüber auch noch sehr charmant und eloquent ist).

Genau das ist das Problem. Die Ärzte, die er um die Unbedenklichkeitsbescheinigung gebeten hat, werden es nicht gewusst haben.
Weder von der Straftat in der Vergangenheit, noch von der Persönlichkeitsstörung. Er wird es ihnen wohl kaum erzählt haben.

Tramaldol
17.12.2023, 22:48
Kann man einem Narzissten, der aus Kränkung schon mal (schwer) straffällig wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Approbation auszustellen? Würdet ihr das tun? Ich finde das quasi unmöglich, in einem 5 Minuten Gespräch als Hausarzt rauszufinden (zudem der Gegenüber auch noch sehr charmant und eloquent ist).

Narzissmus gibt es in verschiedenen Ausprägungen, die sich auch mal verändern können. Zweite Chance und sowas. Jedoch bei Ü70, ist das schon haarsträubend.

Heerestorte
18.12.2023, 07:43
Recht ist schon oft komisch. Da gibt es "Recht haben" und "Recht bekommen", da gilt "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" und selbst wenn jemand (aktueller Fall aus der Presse) angeklagt wird wegen Verleumdung etc. und das dann sogar gesteht um im Rahmen eines Vergleichs dem Urteil zu entgehen, gilt dieser formal als "unschuldig" weil er zwar gestanden hat aber nicht verurteilt wurde...

Ja, das finde ich auch absolut absurd...
Der arme Hotelangestellte wird vermutlich noch Jahre damit zu kämpfen haben. Ich hoffe, er geht den zivilrechtlichen Weg und bekommt noch eine Form von Entschädigung!

Feuerblick
18.12.2023, 08:24
Das ist in der Tat mehr als absurd.

anignu
18.12.2023, 10:56
Ich hoffe, er geht den zivilrechtlichen Weg und bekommt noch eine Form von Entschädigung!
Kann er nicht mehr. Er hat die Entschuldigung des Anderen akzeptiert, mit akzeptierter Entschuldigung ist das Thema erledigt.
Aber das war irgendein Verfahren in dem die Ansprüche des Verleumdeten gleich im Verfahren mit aufgenommen wurden und der hat bereits durch den Vergleich eine Ausgleichssumme erhalten über deren Höhe geschwiegen wird. Insofern gibt es eine Art Entschädigung. Wobei ich dieses "Entschädigung" immer fies finde. Genauso wie "Entschuldigung". Der Schaden ist ja nicht weg, die Schuld ebenso wenig. "Entschädigung" ist ein minimaler Ausgleich für ganz großen Mist den man gemacht und Schaden den man verursacht hat. Aber damit kommen wir langsam weg vom Thema und ja, ich bin derjenige der weg vom Thema geführt hat ;-)

crossie
02.09.2024, 16:55
Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags auf und bestätigt eine weitere Verurteilung wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen

Pressemitteilung (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=138840&linked=pm&Blank=1)

Beschluss im Volltext (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=138841&anz=1270&pos=1)

Nefazodon
29.01.2026, 20:21
Rechtsreport: Approbationserteilung trotz Tötungsdelikt

Einem Arzt oder einer Ärztin kann trotz eines Tötungsdelikts unter bestimmten Umständen die Approbation erteilt werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden.

Der Kläger hatte vor etwa 38 Jahren den Freund seiner damaligen Freundin erschossen und die Frau schwer verletzt. Hierfür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Mehrfach beantragte er danach die Approbation als Arzt, die ihm verweigert wurde. Dies sei nicht rechtmäßig, so das Gericht.

(...)

VG Hannover, Urteil vom 21. Juni 2023, Az.: s5 A 5999/21

Also ich kann diese Urteil nicht nachvollziehen und es widerspricht total meinem Rechtsempfinden.

Geht es noch jemandem so?



(zur ausführlichen Beschreibung des Urteils, in dem die Approbationsbehörde als Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger die Approbation zuzusprechen, siehe auch meinen ursprünglichen Post)

Es gibt ein Update zu dem o.g Fall:



Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.05.2024, Az.: 8 LB 101/23


Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21. Juni 2023 - 5. Kammer - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren beider Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des festzusetzenden Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
(...)

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung ist begründet. Die zulässige Klage ist unbegründet.

1. Die Verpflichtungsklage auf Erteilung der Approbation ist zulässig. Insbesondere ist entgegen der Ansicht des Beklagten ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Es verhält sich nicht so, dass auch ein Erfolg des Rechtsbehelfs dem Kläger keinerlei rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil brächte. Der Kläger beabsichtigt, sich selbst ärztlich zu behandeln. Dies lässt sich ohne die Approbation und die daran anknüpfende Mitgliedschaft in einer Ärztekammer nicht umsetzen.

2. Die Klage ist nicht begründet. Der angefochtene Bescheid des Beklagten vom 2. September 2021 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).

a) Der Anspruch auf Erteilung der Approbation als Arzt bemisst sich nach dem zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Anspruch geltenden Recht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 3 C 33/07 -, NJW 2009, 867, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschl. v. 12.6.2018 - 8 PA 135/17 -).

b) Derjenige, der den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt (vgl. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Art. 4 FachkräfteeinwanderungsG vom 15.8.2019 (BGBl. I S. 1307)) (BÄO).

c) Der Bescheid des Beklagten vom 2. September 2021 ist materiell-rechtlich rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung der Approbation als Arzt.


Ich wollte das einmal hier posten, weil es eine neue Entwicklung ist, die die Sachlage grundlegend ändert und weil es mein persönliches Rechtsempfinden ehrlich gesagt wieder herstellt.

Jukka666
05.02.2026, 07:16
https://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/1454-zum-richtigen-vorgehen-eines-notarztes-bei-einem-nabelschnurvorfall-oberlandesgericht-koeln-07-01-2026.html