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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Budget für Ein/Überweisungen?



Sealwolf
01.11.2023, 19:35
Liebe Foristen!
Als "Neuer" in der Hausarztpraxis hab ich mir schon länger die Frage gestellt, ob Über- (und Einweisungen) auch irgendwie "budgetiert" sind. Sprich: An welcher Stelle wird mir auf die Finger geklopft, wenn ich zu viel überweise.
Danke und Güße!
S.

Haffi
02.11.2023, 05:29
Da gibt es kein "Budget" oder Limit. Auf die Fingef geklopft wird dir dann, wenn du den örtlichen Institutionen und KollegInnen zu sehr mit Blödsinn auf den Wecker gehst.

SnoopDoc
02.11.2023, 06:39
Bei TSVG Überweisungen wird mitunter eine Prüfung ausgelöst, wenn mehr als 15% der Quartalsfälle auf diese Art überwiesen werden.

Trenn
02.11.2023, 14:26
Man kriegt ja ab und an mit, dass ambulante Gastros den Krankenhäusern gestrichen werden, weil es als stationäre oder vorstationäre Leistung nicht indiziert war. Was passiert mit dem einweisenden Hausarzt? Die Krankenhäusern sagen den Patienten doch immer, dass sie ambulante ÖGDs machen, wenn sie eine Einweisung mitbringen können (ich versuche sie immer zu verweigern bei nicht akuten Fällen).

HannibaI
03.11.2023, 05:26
Einweisung und ambulant passt ja nicht ganz oder? Normalerweise reicht eine Überweisung, das Krankenhaus/die Abteilung braucht aber eine Ambulanz um ambulant abrechnen zu dürfen. Einweisung dann nur für stationäre Aufnahmen.

Evil
03.11.2023, 14:35
Das stimmt nicht, denn so simpel ist es nicht.
Wenn ambulante Behandlungen als prä- oder poststationäre Behandlungen klassifiziert (und nur als solche vergütet) werden, sind dafür Einweisungen erforderlich.
Man liest immer wieder, daß man als Niedergelassener nicht zuviele derartige Einweisungen ausstellen sollte, weil sonst nicht näher definierte Sanktionen drohen, darüber findet sich aber nirgendwo eine konkrete Information. Ich kenne auch keinen Kollegen, dem jemals derartiges widerfahren ist, im Gegensatz zu Regressen bei Überschreitung des Arznei- oder Heilmittel-Budgets.

med_in_1
03.11.2023, 20:19
Mir war aber so, dass ein Facharzt:in bei stationärer Aufnahme die Indikation prüfen und bestätigen muss, somit hätte ich gesagt: Dort liegt dann auch die Verantwortung.
Tatsächlich wurde ich von meiner KV angehalten, dann dorthin zu "informieren" wenn klinikseitig Einweisungen für ambulante nicht vor/nach statiobäre Tätigkeiten verlang werden.

In den Hausarztverträgen steht nebulös, dass es ein "Überweisungsmanagement" geben soll - wie das ablaufen soll... weiß ich nicht.
Ohne Hausarztvertrag ist mir keinerlei Limitation bekannt.

Sanktionen für Über/Einweisungen haben ich noch nie erlebt / gehört.

Harvey
03.11.2023, 21:07
Da gab es früher einen Staatsanwalt in Hessen der da ziemlich viel Druck gemacht hat zu dem Thema Einweisungen usw.
Hier mal beispielhaft die Seite der KV Hessen zu dem Thema inklusive Vorgehen bei Wunsch nach Einweisung bei ambulanten Themen oder eben auch Vortragsfolien zu Sanktionen.

https://www.kvhessen.de/praxis-management/ein-ueberweisung

wobei sich viel geändert hat. Da muss man schon enorm viel einweisen, um aufzufallen…

Evil
05.11.2023, 09:39
Mir war aber so, dass ein Facharzt:in bei stationärer Aufnahme die Indikation prüfen und bestätigen muss, somit hätte ich gesagt: Dort liegt dann auch die Verantwortung.
Tatsächlich wurde ich von meiner KV angehalten, dann dorthin zu "informieren" wenn klinikseitig Einweisungen für ambulante nicht vor/nach statiobäre Tätigkeiten verlang werden.
Ja klar, die Kassen sehen das nicht gerne. Und natürlich soll jeder Niedergelassene wie immer streng nach WANZ-Kriterien arbeiten.