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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Approbation - Straffreiheit und Lebenslauf



J.Nguyen
27.11.2023, 10:19
Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da die Regierung leider aktuell weder auf E-Mails noch auf Anrufe antwortet. Ich versuche gerade eine Approbation bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Ich wollte den Antrag online stellen, jedoch verlangt die Seite von mir, dass ich einen Nachweis für Straffreiheit einschicke, obwohl da "gegebenenfalls" steht.

So wie ich das verstanden habe, brauche ich das nur, wenn ich mich mehr als 6 Monate im Ausland aufgehalten habe? Hatte sonst irgendjemand dieses Problem? Oder vergesse ich da etwas. Ich war im Glauben, dass es reicht, nur das Führungszeugnis zu beantragen, wenn man nur in Deutschland war.

Zudem wollte ich fragen, wie ausführlich der Lebenslauf sein soll. Ich habe nur zwischendurch als studentische Hilfskraft gearbeitet, dafür habe ich kein Arbeitszeugnis oder Ähnliches. Reicht es auch Arbeitsverträge einzuschicken?

Bettina1711
27.11.2023, 13:20
Hi! Ich habe auch erst letztens meine Approbation bei der Regierung Oberbayern eingereicht. Ich kann dir also nicht sagen, ob das alles richtig war, aber ich hatte das selbe Problem mit der Straffreiheit. Ich hab das auch so verstanden wie du. Weil ich den Antrag aber ebenfalls nicht abschicken konnte, hab ich mir die Freiheit genommen einfach ein pdf zu erstellen mit „nicht zutreffen“ und es dann abgeschickt ;) ich habe meinen Lebenslauf lückenlos eingeschickt, allerdings nur Kopien von den Staatsexamina mitgeschickt, keine vorherigen Arbeitsverträge. Ich schätze dass die ja nur das Studium interessiert für die Approbation. Ich bin auch gespannt, wann und ob die Urkunde kommt ;)

J.Nguyen
27.11.2023, 17:11
Hi! Ich habe auch erst letztens meine Approbation bei der Regierung Oberbayern eingereicht. Ich kann dir also nicht sagen, ob das alles richtig war, aber ich hatte das selbe Problem mit der Straffreiheit. Ich hab das auch so verstanden wie du. Weil ich den Antrag aber ebenfalls nicht abschicken konnte, hab ich mir die Freiheit genommen einfach ein pdf zu erstellen mit „nicht zutreffen“ und es dann abgeschickt ;) ich habe meinen Lebenslauf lückenlos eingeschickt, allerdings nur Kopien von den Staatsexamina mitgeschickt, keine vorherigen Arbeitsverträge. Ich schätze dass die ja nur das Studium interessiert für die Approbation. Ich bin auch gespannt, wann und ob die Urkunde kommt ;)

Danke dir für die Antwort! Ja, ich denke ich werde es auch so machen. So komisch, dass das als Pflichtfeld markiert ist. An den Lebenslauf dachte ich nur weil sie ja explizit schreiben "mit entsprechenden Nachweisen" und ich mich gefragt hab wie penibel die da sind. An die Kopien der Staatsexamina hab ich gar nicht gedacht, da sie hoffentlich merken, dass ich nach dem dritten Abschnitt auch ein erstes und zweites haben muss 😅

Feuerblick
27.11.2023, 17:24
Zur Straffreiheitserklärung steht bei Amboss (https://www.amboss.com/de/approbation), dass man diese in der Regel auf der Seite der Behörde finden kann.

FirebirdUSA
27.11.2023, 21:38
Z.b. hier: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2022-06/20220621_2_24_straffreiheitserklaerung_vordruck.pd f

Und ja das musste ich damals auch abgeben.

mbs
05.12.2023, 18:45
Es ist ein etwas anderes Thema, geht aber auch um Strafrecht:
Wie ist es eigentlich, wenn eine Klinik gegen mehrere Regelungen verstößt, also beispielsweise ausländische Ärzte die lediglich einen Berufsgrad ihres Heimatlands besitzen als "Dr." oder "Dr. med" bezeichnet (in Therapieplänen, Telefonlisten, Email Signaturen, Türschildern, Namensschildern etc) oder Ärzte ohne Approbation und nur mit Berufserlaubnis als einzigen diensthabenden Arzt in der Klinik einsetzt? Wo wird so was gemeldet, wer ist dafür zuständig bzw. überprüft das? Ordnungsamt? Gewerbeamt? Ärztekammer?

anignu
06.12.2023, 15:03
Ich sags mal so: es ist ja nicht verboten dass ICH dich als Dr. mbs bezeichne, es ist nur verboten dass DU dich als Dr. mbs bezeichnest wenn du keinen Titel hast.
Bei Email-Signaturen und Namensschildern sollte man daher ziemlich aufpassen, also dass man nicht selbst sich als Dr. bezeichnet. Was die Klinik macht ist oft schwierig. Die machen das halt einfach. Und jetz?

mbs
07.12.2023, 18:38
Das ist der Punkt, die machen es einfach. Und man fragt sich, warum man sich dann damals die ganze Mühe mit der Promotion gemacht hat, wenn das andere praktisch automatisch vom Arbeitgeber "verliehen" bekommen. Wenn sie so ein Schild tolerieren beziehungsweise am Körper tragen bezeichnen sie sich aber auch irgendwie selbst so, indirekt zumindest. Aber strenggenommen ist es eine Täuschung von Zuweisern und vor allem Patienten.
Die Frage ist wie gesagt nur, wer sich dafür zuständig fühlt - das ist hierzulande ja kein geringes Problem. Gewerbeämter sind wohl nur für Arbeitssicherheit zuständig.
Wie ist es mit der Ärztekammer? Regierungspräsidien? Ordnungsämtern? Reagieren die auf Hinweise überhaupt? Beziehungsweise gibt es eine Behörde, die darauf reagieren muss? In Deutschland wird doch alles überwacht, Qualitätssicherung, Fachkunde, regelmäßige Kontrollen, da kann es doch nicht sein dass es für so was keinen "Zuständigen" gibt?!

Choranaptyxis
07.12.2023, 18:47
In Deutschland wird doch alles überwacht, Qualitätssicherung, Fachkunde, regelmäßige Kontrollen, da kann es doch nicht sein dass es für so was keinen "Zuständigen" gibt?!

Klar, wer kennt es nicht, Kontrollen der korrekten Arbeitszeiterfassung, der korrekten Einweisung in alle Geräte etc. Sry, als ob das jmd interessiert, dass XY ein Namensschild mit Dr. von der Personalabteilung ausgestellt bekommen hat.

Feuerblick
07.12.2023, 19:28
Echt jetz? Du bist neidisch, weil andere von der Klinik den Dr-Titel aufs Namensschild geschrieben bekommen, wo du den doch so schwer erarbeitet hast? Wenn man keine anderen Probleme hat … :-nix

nie
07.12.2023, 21:26
Bin ich jetzt auch ein Problem weil ich irgendwann in den letzten Jahren aufgehört habe, jeden Patienten der mich „Frau Dokta” nennt, darauf hinzuweisen, dass ich nicht promoviert bin?

Feuerblick
07.12.2023, 21:38
Da können wir uns die Hand geben. Es gibt Menschen, die habe ich so oft korrigiert, dass ich jetzt keine Lust mehr habe. :-nix

Nefazodon
07.12.2023, 23:23
Bin ich jetzt auch ein Problem weil ich irgendwann in den letzten Jahren aufgehört habe, jeden Patienten der mich „Frau Dokta” nennt, darauf hinzuweisen, dass ich nicht promoviert bin?

Wie ich im anderen Thread im Doktorandenforum geschrieben habe: Es ist rechtlich als Ärztin oder Arzt nicht erforderlich, andere proaktiv zu korrigieren, wenn die einen mit "Frau/Herr Doktor" ansprechen.

Das Tragen eines falsch beschrifteten Namensschildes ist eine andere Sache. Strenggenommen dürfte man sich damit aus formaljuristischer Sicht strafbar machen, wegen Führens falscher Titel.

Das ist die Rechtslage.

Aber ganz ehrlich: wenn interessierts?! Ich glaube, es gibt weit wichtigere Probleme als das.
Ich würde jedenfalls keinen Aufwand dafür betreiben, das bei irgendeiner Stellle anzuzeigen.
Was auf dem Namensschild meiner Kollegen steht kann mir doch egal sein.
Formal zuständig wäre aus meiner Sicht in dieser Sache die Staatsanwaltschaft, die bei Anzeige wegen Führens falscher Titel ermitteln müsste- aber wer würde denn wirklich seine Kollegen wegen soetwas anzeigen???!

Das Thema Dienste obwohl keine Approbation vorliegt, sondern nur eine Berufserlaubnis, ist eine andere Sache. Hier geht es um Qualitätsstandards und Patientensicherheit. Dienste in dieser Konstellation sind nicht zulässig.
Und das finde ich, kann man tatsächlich bei seinem Vorgesetzten ansprechen, denn es ist fahrlässig und widerspricht der Intention der Berufserlaubnis.
Zuständig für dieses Thema sind Bezirksregierung und/oder Ärztekammer.

anignu
07.12.2023, 23:38
Wie ich im anderen Thread im Doktorandenforum geschrieben habe: Es ist rechtlich als Ärztin oder Arzt nicht erforderlich, andere proaktiv zu korrigieren, wenn die einen mit "Frau/Herr Doktor" ansprechen.

Das Tragen eines falsch beschrifteten Namensschildes ist eine andere Sache. Strenggenommen dürfte man sich damit aus formaljuristischer Sicht strafbar machen, wegen Führens falscher Titel.
@Dr. mbs: Und genau das hab ich auch gemeint. Wenn man sich selbst so bezeichnet oder eben mit Dr.-Namensschild rumläuft ist das eine Sache. Wenn jemand anderes einen so bezeichnet ist mMn nicht strafbar.

freak1
08.12.2023, 11:45
Einfach mal so durch die Straßen laufen und alle mit Herr und Frau Doktor ansprechen, direkt danach verhaften und in den Knast stecken. So läufts liebe Leute!

mbs
08.12.2023, 18:27
Ich wollte eigentlich keine Wertung der Frage, sondern eine sachbezogene Antwort, aber das scheint nicht möglich zu sein.

Feuerblick
08.12.2023, 18:35
Gut, Google hätte dir auch geholfen, aber ich bin mal nett:
https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abz eichen
und noch besser:
https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/missbrauch-von-titeln/

Die Staatsanwaltschaft wurde übrigens genannt. Hast du sicher überlesen.

mbs
10.12.2023, 17:36
Das hieße aber indirekt, dass man offiziell Klage einreichen müsste. Gibt es wirklich keine Aufsichtsbehörde in diesem Land, die so etwas kontrolliert, beziehungsweise die für Qualitätssicherung zuständig ist? Und an die man nur einen Hinweis geben müsste, beziehungsweise eine Bitte, mal "vorbeizuschauen" und ein paar Kontrollen zu machen weil einiges schiefläuft?

Nefazodon
10.12.2023, 17:44
Das hieße aber indirekt, dass man offiziell Klage einreichen müsste. Gibt es wirklich keine Aufsichtsbehörde in diesem Land, die so etwas kontrolliert, beziehungsweise die für Qualitätssicherung zuständig ist? Und an die man nur einen Hinweis geben müsste, beziehungsweise eine Bitte, mal "vorbeizuschauen" und ein paar Kontrollen zu machen weil einiges schiefläuft?

Nicht Klage einreichen. Anzeige erstatten.

Die zuständigen Stellen für beide Bereiche hatte ich genannt.

Und, wundert dich das?! Achtet ja auch Niemand auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes....

Ich verstehe aber ehrlich gesagt immer noch nicht, warum dir das so wichtig ist.
Inwiefern betrifft dich das?
Du solltest dir gut überlegen, ob es sich lohnt, darin Energie zu investieren.
In jedem Fall dürfte es nicht deine Beliebtheit bei deinen Kollegen steigern, wenn Du da irgendwelche Schritte einleitest.

][truba][
10.12.2023, 18:11
Also, wenn es sich um einen Kollegen von dir handelt, vielleicht mal Eier zeigen wenn es dich stören sollte.
Dann sagst du, dass das nicht erlaubt und ein Verstoß gegen gültiges Recht ist und er es vielleicht lieber bei der Personalabteilung melden sollte um ein korrektes Schild zu bekommen.

Aber ganz ernsthaft, wen stört son Quatsch? Sind da Selbstzweifel am Werk oder sowas? Wär mir völlig wurscht, solange derjenige oder diejenige den Job ordentlich macht. Aber wenn es dich stört und der direkte Hinweis an den/die Betroffenen/Betroffene nichts bringt, kannst du noch immer Anzeige erstatten.