Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitnehmerüberlassung Lohnsteuer
gummibaerchen
06.12.2023, 09:08
Hallo zusammen,
früher war Honorararzt ja eine selbständige Tätigkeit, aber heutzutage läuft alles als Arbeitnehmerüberlassung. Die Besteuerung sieht so aus, dass sich die Lohnsteuer nicht nach den normalen Lohnsteuertabellen richtet, die man online so findet, sondern nach Tagessätzen. Und diese Tagessätze sind viel höher als die normale Lohnsteuer. Es wird also sehr viel Lohnsteuer abgezogen, selbst wenn man z. B. nur einen einzigen Dienst gemacht hat. Unterm Strich bleibt dann ca. noch 50 % vom Bruttogehalt übrig.
Die ANÜ alle 2-3 Monate für wenige Dienste ist mein einziges Einkommen. Ich könnte mich damit einigermaßen über Wasser halten, wenn ich mehr vom Brutto hätte. So geht das aber nicht und ich benötige staatliche Unterstützung. Macht es Sinn, dass mein Geld vom Staat einbehalten wird in Form von Lohnsteuer und ich deshalb Hilfe vom Staat beantragen muss? Ist das so korrekt?
Danke!
Klar ist das korrekt im juristischen Sinne. Dass in DL generell zuviel Steuern gezahlt werden müssen, ist ein anderes Thema. Wieso arbeitest du nicht mehr, um dich selbst zu erhalten?
gummibaerchen
06.12.2023, 09:21
Weil ich alleinerziehend bin und das anders gerade nicht organisieren kann.
FirebirdUSA
06.12.2023, 13:29
Am Ende vom Jahr müsstest du das Geld ja aber wieder über deine Steuererklärung wieder raus bekommen... oder?
Lakemond
06.12.2023, 19:09
Am Ende vom Jahr müsstest du das Geld ja aber wieder über deine Steuererklärung wieder raus bekommen... oder?
Klar, aber erst im Folgejahr. Mann kann sich auch bei einer der Firmen z.B. zu 25% einstellen lassen und dann statt Steuerklasse 6 eine bessere bekommen.
FirebirdUSA
06.12.2023, 20:02
Geht da nichts über höheren Freibetrag eintragen lassen? Ich kenne mich in dieser Hinsicht leider nicht aus...
gummibaerchen
07.12.2023, 08:59
Ich bin in Steuerklasse 2. Das ist ja schon eine gute Steuerklasse. Deshalb reg ich mich ja so auf, dass mir trotzdem so viel abgezogen wird. Das ist mein einziges Einkommen.
Allerdings hatte ich mal in einem Monat 4 Dienste bei zwei verschiedenen Agenturen gemacht. Da war ich tatsächlich bei dem einen Nachtdienst in Steuerklasse 6. Auch übel. Das lohnt sich fast nicht, wenn man die Fahrtkosten abzieht.
gummibaerchen
07.12.2023, 09:01
Vielleicht wäre es tatsächlich eine Möglichkeit, sich zu 25 % oder noch weniger anstellen zu lassen und den Vertrag zumindest einen Monat laufen zu lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, zahle ich dann die normalen Lohnsteuersätze.
Lakemond
07.12.2023, 11:19
Nicht nur einen Monat, sondern auf unbestimmte Zeit laufen lassen. So mache ich es bei doctari seit 5 Jahren.
A propos Fahrtkosten - diese kann man auch absetzen und zwar als Auswärtstätigkeit (du bist in Stadt A angestellt, wo die Firma den Sitz hat, fährst aber von deiner Wohnung in der Stadt B in die Stadt C, wo sich das Krankenhaus befindet), d.h. die Hin- und Rückfahrt sowie die Verpflegungspauschale. So hat man eigentlich keine Fahrtkosten.
gummibaerchen
07.12.2023, 12:19
Ich weiß nicht, ob sich das bei mir lohnt, wenn ich nur alle 3 Monate mal 5 Dienste mache. Hat das nicht irgendwelche Nachteile, z. B. auf das Versorungswerk? Steht im Vertrag dann drin, wieviele Stunden ich mindestens arbeiten soll? Ich kann immer nur zu bestimmten Zeiten, da weiß ich manchmal erst kurzfristig, ob ein bestimmtes Krankenhaus mich braucht und der Einsatz klappt.
Wie ist das mit den Fahrtkosten, setzt Du die von der Steuer ab oder reichst Du sie bei doctari ein?
FirebirdUSA
07.12.2023, 18:53
Fahtkosten: Bei der Steuer
Lakemond
07.12.2023, 19:34
Ich habe einen Vertrag über 40 Stunden/Monat. Das sind gerade mal ein WE- und ein normaler Dienst. Selten schaffe ich es nicht, aber auch wenn, dann macht doctari kein Problem (es wird trotzdem vergütet, aber mit einem geringerem Stundensatz).
gummibaerchen
08.12.2023, 10:09
Danke Euch!
Ich habe herausgefunden, dass es häufiger vorkommt, dass man wegen Arbeitnehmerüberlassung in Steuerklasse 6 landet, wenn man für zwei Verleiher in einem Monat arbeitet. Wenn die Verträge sich nicht überlappen und die Einsätze nacheinander sind, ist das aber eigentlich nicht korrekt. Die Steuerklasse 6 ist nur dann anwendbar, wenn man von zwei Arbeitgebern parallel beim Finanzamt angemeldet wird. Und das war bei mir nicht der Fall. Mal gucken, ob ich das jetzt noch rückgängig machen kann...
gummibaerchen
21.12.2023, 20:06
Es scheint kaum möglich zu sein, die Eingruppierung in Steuerklasse 6 rückgängig zu machen, auch wenn es falsch ist. Ich habe es jedenfalls nicht geschafft. Es hat was mit ELStAM zu tun. Am besten setzt man sich vorher mit dem Finanzamt in Verbindung, wenn man vorhat, bei zwei Verleihern nacheinander zu arbeiten. Die Reihenfolge der Anmeldung über ELStAM muss penibel eingehalten werden. Es muss zuerst Verleiher 1 anmelden und wieder abmelden. Und erst danach Verleiher 2 anmelden und wieder abmelden. Wenn diese Reihenfolge durcheinander kommt, weil Verleiher 2 zu schnell war, wird für Verleiher 1 Steuerklasse 6 zugewiesen. Ist eigentlich ein Software-Fehler, dass da Korrekturen nicht möglich sind. Wurde aber bisher nicht behoben.
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