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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflichtbesetzung Aufwachraum



Lukas63
09.01.2024, 20:14
Hallo zusammen,

ich bin Assistenzarzt in der Anästhesie und habe mich nach Jahren des gelegentlichen Mitlesens registriert.

Und zwar wäre ich um Hilfe zu einer juristisch-medizinischen Fragestellung sehr dankbar, auch für Tipps, wie ich mich diesbezüglich weiterbilden und besser informieren kann:

Was ist die Pflichtbesetzung eines Aufwachraumes? Und gibt es so etwas in rechtlich verbindlicher Form überhaupt?

Das entsprechende Papier der DGAI zusammen mit dem BDA ist mir bekannt ( Überwachung nach Anästhesieverfahren (https://www.bda.de/docman/alle-dokumente-fuer-suchindex/oeffentlich/empfehlungen/567-empfehlung-zur-ueberwachung-nach-anaesthesieverfahren/file.html) ), ebenso die "Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulanter Anästhesie" ( Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie (https://www.bda.de/docman/alle-dokumente-fuer-suchindex/oeffentlich/empfehlungen/533-vereinbarung-zur-qualitaetssicherung-ambulante-anaesthesie/file.html) ), die das Thema ja auch anreißt.

Wie sind solche "Empfehlungen" bzw. "Vereinbarungen" rechtlich zu bewerten? Ist irgendwo ein Stellenschlüssel offiziell festgelegt?

Herzlichen Dank schon einmal!