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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildungspunkte



georg12
22.01.2024, 10:34
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wie ist das mit den Fortbildungspunkten nach dem Facharzt? Hab die Prüfung im Mai gemacht und nun sagt mir eine Kollegin, ich muss schon im ersten Jahr 25 Punkte sammeln, sonst wird mir der Titel entzogen. Wo soll ich denn jetzt die Punkte herbekommen, hab drei Kleinkinder und arbeite Vollzeit mit Diensten. ... ich wusste natürlich, dass man die Punkte braucht, dachte aber nicht, dass ich nur ein Jahr dafür Zeit habe. Bundesland Bayern. Danke!

Feuerblick
22.01.2024, 10:41
Der Facharzttitel wird dir nicht entzogen. Von 25 Punkten im ersten Jahr ist auch nicht die Rede.
Du brauchst innerhalb von fünf Jahren 250 Punkte, davon 150 in deinem Fach. Es gibt CME-Punkte für Artikel im Ärzteblatt und/oder im jeweiligen Fachmagazin deines Fachs. Meistens einen Artikel pro Heft (in aller Regel 2-3 Punkte). Damit kommst du schon weit. Dazu gibt es seit Corona viele Online-Fortbildungen auch kostenlos (z.T. mit vielen Punkten). Außerdem gibts 10 Punkte zum „Selbststudium“ gratis (zumindest bei uns).
Und bevor man dir wirklich auf die Füße tritt, wirst du schon mal angemahnt. Dann kannst du schnell etwas buchen. Am besten schaust du mal auf die Seite deiner Landesärztekammer. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das in Bayern soviel anders ist.

Nefazodon
22.01.2024, 16:07
Der Facharzttitel wird dir schonmal ganz sicher nicht entzogen! Keine Panik.

Die Fortbildungspflicht nach dem Facharzt gilt theoretisch für Alle. Wirklich relevant ist es aber nur im kassenärztlichen Bereich, da die kassenärztlichen Vereinigungen das Fortbildungszertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungspflicht tatsächlich verlangen.
Wenn Du dieses Zertifikat nach 5 Jahren nicht vorlegen kannst, wirst Du erst abgemahnt, dann folgen Abschläge auf deine Vergütung. Du darfst aber nacharbeiten. Und den Facharzttitel verlierst Du nie.
Im Klinikbereich gibt es dagegen formal überhaupt keine Sanktionen meines Wissens. Wie relevant die Fortbildungspflicht dort für dich ist, hängt von deinem Chef/Chefin ab, und davon, ob Du in einer Ambulanz arbeitest und dein Facharzt formal für die Abrechnung wichtig ist.

Um es nochmal deutlich hervorzuheben: Du hast definitiv 5 Jahre um 250 Punkte nachzuweisen. Wie Du das auf die 5 Jahre verteilst ist deine Sache.

Oft gibt es auch eine klinikinterne Fortbildung in der Frühbesprechung (oder wann auch immer). Die kann man zertifizieren lassen von der ÄK. Einfach mal den Chef danach fragen.


Ansonsten: Das was Feuerblick schreibt.

Keine Panik.

Parotis
19.02.2024, 10:10
Ich hätte auch mal eine etwas speziellere Frage zu den Fortbildungspunkten.

Ich wechsele in ein paar Monaten aus der Klinik in ein MVZ, womit das Sammeln und der Nachweis von Fortbildungspunkten dann ja tatsächlich relevant werden.

Dazu kommt, dass bei mir zufällig auch einen Monat nach Eintritt in das MVZ mein 5-Jahres-Turnus endet. Heißt das, dass die KV dann sofort meine Punkte nachgewiesen haben will. Oder beginnt der 5-Jahres-Turnus neu sobald ich in den kassenärztlichen Bereich wechsele und ich muss erst 5 Jahre später den Nachweis erbringen?

abcd
19.02.2024, 10:21
Auf der Seite der BÄK findet sich das Grundlegende - wie es beim Einzelnen aussieht regelt die zuständige Landesärztkammer

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-fortbildung/gesetzliche-und-berufsrechtliche-regelungen

Auszug aus den FAQ der ÄK Nordrhein (https://www.aekno.de/aerzte/fortbildung/fortbildungspunktekonto/faqs-zur-fortbildungsverpflichtung) im umgekehrten Fall:
2. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich meine Praxis aufgebe und ins Krankenhaus wechsle?
Der Nachweiszeitraum für niedergelassene Fachärzte wird (seit 2006) gemäß § 95d SGB V ab der Kassenzulassung von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) berechnet. Wird die Praxis aufgegeben, um im Krankenhaus tätig zu werden, sind diese Fachärzte zwar nicht mehr gegenüber der KV nachweispflichtig, sondern gegenüber ihrem Ärztlichen Direktor. Der laufende Fünfjahreszeitraum verändert sich jedoch nicht.

Moorhühnchen
19.02.2024, 19:06
3. Wie ändert sich mein Nachweiszeitraum, wenn ich im Krankenhaus tätig bin und im Laufe meines Fünfjahreszeitraums eine Ermächtigung erlange?

Wechselt ein Facharzt aus dem Krankenhaus in eine eigene Praxis beziehungsweise wird als Angestellter Facharzt in einer Praxis / in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig, wird ein komplett neuer Zeitraum von der zuständigen KV definiert. Dieser beginnt in den meisten Fällen mit dem Datum der Kassenzulassung. Alle bisher erworbenen Punkte sind nicht mehr berücksichtigungsfähig.

Das irritiert mich gerade etwas..... :-oopss

Ich habe im September 2014 meine FA Anästhesie gemacht und arbeite seit Mai 2023 in einer Anästhesie-Praxis mit nem halben KV-Sitz. Mit dem Krankenhaus, in dem ich meine Arbeitsleistung erbringe, habe ich keinen Vertrag.

Ich war natürlich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich im September 2024 nachweisen muss.
Verstehe ich das richtig, dass mir dreieinhalb Jahre gesammelte Punkte verfallen? :-kotz

Feuerblick
19.02.2024, 19:14
In Hessen verfallen überhaupt gar keine Punkte. Ich kann im Portal zurückgehen bis zum St.Nimmerleins-Tag und bekomme alle Fobipunkte angezeigt.
Aber ja, wenn du von KH zu Praxis wechselst, sollte der Zeitraum neu beginnen.
Du kannst den Zeitraum, für den du die Bescheinigung haben willst, im Portal frei wählen. Wenn du 2023 in einer Praxis auf nem KV-Sitz angefangen hast, zählt Mai 2023 als Beginn der fünf Jahre. Müsstest also erst 2028 nachweisen.
Oder irgendwer möchte alle fünf Jahre sehen, dann kannst du 2014 und 2019 und 2024 als Start wählen und dir den Wisch ausdrucken.
Oder irgendwas dazwischen.
Hessen ist da irgendwie strange.

Moorhühnchen
19.02.2024, 19:16
Jaja, das weiß ich ja.
Ich kann mir ein Zertifikat für jeden x-beliebigen Zeitraum erstellen lassen.
Die Frage ist ja, ob das die KV überhaupt interessiert?
Oder ob die erst im Mai 2028 ein Zertifikat sehen wollen....

Da hätte ich viel Kohle sparen können in den letzten 5 Jahren! :-?

Feuerblick
19.02.2024, 19:18
Die werden erst im Mai 2028 was sehen wollen. Aber du wusstest ja nicht, dass du zwischendrin in ne Praxis wechselst, oder? Insofern wäre das mit dem Geld sparen ja auch eher nicht möglich gewesen. :-nix

Moorhühnchen
19.02.2024, 19:25
Ich find's grad trotzdem ärgerlich....

Trenn
19.02.2024, 20:48
Punkte der Punkte wegen gibt es doch wie Sand am Meer kostenlos (seit Corona). Alles online, pharmagesponsert. Hatte auch mal nen Zeit lang 400Pkt/Jahr gemacht, einfach zu gucken, wie weit man es treiben kann... Fünfstellig in 5 Jahren ist bestimmt moeglich. Ein Thema durchgearbeitet, 10 Fortbildungen dazu gekreuzt und 20 Pkt in paar Stunden abgestaubt... Mittlerweile gebe ich primär Geld für Hands-on-Kurse und FoBi für Genehmigungen aus... Die eigentliche Fortbildung findet doch dadurch statt, dass man sich auf 1-2 Journals von seinem Fach beschränkt (mehr wäre irgendwie redundant) und hier und da Kongresse besucht....

Feuerblick
19.02.2024, 21:03
Joa, ich habe seit Corona meine Fobipunkte (meist um die 100 pro Jahr) allesamt kostenlos und vor dem heimischen Bildschirm ersessen. Dabei habe ich nicht mal die CME-Artikel in unserem Fachmagazin durchgearbeitet. Das hätte nochmal Punkte gebracht.

Moorhühnchen
19.02.2024, 21:10
Vielleicht ist das fachabhängig, aber die kostenlosen online-Veranstaltungen für Anästhesisten kann man meiner Meinung nach an einer Hand abzählen und finden alle 2 Monate mal statt und dann auch gerne zeitgleich.
Im Januar habe ich auf Handy und Laptop mal 4 Punkte zeitgleich "abgestaubt". Ich finde das kostenlose online-"Berieselungsangebot" extrem mager!

Ich hätte jetzt gerade meine 250 Punkte für September 2024 voll gehabt, aber leider fallen nun zB. 50 Punkte für das Intensivrepetitorium, welches auch nur dank Corona online verfügbar war, raus. Ohne Corona hätte man dafür nach Sylt reisen müssen - schweres Schicksal, ich weiß. Aber auch nicht gerade kostengünstig.

In den nun nicht-anrechenbaren Punkten stecken über 2000€ und jede Menge Unterkunfts- sowie Reisekosten. Daher finde ich es gerade schon ärgerlich, dass es niemanden mehr interessiert.

Bestärkt mich aber in meinem Vorhaben, nur noch Fortbildungen an netten Orten zu machen.

Feuerblick
19.02.2024, 21:12
Das sollte ja sowieso die Devise sein. In unserem Fach gibt es zum Glück noch viel online. Aber es gibt auch die CME-Artikel. Die plus Selbststudium machen die Hälfte der Miete pro Jahr.

Trenn
19.02.2024, 22:04
Ich finde nirgends, dass niedergelassene fachspezifische Fortbildungen nachweisen müssen. Nur im KKH tätige müssen 150 Pkt. fachspezifische Punkte nachweisen (was sie ja durch Abtuelungs-interne wöchentliche Fortbildungen zusammen bekommen). Als Anästhesist ist ist man doch auch z.T. Generalist. Neue Medikamente sollte man auch kennen, da man auch Berührungspunkte mit denen hat... Und wenn man Schmerztherapie macht, behandelt man auch Migräne und PNP, da wären einige neurologischen Fortbildungen auch fachspezifisch... Mal bei der KV nachfragen, was anerkannt wird. (Ich bin Allgemeinmediziner, da müsste per Definition alles anerkannt werden....)

Moorhühnchen
20.02.2024, 21:09
Ok, ich sehe jetzt vielleicht nicht den Sinn, als im OP tätige Anästhesistin eine Fortbildung über PNP zu machen - außer um des Punktesammelns willen. ;-)

Aber es kann tatsächlich sein, dass Du recht hast und für Niedergelassene die Unterscheidung zwischen fachspezifisch und "sonstige" entfällt. So genau kann ich das gerade nicht aus der Fortbildungsordnung der LÄKH herauslesen. Dort steht "Die Unterteilung nach fachspezifischer und sonstiger Fortbildung ist möglich."
Was auch immer das konkret heißen soll.
Ich ging bisher immer davon aus, dass nur ein Bruchteil "fachfremder" Punkte anerkannt wird.

Zum Thema Fünfjahreszeitraum bin ich nun nach Nachfrage bei der KV schlauer: in der Tat "verfallen" mir die Punkte von 2019 bis 2023, bzw. sie interessieren halt einfach keinen mehr. Der neue Fünfjahreszeitraum beginnt mit der KV-Zulassung, also bei mir 9 Tage nach Antritt der Stelle in der Praxis.