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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung - Vertrag - Monate?



Croin
28.01.2024, 20:28
Hallo zusammen,

wenn ich zb. am 14 Februar 2022 angefangen habe und am 15 Februar 2024 aufhöre sind es dann genau zwei Jahre Weiterbildung die mir "gutgeschrieben" werden?
Also wird das ganze "Tag genau" erfasst oder ist es "Monats genau" und ich muss erst im März aufhöhren?

Vielen Dank!

_calendula_
28.01.2024, 20:38
In der Regel enden Arbeitsverträge zum Monatsende, auch wenn man mitten im Monat begonnen hat. Für alles das die Anerkennung von WB-Zeiten betrifft, fragst du am besten die zuständige Ärztekammer. Idealerweise ist das die Ärztekammer bei der du die WB auch abschließt.

Croin
28.01.2024, 21:09
In der Regel enden Arbeitsverträge zum Monatsende, auch wenn man mitten im Monat begonnen hat. Für alles das die Anerkennung von WB-Zeiten betrifft, fragst du am besten die zuständige Ärztekammer. Idealerweise ist das die Ärztekammer bei der du die WB auch abschließt.

Uff also gibts da keine "allgemeingültige" Regel. Der Arbeitsverstrag endet auch so, aber ich kann es auch kürzen wozu soll ich ohne Weiterbildung 2 Wochen extra arbeiten?

Feuerblick
28.01.2024, 21:14
Wieso glaubst du, dass du zwei Wochen ohne Weiterbildung arbeitest? Hat dein Arbeitgeber nur zwei Jahre? Normalerweise ist es aber egal, wann im Monat der Vertrag endet. Zwei Jahre sind zwei Jahre für die Weiterbildung.

anignu
29.01.2024, 00:48
wenn ich zb. am 14 Februar 2022 angefangen habe und am 15 Februar 2024 aufhöre
Dann sind das nach meinem Verständnis 2 Jahre und 2 Tage. Vorausgesetzt das Zeugnis ist NACH dem 15.2.24 datiert.

Ich hab meine Weiterbildung in Bayern gemacht und die Berechnung der Zeiten erfolgten in Monaten und die Monate auf zwei Stellen nach dem Komma genau = jeder Tag zählt. Ich hatte auch so eine Mitten-im-Monat-Aktion drin, da war das relevant.

hebdo
29.01.2024, 06:04
es gibt bei machen Ärztekammern ein Weiterbildungstool, mit dem die genaue Zeit unverbindlich ausgerechnet wird. Zur Orientierung könntest du die Daten mal eingeben

Endoplasmatisches Reticulum
29.01.2024, 08:58
........

Feuerblick
29.01.2024, 10:42
Verstehe den Einwand nicht. Für die Weiterbildungszeit ist das doch gänzlich irrelevant, was in Tarifverträgen steht oder was „gefühlt“ zu krummen Daten geführt hat.

Endoplasmatisches Reticulum
29.01.2024, 10:58
......

Feuerblick
29.01.2024, 12:44
Es geht hier halt nur um die Weiterbildungszeit. Daher passt dein Einwand nicht zur Fragestellung.

anignu
29.01.2024, 12:59
Sehr ungewöhnliche Datierung.
Lies einfach nochmal nach: die Frage war wie ein Beispiel mit krummen Zahlen gerechnet wird. Ja, das ist ungewöhnlich, warum das so ist ist letztlich egal. Könnte ja auch Schwangerschaft/Mutterschutz/Auflösungsvertrag etc. sein. Auch bei einem Chefwechsel, wenn der Chef mitten im Monat anfängt hast du das. Dann zählt der eine Teil unter dem einen Weiterbilder und der andere Teil unter einem anderen Weiterbilder und es gibt krumme Zahlen.

Fazit: Krumme Monate gibt es. Und bei der BLAEK erfolgt die Rechnung in Hundertstel-Monaten.

Endoplasmatisches Reticulum
29.01.2024, 13:26
......

Feuerblick
29.01.2024, 13:44
Du könntest auch einfach davon absehen, Dinge zu posten, die mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun haben. Dann bliebe vielleicht mal EIN Thread beim Thema. :-meinung

Endoplasmatisches Reticulum
29.01.2024, 14:05
......

Feuerblick
29.01.2024, 14:49
Da es um die Weiterbildungszeit geht, kann dein Einwurf bezüglich krummer Daten kaum irrelevanter sein. Anignu hat’s schön auf den Punkt gebracht.

So, können wir uns jetzt bitte der Fragestellung und nicht den Befindlichkeiten eines offenbar gelangweilten ER widmen?

Danke.

Malra
30.01.2024, 12:55
Das wird Tags genau angerechnet meine Wissen nach.
Wenn du am 15 März aufhörst, sind das 2 Jahren, 1 Monat und 1 Tag

Bender B. Rodriguez
30.01.2024, 13:05
Ich glaube es wird auf den Tag genau gerechnet. Gerüchteweise gibt es sogar LÄK die entsprechende Rechner nutzen. Weiß aber noch nicht mehr wo ich das gelesen habe.

anignu
30.01.2024, 16:54
Das wird Tags genau angerechnet meine Wissen nach.
Wenn du am 15 März aufhörst, sind das 2 Jahren, 1 Monat und 1 Tag
Eben genau nicht. 14.2.22 bis 14.2.24 sind ja schon 2 Jahre + 1 Tag. 15.3. sind 2 Jahre + 1 Monat + 2 Tage.
Aber nochmal: nur wenn das Datum im Zeugnis nicht der 15.3. sondern später ist, denn sonst könnte man dir ja unterstellen dass du an dem Tag nicht mehr gearbeitet hast...

Ich glaube es wird auf den Tag genau gerechnet. Gerüchteweise gibt es sogar LÄK die entsprechende Rechner nutzen. Weiß aber noch nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Bei der BLÄK gab es das zumindest vor vielen Jahren...

denkstdu
30.01.2024, 17:29
Bei mir (Blaek) hatten die nach Mutterschutz und Elternzeit wirklich die Tage mir ausgerechnet, die ich noch arbeiten muss (bin aber auch danach nicht mit 100% wieder gekommen, da wurde es etwas krummen).
Also wirklich am Besten bei der zuständigen Kammer anrufen und nachfragen.
Und ja das Datum des Zeugnisses darf frühestens auf den letzten Arbeitstag datiert sein.