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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wert eines Arztsitzes ermitteln



Mometasonfuroat
29.01.2024, 21:15
Liebe Alle,

Weiss jemand wie man den Wert eines Arztsitzes ermitteln kann?
Dieser muss im Rahmen eines Zugewinnausgleichs ermittelt werden und ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht.
In dem Fall bestehen zwei Arztsitze wobei auf einem ein Arzt angestellt ist.

Reflex
30.01.2024, 07:54
Man nutzt dafür in der Regel das modifizierte Ertragswertverfahren. Im Netz findet man diverse Rechner um das vorab schon einmal überblicken zu können. Beim Kauf einer Praxis sollte aber immer ein entsprechendes Gutachten für die Praxiswertermittlung vorliegen oder man geht zu einem erfahrenen Steuerberater/Wirtschaftprüfer, der das anhand der JA/BWA errechnen kann.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/136882/Bewertung-von-freiberuflichen-Praxen-Die-richtige-Methode

Das zeigt auch wie sinnvoll ggf. ein Ehevertrag sein kann, wenn man freiberuflich tätig ist.

Trenn
30.01.2024, 11:09
Die Praxis ist soviel wert wie der Preis, den jemand bereit ist zu bezahlen. Eine Praxis in einem gesperrten Gebiet in beliebter Lage kann bei geringerem Umsatz viel mehr wert sein als eine Landpraxis. Ich habe weit weniger als die Hälfte der Wertermittlung gezahlt und hatte retrospektiv das Gefühl, dass bei der Verhandlung noch viel mehr möglich war. Es braucht nur zwei Interessenten und der Preis wird exorbitant hochschiessen. Auf der anderen Seite kann man als Interessent auch hinhalten, die Zeit spielt eher gegen den Abgeber. Ich glaube irgendwie nicht so ganz an diese Wertermittlungsmethoden.

MellowMed
30.01.2024, 12:14
Die Praxis ist soviel wert wie der Preis, den jemand bereit ist zu bezahlen.
Gut zusammengefasst :)

Grundsätzlich würde ich mit diesen KV-Bewerungsmethoden vorsichtig sein, die KV vertritt natürlich stark die Interessen der niedergelassenen zu denen man erst NACH Kauf gehört ;) Der Klassiker sind halt große Hausarztpraxen im ländlichen bereich wo das extrem (!) auseinander geht, dann heißts 800.000 Umsatz und sie wollen 400.000 Ablöse, obwohl man die Praxis im Nachbardorf bei gleichem Umsatz umsonst griegt.

Viele Grüße

Reflex
30.01.2024, 14:12
Aber es geht dem Threadersteller um einen Zugewinnausgleich und nicht um einen Praxiskauf und da ist entscheidend, was die Gerichte anerkennen…

DrSkywalker
30.01.2024, 21:01
Arme Socke, die hier keinen Ehevertrag hat. Sehr unfair mitunter weil realer marktpreis oft null und gutachter sagt 300.000. Mies

dr.moep
31.01.2024, 08:43
Also wir hatten unsere Praxiswert auch zunächst über das o. g. Ertragswertverfahren über die KV ermitteln lassen. Generell finde ich so eine Betriebswirtschaftliche Beratung nicht verkehrt, weil der Praxisinhaber da quasi Einblick in die Zahlen der letzten 3 (abgeschlossenen) Jahre gibt. Dem muss er auch schriftlich zustimmen.

Als Faustregel wurde uns von Kollegen oft gesagt, dass grob der Reinertrag der Praxis oftmals als "Kaufpreis" genannt wird.
Also beispielsweise 800k Umsatz, 400k Reinertrag --> Kaufpreis 400k. In unserem Beispiel war der Reinertrag auch in etwa so hoch wie der durch die KV ermittelte Praxiswert.

Wie oben aber schon gesagt ist eine Praxis das Wert, was man bereit ist zu zahlen. Der Praxissitz an sich wird von der KV nach Bewerbung zugeteilt und ist nicht an einen Kaufpreis gebunden. Man zahlt dem Praxisinhaber quasi das Inventar und den "Ruf" der Praxis.

Handeln geht da immer, am besten noch andere Praxen anschauen und das als Druckmittel einsetzten ("Im Nachbardorf gibts einen unbesetzten Sitz..." etc.). Wir haben so 150k gespart ;-)

Thomas24
31.01.2024, 10:58
Wie ja einige zurecht ausgeführt haben, findet im echten Leben die Preisfindung ja über Angebot und Nachfrage statt- wie viele Nachfrager gibt es auf den Sitz, gesperrter KV Bezirk oder nicht usw. pp. Aber um derartige Faktoren soll es bei einer Wertermittlung für einen Zugewinnausgleich ja ausdrücklich *nicht* gehen. Bei einer Wertermittlung handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, dass auf möglichst "objektive" Art und Weise einen Wert X ermitteln soll (dient also gar nicht primär der Kaufpreisermittlung).

Die Wertermittlung (für Banken, Finanzierungen oder eben hier: für die Ermittlung eines Zugewinnausgleichs) erfolgt im Regelfall über die sog. Ertragswertmethode, die mod. Ertragswertmethode oder Ärztekammermethode. Diese unterscheiden sich im Detail ein wenig voneinander (mehr Gewichtung auf die letzten Jahre, oder eher gleichmäßige Gewichtung über einen Zeitraum X usw). Hierfür gibt es spezialisierte Berater und Steuerberater, die dies vornehmen.

@Skywalker: selbst mit Ehevertrag ist nicht gesagt, dass man im Ernstfall nicht trotzdem ein größeres Problem bekommt. Denn nicht jeder Ehevertrag hält vor Gericht stand und die Familiengerichte erklären Eheverträge regelmäßig für nicht anwendbar. Vor allem wenn ein Ehepartner gegenüber dem anderen Ehepartner im Ehevertrag signifikant benachteiligt wird. Oder beispielsweise keine eigene Rechtsberatung vor Erstellung des Ehevertrages hatte, während des Abschlusses schwanger war (wird so gewertet, dass der Ehevertrag in einer Drucksituation unterschrieben wurde usw.) usw. Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.

Reflex
31.01.2024, 13:12
@Skywalker: selbst mit Ehevertrag ist nicht gesagt, dass man im Ernstfall nicht trotzdem ein größeres Problem bekommt. Denn nicht jeder Ehevertrag hält vor Gericht stand und die Familiengerichte erklären Eheverträge regelmäßig für nicht anwendbar. Vor allem wenn ein Ehepartner gegenüber dem anderen Ehepartner im Ehevertrag signifikant benachteiligt wird. Oder beispielsweise keine eigene Rechtsberatung vor Erstellung des Ehevertrages hatte, während des Abschlusses schwanger war (wird so gewertet, dass der Ehevertrag in einer Drucksituation unterschrieben wurde usw.) usw. Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.

Und genau deshalb ist es eben so wichtig, dass man sich frühzeitig als freiberuflicher Arzt rechtlich beraten lässt. Nicht nur Ehevertrag, auch Vorsorgevollmacht und Testament etc. sind eben sinnvoll, um die Existenzgrundlage zu sichern, wenn es im Leben nicht gut läuft…