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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger kurz vor Facharztprüfung



grl62
14.02.2024, 18:38
Hallo zusammen,

ich befinde mich am Ende meiner Facharztausbildung und wir planen noch ein Kind zu bekommen. Nun ist es so, dass ich aktuell in einer Praxis als Weiterbildungsassistentin angestellt bin. Mein Vertrag läuft mit Ende der 60 Monate aus. Wenn ich dann sozusagen gerade noch so die 60 Monate voll habe um die Prüfung abzulegen und dann ins BV müsste, erhalte ich dann überhaupt Gehalt, obwohl mein Vertrag zu Ende ist?

denkstdu
14.02.2024, 19:03
Wer sagt denn dass du ins Beschäftigungsverbot musst.Und warum soll es Geld geben wenn du nicht mehr angestellt bist....

grl62
14.02.2024, 19:33
Naja ich könnte ja theoretisch arbeiten, bezweifle nur, dass irgendeine Klinik oder Praxis eine schwangere Ärztin neu anstellt

Trenn
14.02.2024, 19:46
Du muss es ja nicht sagen und sie dürfen dich nicht danach fragen. Und wenn du dann am zweiten Tag deine Schwangerschaft publik machst kann man dich auch nicht mehr kündigen. Wie wäre es aber mit Arbeitslosengeld? Ist halt weniger, aber "ehrlicher" (wenn man "nicht erwähnen" als "unehrlich" ansehen will).

denkstdu
14.02.2024, 19:54
Da darf bloß der Bauch nicht zu groß sein beim Bewerbungsgespräch.Und nochmal wer sagt dass es ein BV gibt.

Kandra
14.02.2024, 20:02
Und in der aktuellen Praxis bleiben ist keine Option?

grl62
14.02.2024, 20:12
Ob ich in der Praxis bleiben kann, ist noch nicht so ganz klar. Gehe jetzt erstmal nicht davon aus, da das ja auch immer eine finanzielle Sache für die Praxisinhaber ist, ob sie noch jemanden mit reinnehmen können. Und ich würde ja auch arbeiten und würde nicht ins BV wollen, aber so rein vom Gefühl würde ich sagen, wird keiner wissentlich jemand schwangeren anstellen, sodass ich dachte, dass BV dann die schlauste Version wäre bevor ich arbeitslos bin. Dann bleibt wahrscheinlich nur die Option erst schwanger zu werden, wenn ich einen neuen Vertrag in der Tasche habe. Arbeitslosengeld ist finanziell für uns schwierig zu stemmen.

Coxy-Baby
14.02.2024, 21:13
Und einfach den Kinderwunsch etwas zeitmässig nach hinten zu stellen kommt nicht in Frage ?

grl62
15.02.2024, 04:48
Ja das müssen wir dann wohl. Bin aber auch nicht mehr die jüngste ;-)

mathematicus
15.02.2024, 09:37
Hallo zusammen,

ich befinde mich am Ende meiner Facharztausbildung und wir planen noch ein Kind zu bekommen. Nun ist es so, dass ich aktuell in einer Praxis als Weiterbildungsassistentin angestellt bin. Mein Vertrag läuft mit Ende der 60 Monate aus. Wenn ich dann sozusagen gerade noch so die 60 Monate voll habe um die Prüfung abzulegen und dann ins BV müsste, erhalte ich dann überhaupt Gehalt, obwohl mein Vertrag zu Ende ist?

Du kannst dich doch zwischen Ende der 60 Monate und deinem FA-Prüfungstermin weiter beschäftigen lassen, vorausgesetzt dein Arbeitgeber möchte das auch - das geht hier zumindest auf Antrag bei der zuständigen KV. Ansonsten wäre ich jetzt auch arbeitslos. :-oopss

Coxy-Baby
15.02.2024, 09:58
Aber auch da muss man gucken/prüfen in welchem monetären Rahmen dies gefördert wird.

Trenn
15.02.2024, 12:02
So viel ich weiss, wird das nicht gefördert. Das wird oft nur gemacht, wenn man direkt nach der Prüfung eine Nachfolge antritt und einen Sitz besetzt, um selbst für die Praxis abrechnen zu können. Als Angestellter ist es einfacher den nachzubesetzenden Sitz zu bekommen, da man als frischer FA noch nicht lange auf der KV-Warteliste sein kann. Ich glaube nicht, dass es für OP eine Option ist, da der Praxisinhaber während der Schwangerschaft wieder ein Ersatz für den freien Sitz braucht.... Wenn man unbedingt volles Gehalt während der SS haben will und sich es nicht mit den Niedergelassenen als Arbeitgeber verscherzen will, FA machen, sich in nem MVZ anstellen lassen und dann schwanger werden.

Coxy-Baby
15.02.2024, 12:25
Also hier wird die Beschäftigung bis zur FA-Prüfung (maximal 3 Monate) mit 1000 Euro gefördert wenn man angestellt bleibt, das ist eher nix.....aber der MVZ-Plan von Trenn klingt doch nett.