Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WBO - Fachfremd / Hospitation - Richtzahlen
Hallo zusammen,
in meiner WBO sind völlig unrealistische und fachfremde Richtzahlen für bestimmte Verfahren angegeben. Diese werden in meinem Fach überhaupt nicht durchgeführt.
Wie kann man diese Richtzahlen überhaupt erreichen? Darf ich mir mein Katalog auch von einer anderen Fachrichtung bestätigen (die auch wirklich diese Eingriffe durchführt...) lassen? Oder ist das nicht erlaubt?
Bzw. was kann ich machen, wenn ich diese Eingriffe nicht kriege. Was gibts da für Strategien?
Danke Gruß!
So wie immer halt - du lässt sie dir von deinem WBB abzeichnen.
Nefazodon
17.02.2024, 10:34
Am besten Du besprichst das mit deinem Weiterbildungsbefugten oder einem Altassistenten deiner Abteilung.
Dein Chef/Chefin werden ja wissen, wie die Weiterbildungsassistenten auf die benötigten Zahlen kommen (vorausgesetzt er/sie hat die volle Weiterbildungsermächtigung).
Und Ja, es gibt sowas wie Rotationen in andere Bereiche/Kliniken/Fächer. Manchmal sind die auch notwendig. Aus der Anästhesie hört man zum Beispiel öfter sowas.
Aber ich würde als erstes nachfragen, wie es in deiner Abteilung läuft.
Am besten Du besprichst das mit deinem Weiterbildungsbefugten oder einem Altassistenten deiner Abteilung.
Dein Chef/Chefin werden ja wissen, wie die Weiterbildungsassistenten auf die benötigten Zahlen kommen (vorausgesetzt er/sie hat die volle Weiterbildungsermächtigung).
Und Ja, es gibt sowas wie Rotationen in andere Bereiche/Kliniken/Fächer. Manchmal sind die auch notwendig. Aus der Anästhesie hört man zum Beispiel öfter sowas.
Aber ich würde als erstes nachfragen, wie es in deiner Abteilung läuft.
Danke für die Antwort.
Das Problem ist die haben nicht die vollen WBO für das Fach und wissen es selber nicht. Vor allem weil nach der neuen WBO die zahlen verdoppelt wurden für manche Eingriffe.
Die Frage zielte darauf ab ob man sich von anderen Fächern zahlen für seinen Katalog bestätigen lassen kann / darf?
Danke Gruß!
Feuerblick
17.02.2024, 14:11
Naja, wenn die nicht die volle Weiterbildungsberechtigung haben, musst du halt an ein Haus wechseln, das die volle hat UND dir all die Interventionen etc. im Katalog anbieten kann. Problem gelöst.
Im Zweifelsfall kann es hier auch gerne abweichende Vorgehensweisen zwischen den unterschiedlichen Ärztekammern geben. Wie so oft kann dir also nur deine zuständige LÄK eine verbindliche Antwort auf deine Frage geben.
Diese werden in meinem Fach überhaupt nicht durchgeführt.
In deinem Fach schon, in deinem Haus halt nicht.
Das gibt es ja beispielsweise bei Viszeralchirurgen und deren Verpflichtung Endoskopie zu machen. Oder bei Chirurgen allgemein die auf die Intensivstationen müssen. In vielen Häusern machen die Endoskopien inzwischen nur noch die Gastroenterologen und die operativen Intensivstationen werden zunehmend von Anästhesisten geführt.
Für Letzteres gibt es sogar vorgesehene Rotationen in der Weiterbildungsbefugnis. Also da steht dann zum Beispiel drin dass der CA Viszeral die WBB hat mit der Nebenbestimmung dass die Intensivzeit unter dem CA Anästhesie abzuleisten ist. Und in manchen WBB stehen auch so Dinge z.B. über die Endoskopie drin. Wenn das in dem Haus hingegen gar nicht angeboten wird wird es ein wenig komplexer...
Wie kann man diese Richtzahlen überhaupt erreichen? Darf ich mir mein Katalog auch von einer anderen Fachrichtung bestätigen (die auch wirklich diese Eingriffe durchführt...) lassen? Oder ist das nicht erlaubt?
Die Frage ist zunächst was dein Chef bei der Beantragung der WBB angegeben hat. Hat er angegeben dass das unter ihm durchgeführt wird, dass das in dem Haus unter einem anderen WBB durchgeführt wird oder dass das in dem Haus gar nicht durchgeführt wird. Wenn du das weißt hast du schon mal den Großteil der Miete. Fall 1 und 2 sind dann ja easy, es unterschreibt der der die WBB dafür hat. Im Fall 3 würde ich mir überlegen zu wechseln oder bei der LÄK nachzufragen ob die eine Hospitation akzeptieren.
Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
So richtig verstanden habe ich aber nicht das nicht ob folgendes möglich ist:
In meinem Fach darf ich 1 Jahr fachfremd absolvieren, wenn ich in diesem Jahr dann die notwendigen OPs etz durchführe, kann man es dann anrechnen oder nicht?
Es fehlt mir das Verständnis ob eine andere Fachrichtung (welche eig. passender ist) Inhalte aus dem FA Katolog einer anderen Fachrichtung bestätigen darf.
Vielen Dank!
In deinem Fach schon, in deinem Haus halt nicht.
Für Letzteres gibt es sogar vorgesehene Rotationen in der Weiterbildungsbefugnis. Also da steht dann zum Beispiel drin dass der CA Viszeral die WBB hat mit der Nebenbestimmung dass die Intensivzeit unter dem CA Anästhesie abzuleisten ist. Und in manchen WBB stehen auch so Dinge z.B. über die Endoskopie drin. Wenn das in dem Haus hingegen gar nicht angeboten wird wird es ein wenig komplexer...
Achso bei euch steht es sogar in der WBO drin? Nein die Inhalte werden bei uns nicht angeboten, die UNIs unterschreiben diese einfach obwohl sie keiner absolviert.
Und nochmal: eine rechtsgültige Antwort kann dir nur deine zuständige Landesärztekammer geben. LÄK Nordrhein erkennt es vielleicht an, LÄK Bayern nicht.
Achso bei euch steht es sogar in der WBO drin? Nein die Inhalte werden bei uns nicht angeboten, die UNIs unterschreiben diese einfach obwohl sie keiner absolviert.
Nein, es steht nicht in der WBO drin, sondern manchmal in der WBB. Dort stehen dann beispielsweise Dinge drin wie "die in der WBO erforderlichen Eingriffe ... werden klinikintern unter dem WB CA ... durchgeführt" und dann sind die halt auch von dem zu bestätigen.
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