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holm1990
18.02.2024, 20:30
Hallo allerseits,

ich habe letztes Jahr 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit gefehlt. Wenn ich jetzt wieder wegen der gleichen Krankheit fehle, rutsche ich dann gleich ins Krankengeld?

Vielen Dank und liebe Grüße

AlexDo86
18.02.2024, 21:14
Die TK führt das wie folgt aus:
"Führt […] dieselbe Krankheit innerhalb von zwölf Monaten wiederholt zur Arbeitsunfähigkeit (Zwölf-Monats-Frist), so wird die bisherige Arbeitsunfähigkeit auf den Entgeltfortzahlungsanspruch angerechnet.
Ausnahme: Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten mindestens sechs Monate, so entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Dieselbe Krankheit liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeiten auf dieselbe Ursache, also dasselbe Grundleiden zurückzuführen sind."

davo
18.02.2024, 21:21
https://www.rehm-verlag.de/arbeitsrecht-und-tarifrecht/blog-arbeitsrecht/gute-besserung-die-erneute-wiederholte-arbeitsunfaehigkeit-und-die-entgeltfortzahlung/

holm1990
19.02.2024, 18:56
Danke für eure Beiträge. Sorry, dass ich mit dem Thema nicht so bewandert bin. Also habe ich das richtig verstanden. Wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt und dazwischen 6 Monate liegen, dann hat man erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung oder?
Danke

holm1990
20.02.2024, 20:14
Sorry nochmal für die Rückfrage, aber ist echt wichtig..

Nefazodon
20.02.2024, 20:54
Es scheint so zu sein, ja.

Nulllinie
21.02.2024, 11:27
Also gemäß dem Bericht im Link gilt der 6-Monats-Zeitraum ja nur dann, wenn zwischenzeitlich eine Genesung der Erkrankung vorlag. Sollte keine Genesung eingetreten sein, gilt der 12 Monats-Zeitraum.