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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss man die PJ-Aufwandsentschädigung annehmen?



Sheyda
01.03.2024, 07:46
Liebe Mitlesende,
Viele freuen sich über die Aufwandsentschädigung im PJ und diese ist ja auch begrüßenswert. Für alle Bafög-Empfänger sieht es mau aus, weil die Aufwandsentschädigung ein zu eins vom Bafög-Betrag abgezogen wird und das nicht erst, wenn man im Tertial ist, sondern schon Monate im Voraus anteilig (aufgerechnet auf die Monate des jeweiligen Bewilligungszeitraums), was dann auch nicht unerhebliche Summen sind und man mehrere Monate mit weniger Geld auskommen muss, bis das eigentliche Tertial beginnt…
Hat man grundsätzlich das Recht als Student die Aufwandsentschädigung abzulehnen und kann man dann trotzdem sein PJ-Tertial in dem Haus absolvieren?
Freue mich über Antworten, ich konnte bisher zu dieser Thematik nichts finden.

xenopus laevis
01.03.2024, 20:46
Man kann dir schlecht etwas überweisen, wenn du nicht deine Daten angibst. Habe ich tatsächlich an meiner Uni Klinik so gemacht, um nicht mein BAföG zu gefährden.

Sheyda
02.03.2024, 01:51
Das wäre ja auch mein Plan am liebsten, aber die Personalabteilung des Hauses
möchte sich da quer stellen bzw. tut es. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Aufwandsentschädigung annehmen muss bzw. aufzwingen kann. Ich möchte da am liebsten so argumentieren, dass mir eine Ablehnung nun mal rechtlich zusteht.

Nefazodon
02.03.2024, 08:46
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Aufwandsentschädigung annehmen muss bzw. aufzwingen kann. Ich möchte da am liebsten so argumentieren, dass mir eine Ablehnung nun mal rechtlich zusteht.

Ich verstehe deine Situation, kann deine rechtliche Einschätzung jedoch nicht teilen bzw. habe Zweifel.
Man *kann* Leute schon dazu zwingen eine Entlohnung anzunehmen, wenn das für alle im Betrieb gilt.
Genau das ist ja das Prinzip der Tarifverträge.
Wir hatten mal einen User hier, der gerne die Möglichkeit gehabt hätte, für weniger Geld zu arbeiten, weil er befürchtete als Facharzt zu teuer zu werden und keine Vertragsverlängerung mehr zu bekommen. Aber so etwas ist rechtlich auch nicht möglich.

Dass sich die Verwaltung da quer stellt, kann ich verstehen. Letztlich haben die den Ärger, wenn Du dich zwei Jahre später umentscheidest und meinst, eine Aufwandsentschädigung würde dir zustehen.

Sorry, aber ich glaube nicht, dass Du da rechtlich viele Möglichkeiten hast.

Sheyda
02.03.2024, 10:09
Sehr interessanter Beitrag.
Ich denke ein Einkommen, das nach Tarifvertrag gezahlt wird, stellt etwas anderes dar, was man auch schlecht ablehnen kann.
Eine Aufwandsentschädigung ist kein Gehalt, könnte beispielsweise auch in Form von Unterkunft, Naturalien, Fahrtkosten etc. gestellt werden oder wie jetzt in Geldform.
Wäre es nicht möglich eine Verzichtserklärung abzugeben, damit die Angst seitens der Personalabteilung weg ist, dass ich nach paar Jahren auftauche und mich beschwere, dass ich damals keine Aufwandsentschädigung erhalten habe?

davo
02.03.2024, 10:56
Es gibt viele Stellen, die kostenlose Erstgespräche für Rechtsberatungen anbieten. Ich würd mich mal an so jemanden wenden.

PJ-Portalerin
02.03.2024, 17:30
Wird man dadurch denn so viel schlechter gestellt? Meine man darf die Werbungskostenpuschale + nen bestimmten Anteil (unterm Strich) behalten und den Rest bekommt man weniger Bafög?

Sheyda
02.03.2024, 17:44
Das Problem ist, dass man in einer Großstadt nicht alleine vom Bafög-Betrag leben kann und ein Minijob meinerseits ausgeübt wird. Durch die Aufwandsentschädigung würden dann erhebliche Beträge vom Bafög-Betrag gekürzt und zusätzlich müsste auf Beträge des Minijobs monatlich verzichtet werden. Nicht einfach zu erklären, aber Sozialpauschale, Werbungskosten und Freibetrag ergeben monatlich 520,-, die ohne Abzug normal hinzuverdient werden können. Beim Pflichtpraktikum werden die erst genannten beiden Punkte angerechnet (der Freibetrag nicht), welche wiederum dann nicht mehr für den Minijob angerechnet werden können. Ich kann es gerade nicht verständlich erklären, aber mir würde ein halbes Jahr einiges an Geld fehlen, was nicht wenig in der Summe ist, bis überhaupt die Aufwandsentschädigung gezahlt würde (da letztes Tertial). Für mich stellt es eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Als ich die Tertiale letztes Jahr gebucht hatte, gab es halt diese Aufwandsentschädigung nicht, das war alles bewusst und sorgfältig gewählt.
ich bin momentan mit dem Marburger Bund in Kontakt und hoffe auf mehr Klarheit nächste Woche.

Adam Omar
02.03.2024, 19:35
Hey, ich kenne dein Problem gut da ich letztes Jahr auch Angst wegen der Aufwandsentschädigung und meinem Gehalt aus dem Minijob hatte. Damals hatte mir meine zuständige Sachbearbeiterin gesagt, dass die nur die Aufwandsentschädigung abziehen und ich normal weiter mein Minijob machen kann. Nur halt drauf achten, dass ich nicht die 520€ Grenze überschreite bzw. 450 €, weil wie du richtig gesagt hast die Werbunskostenpauschale und Sozialpauschale dann beim Minijob wegfallen. Alles leider sehr kompliziert und unnötig. Ich würde dir raten mit deinem/-r Sachbearbeiter/-in auszumachen, dass du erst in den Monaten, in denen du die Aufwandsentschädigung kriegst, dein Bafög gekürzt wird. Oder alternativ kannst du auch erst nach dem Ende des Studium den zuviel gezahlten Bafög-Betrag ratenweise zurück zahlen. So mach ich es :). Dann hat man auch schon bisschen gearbeitet und richtiges Gehalt bekommen.

Sheyda
02.03.2024, 19:52
Ich danke dir sehr, wie hilfreich! Ich hoffe, die lassen in dem Fall mit sich reden :)

nanapj
03.03.2024, 16:35
Hallo, also ich bin aktuel am Ende meines ersten Tertial und bei mir ist einiges schief gelaufen bezüglich PJ Aufwandsentschädigung und Bafög. Ich kann euch ein bisschen erzählen und eventuell kann jemand der mit liest ja auch was dazu sagen weil ich einfach nicht mehr weiter weiß.
Ich habe Ende November 23 mein 1. Tertial begonnen:
1. Tertial 596€ + 150€ Esssenzuschuss (alles Überwiesen aufs Konto)
2. Tertial 500€ +60€ Essenzuschuss
3. Tertial 596€ + 150€ Esssenzuschuss (alles Überwiesen aufs Konto)

Nebenjob: Gleichzeitig habe ich bis zum 31.12. noch monatlich 427€ in einem 8h Nebenjob verdient.

Letztes Jahr habe ich genauso viel nebenbei im Nebenjob verdient und habe 722€ Bafög bekommen.

Mein erster Bafög Bescheid von 10/23 war bei 327 € (da wusste ich noch nicht dass ich 150€ Essenzuschuss erhalte).
Dann habe ich meine erste Abrechnung der Aufwandsentschädigung eingereicht und Trommelwirbel ich muss 400 Euro für die ersten 4 Monate zurückzahlen!
Jetzt bekomme ich nur noch 247€ pro Monat. -40€ Pro Monat zurückzahlen.

Ab Mitte März bekomme ich dann nur noch 560€ vom PJ und 207€ Bafög. Davon kann man doch nicht leben.

Ich kann nicht verstehen, wie gesagt wurde das der Nebenjob nicht abgezogen wird, bei mir wurde nämlich eine Summe aus Aufwandsentschädigung und Nebenjob (wie genau Prozentual weiß ich nicht) und die im ganzen auf (14 Monate Bewilligungszeitraum) augerechnet.

Das beste kommt noch, zwischen meinem letzten PJ Gehalt und bis ich mein M3 Termin ist, erhalte ich trotzdem nur 207€ monatlich. In der Zeit nen Nebenjob kann ich nicht machen, wegen des Lernens und weil es mir dann auch wieder abgezogen werden würde.

Ich komme mir vor wie ein Witz. Wie soll man davon leben?
Meiner Beaufragten ist es relativ egal wie ich davon leben soll. Ich kann doch jetzt nicht noch für bis Dezemeber, im letzten Jahr meines Studiums, einen Kredit aufnehmen??

Sheyda
03.03.2024, 17:20
Das tut mir mega Leid!! Danke, dass du uns das erzählst?!
Hattest du dich damals im Vorfeld informiert und wolltest dann die Aufwandsentschädigung? Die Berechungen sind auch nicht sehr einfach nachzuvollziehen und man sieht, dass jedes Bafög-Amt/Sachbearbeiter es anders handhabt.

nanapj
03.03.2024, 17:25
Ich wusste davon absolut nichts im Voraus. Ich habe immer in Semestergruppen versucht andere zu finden, die mir eine Auskunft geben könnten. Leider vegebens. Ich frage mich auch, woher du wusstest, dass es so viel weniger Bafög gibt?
Nun ja ich will vielleicht auf für die Zukunft andere warnen, wie krass die Unterscheide sein können, weil ich hatte nirgendwo genaue Zahlen gelesen.
Meine Sachbearbeiterin meinte, dass sie nicht wüsste, wie viel Geld mir dann noch zustehen würde und ich "soll den Antrag einfach stellen, dann würden wir ja sehen was dabei raus kommt"

HannibaI
04.03.2024, 00:36
Schon ziemlich dreist, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Bei mir (Bayern) wurde nichts abgezogen, mein PJ-Gehalt (400-500€ monatlich) wurde quasi wie ein Nebenjob angesehen. Dss heißt ich habe maximales Bafög plus das PJ-Gehalt erhalten.

Carnivore
04.03.2024, 14:06
Die Sachbearbeiter haben Ermessensspielraum. Sie können also ganz nach Gusto und Nase entscheiden wie viel wer bekommt und wer was abgezogen bekommt.

Ich habe bisher noch nichts angegeben, da ich ja noch nicht weiß, wie viel ich im PJ bekomme (Start Mai 2024). 😉
Ich gebe denen erst Bescheid, wenn ich in der Klinik was unterschrieben habe.

Was ich mich momentan frage ist, ob auch Sachleistungen wie eine zur Verfügung gestellte Wohnung in Geldwerte umgerechnet wird und angerechnet werden kann. Hat da jemand Erfahrung?

Sheyda
06.03.2024, 09:27
Also das Krankenhaus möchte partout darauf bestehen mir die Aufwandsentschädigung zu zahlen und ich habe herausgefunden, dass die Personalabteilung in anderen KH‘s um die Bafög-Problematik weiß und daher es Studenten freistellt auf die Aufwandsentschädigung zu verzichten. Bloß sind dort alle Plätze belegt :(

PJ-Portalerin
07.03.2024, 15:15
Hast du eine Wohnung oder könntest du an ein Haus wo Zimmer und Essen gestellt werden?