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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von Ärzteversorgung bei Arbeitslosigkeit



mona96
14.03.2024, 19:25
Hallo,

ich habe seit ein paar Monaten meine Approbation und bin bei der sächsischen Ärztekammer gemeldet. Dementsprechend bin ich jetzt auch in der Ärzteversorgung. Da ich derzeit noch nicht arbeite und keine Leistungen beziehe, habe ich die Möglichkeit, von der Ärzteversorgung für diese Zeit befreit zu werden.

Jetzt frage ich mich: Ist das sinnvoll? Ein befreundeter Arzt meinte zu mir, dass ich lieber einzahlen solle. Wenn finanziell für mich möglich solle ich am besten freiwillig mehr als den Pflichtbetrag (69,29 €) einzahlen.
Die Mitarbeiterin der Ärzteversorgung war am Telefon leider keine große Hilfe. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

Danke!

hebdo
14.03.2024, 19:31
Wenn du dich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit meldest, werden die Beiträge übernommen.

mona96
14.03.2024, 19:51
Ich bin arbeitssuchend gemeldet und war neulich auch erst dort und leider wurde nichts dergleichen erwähnt. Kann es sein, dass das bei mir nicht der Fall ist, da ich keine Leistungen bekomme? Oder muss ich die Übernahme erst beantragen?

Nilani
15.03.2024, 07:43
Ich versuche gerade, mich zu erinnern, wie es vor gut 10 Jahren bei mir war, aber da ist echt ne Lücke (war aber auch schwierige Zeit) :confused:. Bekommst du gar keine Leistung? Ich hatte damals ALG2 beantragt und ohne Schwierigkeiten bekommen. Soweit ich erinnere, hatte ich mich da aber (aus Unwissenheit) gar nicht bei der ÄK angemeldet gehabt. Erst als ich 4 Monate später in einem anderen Bundesland mit arbeiten angefangen hab, hab ich mich dort angemeldet. Für die ersten 4 Monate hab ich nirgendwo etwas eingezahlt, hat aber auch nie jemand gefragt. Kann mich aber auch nicht daran erinnern, dass/ob das Jobcenter bei mir gezahlt hatte. Bei ner einmonatigen Pause zwischen 2 Jobs hatte ich freiwillig den Mindestbeitrag eingezahlt.

hebdo
15.03.2024, 09:26
Es kommt darauf an, aus welchem Grund du keine Leistungen bekommst. Prinzipiell musst du ALG1 zusätzlich zur Meldung "arbeitssuchend" beantragen. Dann werden Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Für das Versorgungswerk musst du dann wiederum die Übernahme der Beiträge bei der Arbeitsagentur beantragen.

Zilia
16.03.2024, 15:36
Cave: Beiträge an das Versorgungswerk werden nur bei ALG I von der Agentur für Arbeit übernommen, nicht bei ALG II (Bürgergeld). Du kannst aber auch in diesem Falle freiwillig einzahlen oder zubuttern.