Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann wird einem die Approbation wegen Gesundheit verwehrt?
MedPsycho
04.04.2024, 17:23
Hallo liebe Leser/-innen,
vorab ich habe nichts gegen Medizinstudierende und Ärzte/Ärztinnen, die chronisch erkrankt sind und trotzdem ihren Beruf ausüben werden bzw. ausüben. Vor dieser Personengruppe habe ich mein höchsten Respekt.
Allerdings frage ich mich des Öfteren, ob es tatsächlich so einfach ist mit einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung einfach die Approbation zu bekommen.
Zudem stellt sich die Frage, wen eine Person tatsächlich die strengen Kriterien eines Härtefallantrags erfüllt und zugelassen wird. Bekommt diese Person bei so einem bestimmt schwerer chronischer Erkrankung die Approbation?
Oder gibt es Ihnen bekannte Fälle in denen angehende Kollegen/-innen die Approbation nach dem Medizinstudium verwehrt wurde?
Gibt es Unterschiede bei der Erkrankung z.B bei einer nicht progredienten Erkrankung wie: Epilepsie, chronische Migräne und bei progredienten Erkrankungen wie MS ?
Würde mich einfach sehr interessieren. Danke schon mal :)
Nefazodon
04.04.2024, 22:56
Bei der Frage der Approbation kommt es nicht darauf an, ob es eine -ggf. schwere- chronische Erkrankung gibt, sondern mehr darauf ob es eine Erkrankung gibt, die an deiner generellen Zuverlässigkeit und damit Eignung als Arzt zweifeln lässt.
Folglich hat der genehmigte Härtefallantrag bei schwerer Erkrankung erstmal nichts damit zu tun.
Auch die genannten Erkrankungen -Epilepsie, chronische Migräne und bei progredienten Erkrankungen wie MS- führen i.d.R wohl nicht dazu, dass die Approbation versagt wird.
Schwierig dürften präexistente Suchterkrankungen sein, sowie einige schwere psychische Erkrankungen, bei denen aber fraglich wäre, ob man mit ihnen überhaupt das Studium schafft.
MedPsycho
05.04.2024, 16:51
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Damit ich Sie richtig verstehe, es kommt nicht auf die Erkrankung an, sondern wie sehr diese einen beeinträchtigt als Arzt zu arbeiten.
Also erstmal richtet sich es danach, wie gut man trotz einer bestimmten Erkrankung als Arzt arbeiten kann?
Allerdings wird die Approbation nicht eingeschränkt, sondern entweder ganz oder gar nicht erteilt oder?
Nun frage ich mich allerdings, nehmen wir aus Einfachheit das Beispiel Epilepsie ( allgemein ohne eine Unterform zu nennen) und MS ist ja sehr variabel.
Nehmen wir mal an, dass ein Medizinstudent an Epilepsie erkrankt ist, die sich nur schwer therapieren lässt. Bekommt diese Person dann eine Approbation? Mit Approbation könnte derjenige einen FA für Unfallchirurgie und Orthopädie beginnen, wäre dies aber nicht unwürdig des Arztberufes bzw. eine Patientengefährdung?
Geschweige den die normalen Dienste auf einer Station für eine chronisch kranke Person schon wahrscheinlich sehr viel anstrengender sind.
Ich frage wirklich nur aus Interesse, ich selbst bin glücklich als Physiotherapeut tätig. Deshalb weiß ich auch über die genannten Krankheitsbilder durchaus Bescheid, was sie für eine Person/Patient bedeuten könnte.
Danke für die nette Antwort:)
Feuerblick
05.04.2024, 16:54
Nun, „es kommt drauf an“. Für die Approbation braucht man ein ärztliches Attest, das entsprechende geistige und körperliche Gesundheit bescheinigt. Bei komplizierten Erkrankungen wird das der Hausarzt aber nicht ausstellen wollen oder können. Im Zweifelsfall muss dann ein fachärztliches Gutachten klären, ob jemand geeignet ist, den Arztberuf auszuüben oder nicht. :-nix
V
Nehmen wir mal an, dass ein Medizinstudent an Epilepsie erkrankt ist, die sich nur schwer therapieren lässt. Bekommt diese Person dann eine Approbation? Mit Approbation könnte derjenige einen FA für Unfallchirurgie und Orthopädie beginnen, wäre dies aber nicht unwürdig des Arztberufes bzw. eine Patientengefährdung?
Wegen einer Erkrankung ist ein Arzt niemals "unwürdig" für seinen Beruf, eventuell aber ungeeignet. Das aber auch nicht pauschal aufgrund einer Erkrankung, sondern in Betrachtung konkreter Gefährdungssituationen für Patienten. Selbstverständlich wird auch angehenden Ärzten mit Sucht- und psychischen Erkrankungen die Approbation erteilt, denn es braucht dafür keines Gutachtens, sondern lediglich einer Bescheinigung durch einen beliebigen Arzt (der gar nicht von den vorliegenden Störungen wissen muss). Es muss gerade keine Gesundheit bescheinigen, sondern lediglich eine nicht vorhandene Ungeeignetheit.
Es gibt noch die Begriffe der Unzuverlässigkeit und der Unwürdigkeit. Ersteres bezieht sich auf (wiederholtes schweres) Fehlverhalten in berufsrechtlichen Fragen, letzteres auf Straftaten. Wenn man so will, sind damit also charakterliche Schwächen, ggf. Persönlichkeitsstörungen, gemeint.
MedPsycho
05.04.2024, 19:17
Wegen einer Erkrankung ist ein Arzt niemals "unwürdig" für seinen Beruf, eventuell aber ungeeignet. Das aber auch nicht pauschal aufgrund einer Erkrankung, sondern in Betrachtung konkreter Gefährdungssituationen für Patienten. Selbstverständlich wird auch angehenden Ärzten mit Sucht- und psychischen Erkrankungen die Approbation erteilt, denn es braucht dafür keines Gutachtens, sondern lediglich einer Bescheinigung durch einen beliebigen Arzt (der gar nicht von den vorliegenden Störungen wissen muss). Es muss gerade keine Gesundheit bescheinigen, sondern lediglich eine nicht vorhandene Ungeeignetheit.
Es gibt noch die Begriffe der Unzuverlässigkeit und der Unwürdigkeit. Ersteres bezieht sich auf (wiederholtes schweres) Fehlverhalten in berufsrechtlichen Fragen, letzteres auf Straftaten. Wenn man so will, sind damit also charakterliche Schwächen, ggf. Persönlichkeitsstörungen, gemeint.
Danke für Ihren Beitrag.
Unwürdig ist natürlich die falsche Wortwahl gewesen. Dies habe ich andeuten wollen mit dem Beispiel Epilepsie,weil es sich hierbei gut aufzeigen lässt mit der Gefährdung.
Aber ist tatsächlich möglich von jedem Arzt sich so eine Bescheinigung ausstellen zu lassen? Gibt es Konsequenzen, wenn es herauskommt, dass Person XY beim Arzt XY Erkrankungen verschwiegen hat und aufgrund dessen zu einer Gefährdung eines Patienten kommt? ( auch Konsequenzen seitens der Approbation?)
Verzeihen Sie, dass ich so gerade in diesem Punkt nachfrage. Allerdings hat eine ehemalige Mitschülerin die Berufsbezeichnung als Physio verwehrt bekommen, weil sie an Epilepsie erkrankt ist. Ein Gutachten fiel auch negativ aus.
Im Gegenzug bekommt ein angehender Arzt einfach die Bescheinigung, wenn er zu einem unbekannten Arzt geht und Erkrankungen dort verschweigt?
MedPsycho
05.04.2024, 19:22
Nun, „es kommt drauf an“. Für die Approbation braucht man ein ärztliches Attest, das entsprechende geistige und körperliche Gesundheit bescheinigt. Bei komplizierten Erkrankungen wird das der Hausarzt aber nicht ausstellen wollen oder können. Im Zweifelsfall muss dann ein fachärztliches Gutachten klären, ob jemand geeignet ist, den Arztberuf auszuüben oder nicht. :-nix
Gegenfrage: Was können diejenigen Absolventen eines Medizinstudiums beruflich machen, die keine Approbation bekommen?
Haben diese Personen umsonst studiert?
Im Gegenzug bekommt ein angehender Arzt einfach die Bescheinigung, wenn er zu einem unbekannten Arzt geht und Erkrankungen dort verschweigt?
"Im Gegenzug" bekommt er sie nicht, sondern einfach so, ja. Er sei denn, er ist offensichtlich schwer beeinträchtigt z. B. durch eine Psychose und eine Suchtkrankheit, das ist ja klar, dann würde er Patienten gefährden. Aber selbstverständlich bekommen auch z. B. Schizophrene und Epileptiker die Approbation, wenn die konkrete Erkrankung bei einer bestimmten Person so behandelt ist bzw. verläuft, dass eine ärztliche Berufsausübung möglich ist - wenn auch möglicherweise nicht in allen Bereichen.
Nefazodon
05.04.2024, 21:39
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass auch die Approbation, ähnlich wie ein Führerschein, kein Freifahrtsschein für immer ist.
Man darf als Arzt nie Tätigkeiten übernehmen, die man objektiv nicht kann, bzw. für die man nicht geeignet ist. Stichwort auch in diesem Fall: "Übernahmeverschulden".
Sprich, jemand, der eine schwere, schlecht beherrschbare Epilepsie mit regelmäßigen Anfällen hat, müsste das seinem Arbeitgeber mitteilen und dürfte nie der einzige Arzt sein, also z.B. keine Dienste machen. Wahrscheinlich wären auch Tätigkeiten im OP oder manuelle Tätigkeiten schwierig, je nachdem, wie "unvorhergesehen" sich die Anfälle ereignen.
So jemand würde vermutlich trotzdem die Approbation bekommen. Die praktische Berufsausübung kann trotzdem schwierig bis unmöglich sein.
Gegenfrage: Was können diejenigen Absolventen eines Medizinstudiums beruflich machen, die keine Approbation bekommen?
Haben diese Personen umsonst studiert?
Zunächst besteht eventuell die Möglichkeit der eingeschränkten Approbation, wie schon genannt. Damit könnten diese Absolventen dann in bestimmten Bereichen fernab der Akutmedizin unterkommen: Denkbar sind einige der Laborfächer (wobei der Abschluss einer Facharztausbildung aufgrund des fehlenden klinischen Jahres schwierig werden könnte), bestimmte Tätigkeiten beim Gesundheitsamt oder in der Pharmaindustrie oder bei Versicherungen.
Dennoch werden es Ärzte mit eingeschränkter Approbation auf dem Arbeitsmarkt sicher schwieriger haben als "durchschnittliche" Mediziner.
Völlig ohne Approbation wird es sicherlich nochmal schwieriger und ich sähe da schon die Gefahr, dass man sein Wissen nicht gewinnbringend einsetzen kann.
Dennoch sind auch in diesem Fall Tätigkeiten in Versicherungen oder Behörden (Anmerkung: aber als Sachbearbeiter, nicht als Arzt), als Medizinredakteur/in oder als Pharmareferent/in zumindest theoretisch denkbar.
Nefazodon
05.04.2024, 21:50
Selbstverständlich wird auch angehenden Ärzten mit Sucht- und psychischen Erkrankungen die Approbation erteilt, denn es braucht dafür keines Gutachtens, sondern lediglich einer Bescheinigung durch einen beliebigen Arzt (der gar nicht von den vorliegenden Störungen wissen muss). Es muss gerade keine Gesundheit bescheinigen, sondern lediglich eine nicht vorhandene Ungeeignetheit.
@rafiki: Formal ist das natürlich richtig. Wenn der Arzt der die Bescheinigung ausstellt, nichts von der Erkrankung weiß, wird man die Bescheinigung trotzdem bekommen und damit auch die Approbation.
Allerdings....wenn sich hinterher herausstellt, dass eine Erkrankung vorliegt, die zu fehlender Eignung führt, kann man die Approbation durchaus nachträglich wieder verlieren.
Aber Du hast Recht, dass die Eingangskontrollen nicht besonders streng sind.
Es gibt noch die Begriffe der Unzuverlässigkeit und der Unwürdigkeit. Ersteres bezieht sich auf (wiederholtes schweres) Fehlverhalten in berufsrechtlichen Fragen, letzteres auf Straftaten. Wenn man so will, sind damit also charakterliche Schwächen, ggf. Persönlichkeitsstörungen, gemeint.
Zum Thema Unwürdigkeit bzw. charakterliche Schwächen und Approbation gab es vor einiger Zeit einen interessanten Fall, den wir auch im Forum diskutiert haben.
Da ging es um einen Medizinstudenten, der wegen Totschlags am Partner seiner Exfreundin verurteilt wurde und auch eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Über viele Jahre wurde ihm deswegen konsequent die Approbation verweigert, aber schließlich hat er sie in hohem Alter doch vor einem Gericht einklagen können....
Ein vorsätzliches Tötungsdelikt im privaten Rahmen kann im Approbationsverfahren nach dessen Tilgung aus dem Bundeszentralregister nicht mehr entgegengehalten werden. Ein inzwischen 77-jähriger muss nun seine Approbation erhalten.
Am 13. Dezember 1985 erschoss der Kläger mit einer Schrotflinte den Freund seiner ehemaligen Freundin und fügte dieser mit dem Gewehr eine Trümmerfraktur des Nasenbeins sowie Wunden an Nase und Wangen zu. Sein anschließender Versuch, sich selbst das Leben zu nehmen, ging fehl. Die Sachverständigen berichteten von einer narzisstischen Persönlichkeit mit schizoiden Zügen und grandiosen Überhöhungstendenzen des Klägers. (...)
Quelle:https://oberarzt-heute.de/wie-lange-ist-man-berufsunwuerdig-77-jaehriger-muss-jetzt-seine-approbation-bekommen
Der Fall geht sehr gegen mein persönliches Ehrgefühl und Berufsethos. Er zeigt aber, dass es gar nicht so einfach ist, jemandem eine "Unwürdigkeit" zu attestieren und ihm deshalb die Approbation zu verweigern.
In diesem Fall hatte die (anscheinend schwere!) Persönlichkeitsstörung als "charakterliche Schwäche" ja sogar zu einer Straftat geführt....
(Allerdings wird dieser Mensch aufgrund seines Alters zumindest niemals als Arzt arbeiten)
Spjabork
11.04.2024, 14:01
Prinzipiell gar nicht. Ärzte mögen keine Konflikte und schon gar nicht untereinander. Habe mittlerweile jede Menge Wirrköpfe getroffen bei denen ich mich gefragt habe wie die noch eine Approbation haben. Ausser natürlich du beschmutzt die Standesehre, dann wird man aber eher versuchen dich aus dem Beruf herauszuekeln.
Nefazodon
11.04.2024, 20:52
Prinzipiell gar nicht. Ärzte mögen keine Konflikte und schon gar nicht untereinander. Habe mittlerweile jede Menge Wirrköpfe getroffen bei denen ich mich gefragt habe wie die noch eine Approbation haben. Ausser natürlich du beschmutzt die Standesehre, dann wird man aber eher versuchen dich aus dem Beruf herauszuekeln.
Und Du, bist Du Arzt? Wenn man sich deine Kommentare -auch im anderen Thread- durchliest scheinst Du Konflikte ja durchaus zu lieben....
Feuerblick
11.04.2024, 21:19
Ich tippe auf Troll.
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