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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztweiterbildung in Teilzeit



Lava
05.04.2024, 09:47
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bin da auf das Problem gestoßen, was nun mit der Facharztweiterbildung und Teilzeit ist. Die BLÄK schreibt dazu:


Eine Weiter**bil**dung in Teil**zeit muss hinsicht**lich Gesam*t*dauer, Niveau und Quali*tät den Anfor**de*run**gen an eine ganz*tä**gige Weiter**bil**dung entspre*chen. Dies ist in der Regel gewähr*leis*tet, wenn die Teil**zeit*tä*tig*keit mindes*tens die Hälfte der wöchent**li*chen Arbeits***zeit beträgt. Die Weiter**bil**dung kann mit mindes*tens 12 Stun**den pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnit*ten B und C gefor**der*ten Mindest*wei*ter**bil**dungs***zeit erfol**gen. Die Weiter**bil**dungs***zeit verlän**gert sich entspre*chend.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: wenn ich also min. 50% arbeite, verlängert sich die Weiterbildungszeit nicht, aber wenn ich weniger arbeite (aber min. 12h/Woche), verlängert sich die Weiterbildungszeit?

rafiki
05.04.2024, 11:54
Es bedeutet, das in der BLÄK ausnahmsweise auch nur min. 12 h/Woche möglich sind. Die Weiterbildungszeit jedoch verlängert sich immer entsprechend der Wochenarbeitszeitverkürzung.

Alles andere wäre ja auch Unsinn, man könnte ja anderenfalls zwei Fachärzte in der Zeit machen, in der normalerweise einer möglich ist.

abcd
05.04.2024, 20:13
Manche Ärztekammern formulieren das etwas deutlicher.

h3nni
06.04.2024, 19:22
Vielleicht mal durchgerechnet:

O&U, in Vollzeit 72 Monate (6a).

Kannst du komplett in 50% ableisten, dauert dann halt 144 Monate (12a).
Oder auch in 60%, dann 120 Monate (10a)...

Mindestens musst du ca. 30% arbeiten (12h/Woche). Da kannst du dir aber höchstens 36 Monate (die Hälfte der Weiterbildungszeit) anrechnen lassen. Den Rest musst du dann mit mindestens 50% arbeiten. Das wären dann 120+72 Monate, also 18 Jahre.

Heerestorte
06.04.2024, 22:44
Vielleicht mal durchgerechnet:

O&U, in Vollzeit 72 Monate (6a).

Kannst du komplett in 50% ableisten, dauert dann halt 144 Monate (12a).
Oder auch in 60%, dann 120 Monate (10a)...

Mindestens musst du ca. 30% arbeiten (12h/Woche). Da kannst du dir aber höchstens 36 Monate (die Hälfte der Weiterbildungszeit) anrechnen lassen. Den Rest musst du dann mit mindestens 50% arbeiten. Das wären dann 120+72 Monate, also 18 Jahre.

Beim letzten Beispiel wären es 16 Jahre.

h3nni
06.04.2024, 23:15
stimmt, Kopfrechnen wohl doch nicht so gut :D

anignu
06.04.2024, 23:28
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: wenn ich also min. 50% arbeite, verlängert sich die Weiterbildungszeit nicht, aber wenn ich weniger arbeite (aber min. 12h/Woche), verlängert sich die Weiterbildungszeit?
Ich seh das so wie h3nni: entscheidend ist der Satz "Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend." der sich meiner Meinung nach auf den gesamten Abschnitt bezieht.

O&U, in Vollzeit 72 Monate (6a).

Kannst du komplett in 50% ableisten, dauert dann halt 144 Monate (12a).
Oder auch in 60%, dann 120 Monate (10a)...
So würde ich das auch sehen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in unserem Job immer ein wenig grenzwertig, weil Dienste ja noch bissl drauf kommen, sich irgendwer um die Kinder kümmern will und es ja auch noch einen Partner gibt der auch beruflich irgendwas macht...

abcd
09.04.2024, 19:30
Bzgl. der Verlängerung der WB-Zeit sehe ich das so wie ihr. Es gibt aber kammerabhängig auch noch ein paar andere Stolpersteine. Unterschiedliche Formulierungen der WBO.

In der WBO der AK Nordrhein ist eine Teilzeit unter 50% gar nicht vorgesehen. Es gibt außerdem ein Antragsformular, zur Genehmigung der WB in Teilzeit vor Beginn der Teilzeittätigkeit. In BaWü gibt es das nicht, in Bayern soweit ich weiß auch nicht. In BaWü geht unter 50% nur in Ausnahmefällen und auch nur auf Antrag.

Aus der WBO AekNo
(6) Eine Weiterbildung in Teilzeit muss hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen eines geregelten Kompetenzerwerbs einer ganztägigen Weiterbildung entsprechen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Die Entscheidung trifft die Kammer unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

aus den FAQ der AekNo: Alle Weiterbildungszeugnisse müssen den Tätigkeitsumfang in Stunden enthalten. Die Ärztekammer Nordrhein fordert in diesem Zusammenhang stichprobenartig Arbeitsverträge an.