PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungsrücktrtt



MotiGaga
10.04.2024, 06:03
Guten Morgen , ,

ich habe gestern den Tag 1 geschrieben, aber fühle mich heute extrem unwohl (kaum kraft, Angst und Bauchschrmerzen (psychisch bedingt natürlich). Hat jemand eine Ahnung, der dies für einen Rücktritt reicht? ich dachte, dass ich meinen Hauarzt besuche. und die Bescheinigung ausfüllen lasse. Es wird reichen oder?



Entschuldigung für die Frage, aber bin extrem verweifelt :(

PJ-Portalerin
10.04.2024, 06:10
Glaube du musst leider zum Amtsarzt (will dir aber auch nichts Falsches sagen) und je nach LPA wird’s schwierig.
Mach vielleicht lieber ein bisschen Yoga (gibt auf Youtube gute Videos, zB ein kurzes von Yoga Vidya) und trink nen Tee und zieh dann bestmöglich durch, du kannst das schaffen, drücke die Daumen! 🍀

MotiGaga
10.04.2024, 06:23
vielen Dank

Unregistriert
10.04.2024, 07:02
Hi, wenn dies dein erster Rücktritt ist, dann musst du einen ausführlichen Facharztattest vorlegen! Da muss dann die Dauer der Erkrankung und prüfungsunfähigkeit mit Diagnose und Symptomatik drin stehen und daraus resultierende Einschränkungen für die Prüfung! Dann musst du nicht mehr zum Amtsarzt gehen!
VG

MotiGaga
10.04.2024, 15:44
Danke für die Infos,, mein Problem ist, ich bin schon mal durchgefallen, nun aber mega gestresst, Bauchschmerzen usw.. heute war ich bei der Prüfung auch, aber keine Konzentration gehabt. ich schaffe es nicht mehr , Morgen gehe ich zu meinem Hausarzt, er ist ja facharzt für allg. medizin Und lasse das Formula ausfüllen. Hoffentlich reicht es für das Amt, dass ich Psychich nicht mehr schaffe.

davo
10.04.2024, 19:29
Informiere dich unbedingt bei deinem LPA!

In Hessen bräuchtest du z.B. definitiv eine amtsärztliche Bescheinigung.

Choranaptyxis
10.04.2024, 20:31
Informiere dich wirklich vorher! Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass ein Hausarztattest nicht anerkannt wird und du damit den Versuch definitiv verlierst.

Unregistriert
10.04.2024, 23:46
Hi, Im NRW steht in der Prüfungseinladung, dass beim Prüfungsrücktritt ein fachärztliches Attest verlangt wird. Er muss aber aussagekräftig sein! Im besten Fall fragt man bei seiner LPA nach, die können einem gut weiterhelfen! VG