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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 Frage 102(A), 79(B)



Seval28
13.04.2024, 09:08
Als Antwortoption steht NeurOpraxie, aber die meinten wohl NeurApraxie. Also mMn so entsprechend nicht korrekt. Denn Neuro und praxie an sich ist ja nichts Pathologisches das ist ja nur eine Funktion. Auch wenn das Korinthenk. Ist, aber mE definitiv des Anfechtens wert und es könnten einige von profitieren. Wie seht ihr das?

Seval28
13.04.2024, 09:11
Wobei ja Neurotmesis noch stark im Rennen war. Wobei laut Amboss bei einer Neurotmesis eine komplette Durchtrennung vorliegen müsste, was ja wohl kaum der Fall war. Ich selbst hatte auf Axonotmesis getippt. Das wäre vielleicht noch am ehesten denkbar gegeben der Prämisse dass NeurOpraxie nicht gleich NeurApraxie

Seval28
13.04.2024, 09:13
Sorry meinte Tag 1!

ButSure
13.04.2024, 10:55
Du meinst, dass die einen Rechtschreibfehler drin haben, oder?
Sehe ich genau so und deshalb definitiv anfechtbar!

ButSure
13.04.2024, 10:57
Wobei hier leider auch von der NeurOpraxie gesprochen wird, als Verletzung nach Quetschung.
https://www.handchirurgie-nuernberg.de/handchirurgie_nervenverletzungen.html

Seval28
13.04.2024, 11:44
hmm, ok. Also ich habe dem LPA trotzdem einfach mal geschildert, mal schauen, wie sie sich entscheiden werden:
Art der Kommentierung: Formal
Darstellung:
Hier sind B und fraglich auch A richtig
Begründung:
A beschreibt in dieser Schreibweise NeurOpraxie keinen pathologischen Zustand, lediglich NeurApraxie, wovon hier allerdings nicht die Rede war. Axonotmesis hingegen ist nach der Sunderland-Klassifikation Stufe 2 der peripheren Nervenläsionen und wäre damit plausibel. Nun daher die Frage: Haben Sie sich verschrieben und meinten die NeurApraxie oder war der Schreibfehler gewollt und es konnte tatsächlich nur Antwort B richtig sein?
Literatur:
https://academic.oup.com/brain/article-abstract/74/4/491/323666?redirectedFrom=fulltext&login=false

nebenwirkung
13.04.2024, 14:03
Bitte beachte, dass nicht das LPA, sondern das IMPP für das Anfechten kontaktiert werden sollte. Das kannst du über diesen Link machen: https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/pr%C3%BCfungskommentare.html

Wir haben für dieses Anfechten scheinbar nur bis Sonntag Zeit. Wenn du es also bisher nur beim LPA eingereicht hast, würde ich es noch beim IMPP einreichen. Es sei denn, du meinst mit LPA eigentlich das IMPP

Seval28
13.04.2024, 15:54
Ja, oops, klar ich meinte IMPP, genau den Link habe ich auch genutzt :) Danke