PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub nach Nachtdienst



Watti
17.04.2024, 00:42
Hallo,
kurze Frage:
Ich habe zum Rotationsende zwei Nachtdienste bekommen, also der letzte von Sonntag auf Montag bis 7.45 Uhr. Zu Rotationsbeginn, also ab Montag habe ich aber Urlaub eingetragen. Zählt Montag dann als ein Urlaubstag oder ist das ein Tag nach ND, womit ich dann ein Urlaubstag sparen würde?

Kennt sich da jmd. aus? Uniklinik NRW.

LG Watti

davo
17.04.2024, 05:59
Wäre bei uns nie erlaubt gewesen, da sich die erste Abteilung durch den zweiten Dienst so ja in den Dienstplan der zweiten Abteilung reinfrisst.

Nefazodon
17.04.2024, 06:14
Wenn der Urlaub schon genehmigt wurde, bleibt das so, denke ich.
Mit der Konsequenz, dass Du nach dem Nachtdienst keine Stunden abgezogen bekommst, also etwas mehr Geld kriegst....
Wenn Du den urlaubstag gern retten würdest, wäre das auch möglich....dann musst Du aber aktiv mit eurem Dienstplaner reden, dass der Urlaubstag zurückgenommen wird, weil Du ja eh Dienstfrei hast.

Hängt dann halt vom Goodwill der neuen Abteilung ab, und wie eng sie mit der alten zusammenarbeiten.
Du wirst in der neuen Abteilung darum bitten müssen, sonst ist der Urlaubstag halt futsch:-nix

Banane123
17.04.2024, 07:10
Um 23.59 Uhr den Stift fallen lassen.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/nachtdienst-vor-urlaubstag-ist-das-erlaubt/

davo
17.04.2024, 07:19
Wobei Abteilung #2 ja sicher nichts vom Dienstplan von Abteilung #1 wusste - und es ist auch denkbar, dass so ein Vorgehen in diesem Haus üblich ist, aber Abteilung #1 einfach nichts vom mit Abteilung #2 vereinbarten Urlaub wusste. Es muss also gar nicht mal unbedingt böse Absicht sein, es könnte auch einfach, wie so oft, fehlende Informationsweitergabe sein.

Ich bin mir sicher, dass man dieses Thema regeln kann indem man es einfach anspricht. Und wenn dann Abteilung #2 sagt, dass sie es nicht duldet, dass Abteilung #1 sich in ihren Dienstplan hineinfrisst, dann ist es einfach das Problem von Abteilung #1, und nicht mehr deines. Auch nicht unpraktisch - dann müssen die sich überlegen, wie sie das lösen.

Ein Urlaubstag sollte es jedenfalls definitiv nicht sein, das ist ohnehin klar.

Watti
17.04.2024, 09:07
Okay, sorry. Ist die gleiche Abteilung, aber Wechsel von Intensiv auf Normalstation.
Wurde angeschrieben, dass ich bei Unregelmäßigkeiten bezüglich meiner Urlaube ich bitte alle Urlaube der letzten 3 Jahre aufzählen soll. Jetzt geh ich jede mögliche Situation durch, wo was nicht passen könnte.

Es geht mir generell um die Situation, da ich gelesen habe, das laut Bundesurlaubsgesetzt oder so ähnlich ein Urlaubstag immer im Ganzen zu nehmen ist. Bei Arbeitnehmer in Schichtdienst muss nach dem Urlaub dann ein erneuter Nachtdienst kommen, dass das so erlaubt wäre. Ich habe aber einen Tagdienst gehabt.
Man muss dazu erklären, dass ich mit der Personalabteilung auf Kriegsfuß steh, da ich Minusstunden die durch Schließen meiner Station während dem Pflegestrecke entstanden sind zurück zahlen soll.

Ich möchte dem Haus also nichts zahlen.

davo
17.04.2024, 09:20
Achso. Naja ein Stationswechsel ist ja völlig egal, der ist nicht dein Problem.

Dann ist die Lage eindeutig - entweder dein Dienst wird verkürzt, oder du musst den Urlaubstag nicht dafür verwenden. Da ist das Recht ganz eindeutig auf deiner Seite.

Und wenn der Dienstplan bereits feststeht, und dort ein Urlaubstag eingetragen ist, muss die Abteilung deinen Dienst verkürzen. Wenn du den Urlaubstages zurücknimmst, wäre das ein Entgegenkommen deinerseits, aber nicht deine Pflicht.

Nefazodon
17.04.2024, 09:21
Darum geht es also.

Urlaubstage sind als Ganzes zu nehmen. Siehe Link von Banane123.

Minusstunden gibt es arbeitsrechtlich gesehen nicht.
Du stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der AG sie nicht nutzen kann, ist das sein Problem.

Ich empfehle dir, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Entweder durch den Marburger Bund oder einen fachanwalt für Arbeitsrecht.

davo
17.04.2024, 09:45
Ich seh da noch gar keine Notwendigkeit für eine Rechtsberatung. Er muss einfach nur darauf hinweisen, dass Dienst- und Urlaubsplan nicht miteinander kompatibel sind, und um Korrektur dessen ersuchen.

detysnow
17.04.2024, 11:44
Wurde angeschrieben, dass ich bei Unregelmäßigkeiten bezüglich meiner Urlaube ich bitte alle Urlaube der letzten 3 Jahre aufzählen soll. Jetzt geh ich jede mögliche Situation durch, wo was nicht passen könnte.

Kam diese Aufforderung nachdem du auf die Überschneidung von Nachtdienst und Urlaubstag hingewiesen hattest oder unabhängig davon? Falls ersteres, gleicht das ja eher einer Farce...

Nefazodon
17.04.2024, 13:32
@davo: der TE sagt ja, dass es auch darum geht, dass er Minusstunden zurückzahlen soll.
Muss er natürlich nicht. Daher meine Empfehlung zu einer Rechtsberatung....

davo
17.04.2024, 13:51
Ja, sicher, dafür schon.

Kackbratze
17.04.2024, 18:48
Betriebsräte sind für die Dienstplanung auch als Partner ins Boot zu holen. Da kann man manche Sachen auch ohne Rechtsbeistand lösen.

FirebirdUSA
17.04.2024, 21:09
Minusstunden gibt es arbeitsrechtlich gesehen nicht.

Bei Streik geht das schon, da kannst du auch Arbeitswillige ausschließen und musst dann als AG nicht zahlen, ob das aber auch andere Berufsgruppen trifft weiß ich nicht. Außerdem sind Ansprüche nach 6 Monaten verjährt, 3 Jahre rückwirkend musst du gar nix machen aus meiner Sicht und es wäre zu prüfen ob der Rückzahlungsanspruch überhaupt noch besteht.

Nefazodon
17.04.2024, 21:31
Bei Streik geht das schon, da kannst du auch Arbeitswillige ausschließen und musst dann als AG nicht zahlen, ob das aber auch andere Berufsgruppen trifft weiß ich nicht. Außerdem sind Ansprüche nach 6 Monaten verjährt, 3 Jahre rückwirkend musst du gar nix machen aus meiner Sicht und es wäre zu prüfen ob der Rückzahlungsanspruch überhaupt noch besteht.

Im Vorhinein mit Ankündigung mag das möglich sein. Aber rückwirkend? -das glaub ich nicht.
Unabhängig von irgendwelchen sonstigen Fristen.

FirebirdUSA
17.04.2024, 22:32
Es liest sich auf jedenfall dubios

Anne1970
18.04.2024, 06:07
Ist der Dienstplan durch den Personalrat (nicht BR, da Uni) genehmigt (das nennt sich „mitbestimmt“)? Der hätte so nicht durchgehen dürfen. Schlage vor, dich unverzüglich an den Personalrat zu wenden. Hast du die Aufforderung, Minusstunden „zurückzuzahlen“ schriftlich? Kann da nur empfehlen (sofern Mitglied) dich an die Juristen der Geschäftsstelle deines MB- Landesverband zu wenden. Meist reicht ein Brief mit MB -Briefkopf an die Personalabteilung um solch ein unbilliges Ansinnen „richtigzustellen“:grins: .

anignu
18.04.2024, 13:59
Es liest sich auf jedenfall dubios
Ich habs auch immer noch nicht verstanden...

Scheint ja um zwei Dinge zu gehen, einmal das mit dem Urlaub und dann das mit den Minusstunden. Oder noch um was drittes? Die Aufstellung der Urlaubstage?

Ich glaub ich würde bzgl. Urlaub zunächst mal schauen wie der eingetragen oder genehmigt ist. Wenn der genehmigt ist dann kann man den Dienstplanersteller freundlich darauf hinweisen dass da ein Fehler passiert ist, dass an diesem einen Sonntag ein Nachtdienst grundsätzlich nicht möglich ist, da am Montag ein Urlaubstag genehmigt wurde. Fehler des Dienstplanerstellers, muss dieser lösen. Und wenn der sagt "geht nicht", dann ist zunächst der Chef der nächste Ansprechpartner dass das nicht möglich ist und wenn der auch abwinkt der Betriebsrat.

Mit den Minusstunden ist es eine völlig andere Sache. In unserer Klinik gibt es tatsächlich eine Dienstvereinbarung zum Thema "Minusstunden" in der man bei Überschreitung einer gewissen Grenze an Minusstunden die Minusstunden über die Grenze einfach vom Gehalt abgezogen bekommt. Fertig. Andersrum aber genauso. Über einer gewissen Grenze an Plusstunden/Überstunden bekommt man diese zwangsweise ausgezahlt. Ist vom Betriebsrat abgesegnet usw.

Und wieso irgendwer eine Urlaubsaufstellung haben will versteh ich nicht. Die Personalabteilung oder wer auch immer in der Klinik muss das doch erfassen? Das ist doch mir egal ob jemand von mir eine Urlaubsaufstellung für die Vergangenheit haben will. Der Urlaubsanspruch entsteht im laufenden Jahr, das kann man gern gemeinsam betrachten, alles andere ist Vergangenheit und wenn sie es nicht richtig erfasst haben ist das ihr Problem.