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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiwillige Wochenendarbeit



Cinnafly
27.04.2024, 19:31
Liebe Alle,

ich bin als Assistenzärztin an einer Uniklinik in Vollzeit nach normalem TV-Ä (kein Opt-out oder Zusatzklauseln) angestellt.
Aus diversen Gründen übernehme ich fast jeden Wochenenddienst (dafür keine 24 Stunden Dienste unter der Woche und nehme mir unter der Woche mindestens einen Tag "Kompensationsurlaub") Das ganze funktioniert ganz gut und weder ich noch mein Oberarzt oder meine Kollegen haben ein Problem damit.
Eigentlich sind ja laut Tarifvertrag nur max. 2 WE pro Monat erlaubt, aber ich mache das ja echt gerne!
Kann es da irgendwann Probleme geben und mir die Klinik irgendwie verbieten und mich "zwingen", dafür 24-Stunden Dienste zu übernehmen (von denen man ja fast endlos viele pro Monat machen "darf")?
Wenn ja, was könnte ich tun? Könnte ich ein "Opt-out-Schreiben" für mich selbst ausstellen?

Liebe Grüße!
Cinnafly

TaraTamm
27.04.2024, 21:35
Wo kein Kläger….

Bei uns im Haus interessiert sich auch keiner für diese 2 Wochenenden Regel. Ich würde mir erstmal nicht zu viele Gedanken machen bis tatsächlich so ein Problem auftritt. Wird wahrscheinlich nicht passieren.

Cinnafly
28.04.2024, 20:16
Wo kein Kläger….

Bei uns im Haus interessiert sich auch keiner für diese 2 Wochenenden Regel. Ich würde mir erstmal nicht zu viele Gedanken machen bis tatsächlich so ein Problem auftritt. Wird wahrscheinlich nicht passieren.

Genau nach dem Motto bin ich bisher auch vorgegangen.
Allerdings ist jetzt mein OA auf mich zugekommen und hat mich beauftragt, das "irgendwie abzuklären" BEVOR es zu einem MÖGLICHEN Problem kommen KÖNNTE.

Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte wäre, dass ich theoretisch die Klinik verklagen könnte, was in meinem Fall ja schön dumm wäre (v.A. weil ich als Begründung in meinem Stundenzettel immer "freiwillig Einteilung, selbstständig kompensiert durch Freizeitausgleich/Urlaub" eintrage).

Aber sonst gibt es ja eigentlich nix oder?

davo
28.04.2024, 21:17
Man da viele hypothetische Situationen konstruieren. Z.B. es passiert der Ärztin dann an einem solchen Wochenende ein Fehler, ein Patient kommt zu Schaden, der Anwalt der Patientin sieht den Dienstplan...

Bonnerin
28.04.2024, 21:23
Weil 24h-Dienste ohne eine Minute Schlaf ja so viel besser für die Patientensicherheit sind als Tagdienste am Wochenende mit freien Tagen unter der Woche - aka ein System, das in der Pflege auch oft gelebt wird.

Nefazodon
28.04.2024, 21:29
Kann es da irgendwann Probleme geben und mir die Klinik irgendwie verbieten und mich "zwingen", dafür 24-Stunden Dienste zu übernehmen (von denen man ja fast endlos viele pro Monat machen "darf")?

Ich denke schon, dass es da Probleme geben kann, wie davo schon sagt.

Allerdings kannst Du defacto wenig unternehmen um rechtliche Bedenken komplett auszuräumen.


(v.A. weil ich als Begründung in meinem Stundenzettel immer "freiwillig Einteilung, selbstständig kompensiert durch Freizeitausgleich/Urlaub" eintrage).

Das scheint mir daher noch der beste Weg zu sein.
So würde ich es auch mit dem Oberarzt/ggf. CA kommunizieren. Im Prinzip ist die Regelung ja im Interesse Aller, wenn Du es so willst und die Kollegen einverstanden sind.
(Wobei wir das nicht wissen.....vielleicht hätten die wegen der potenziell besseren Bezahlung auch gern mal WE-Dienste?)
Es bleibt dabei: Wo kein Kläger, da kein Richter.

davo
29.04.2024, 05:45
Weil 24h-Dienste ohne eine Minute Schlaf ja so viel besser für die Patientensicherheit sind als Tagdienste am Wochenende mit freien Tagen unter der Woche - aka ein System, das in der Pflege auch oft gelebt wird.

Das hat juristisch gesehen halt nichts zu bedeuten. Wenn man hingegen etwas tut, was man laut Tarifvertrag eigentlich nicht darf, und das noch dazu freiwillig, macht man sich halt angreifbar, falls es zu einem Zwischenfall kommen sollte. Ist natürlich schon sehr hypothetisch, aber zumindest denkbar.

Zilia
29.04.2024, 12:06
Frag doch mal beim MB nach. Der Leitung ist sowas ja normalerweise „mumpe“, solange alle Dienste besetzt werden. Die haben nur Angst vorm Betriebsrat. Unvergessen meine ehemalige Lt. OÄ, die mich rundgemacht hat, da ich eine NSV gemeldet hab, die in einer nicht offiziell angeordneten Überstunde passiert ist…
Wenn Deinem OA das mit den WE-Diensten so wichtig ist, soll er sich doch erkundigen und das nicht rüberturfen.

FirebirdUSA
29.04.2024, 13:53
Das "freiwillig" führt zumindest bei uns dazu, dass alle Zuschläge entfallen.
Im Zweifel kann man immer vertraglich vereinbaren, dass manche Teile eines Tarifvertrages nicht gelten (damit dann AT Vertrag)... solange Arbeitszeitrechtliche Vorgaben beachtet werden sehe ich auch keine Risiken

Bonnerin
29.04.2024, 17:23
Frag doch mal beim MB nach. Der Leitung ist sowas ja normalerweise „mumpe“, solange alle Dienste besetzt werden. Die haben nur Angst vorm Betriebsrat. Unvergessen meine ehemalige Lt. OÄ, die mich rundgemacht hat, da ich eine NSV gemeldet hab, die in einer nicht offiziell angeordneten Überstunde passiert ist…
Wenn Deinem OA das mit den WE-Diensten so wichtig ist, soll er sich doch erkundigen und das nicht rüberturfen.

Da würde ich auf gar keinen Fall nachfragen - zumindest nicht, wenn man sich irgendwie identifizierbar machen könnte. Sonst endet das damit, dass es da jemand ganz gut meint und das Ganze dann tatsächlich juristisch aufgerollt wird.

Nefazodon
29.04.2024, 17:54
Da würde ich auf gar keinen Fall nachfragen - zumindest nicht, wenn man sich irgendwie identifizierbar machen könnte. Sonst endet das damit, dass es da jemand ganz gut meint und das Ganze dann tatsächlich juristisch aufgerollt wird.

Warum sollte TE dort auch nachfragen?
Die Regelungen des Tarifvertrags sind klar - und sollten nicht unterlaufen werden. Punkt.
Der MB als Gewerkschaft der den Tarifvertrag ausgehandelt hat, wird dir bestimmt keine Empfehlungen dazu geben, ihn zu unterlaufen.

Rein rechtlich muss man Arbeits- und Tarifrecht von Haftung im Schadensfall unterscheiden.
Arbeits- und tarifrechtlich, ist es für deinen AG erstmal schwierig Ausnahmen von tarifvertraglichen Regelungen zu begründen....und auch wenn Du es willst, kann das Folgen für den AG haben.
Haftungsrechtlich hast Du erstmal nichts zu befürchten, wenn Du gegen die tarifvertragliche Regelungen zur Anzahl der Wochenenden verstößt. Von daher hat das eine mit dem anderen erstmal nichts zu tun.
Anders sieht es mit den Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu Ruhezeiten und ähnlichem aus-....hier können Verstöße eine Haftung für Schäden begründen. Aber das ist ein anderes Thema.

Aus meiner Sicht wird sich das Ganze nur informell zwischen dir, den anderen Assistenzärzten und deinem Chef klären lassen.

Feuerblick
29.04.2024, 19:18
Was steht denn im TV drin? Dass der Arbeitnehmer nur 2 Wochenenddienste machen DARF? Oder SOLLTE? Oder dass der Arbeitgeber nicht mehr als das ANORDNEN DARF/SOLLTE? Bei sowas steckt der Teufel ja im Detail.

abcd
29.04.2024, 20:09
TV-Ärzte VKA
Arbeitsleistungen (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft) am
Wochenende (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) dürfen an höchstens zwei
Wochenenden im Kalendermonat angeordnet werden. 2Abweichend davon darf
je Kalendervierteljahr für ein weiteres Wochenende Arbeitsleistung angeordnet
werden....
Jedenfalls ein freies Wochenende pro Kalendermonat ist zu gewährleisten.

Ohne juristischen Backround lässt sich die Frage meiner Meinung nach nicht lösen.

Feuerblick
29.04.2024, 20:20
Ah… „angeordnet werden“… Heißt also erwartungsgemäß nicht, dass man nicht mehr als zwei Wochenenddienste machen DARF.

anignu
30.04.2024, 00:30
Ah… „angeordnet werden“… Heißt also erwartungsgemäß nicht, dass man nicht mehr als zwei Wochenenddienste machen DARF.
Genau!

Der Tarifvertrags ist dazu da die Arbeitnehmer zu schützen vor einer Ausbeutung durch den Arbeitgeber. Es gab Zeiten in denen war es möglich 4 Wochenenden durchzuarbeiten, "gleicht sich ja wieder irgendwann aus" und dann hat es sich, wie unerwartet, doch nicht ausgeglichen und so.

Wer freiwillig mehr Wochenenden macht, selbst schuld, eigene Entscheidung, was auch immer. Prinzipiell erstmal kein Problem. Probleme kann es geben wenn man Ruhezeiten aufgrund des Arbeitszeitgesetzes nicht einhält oder Obergrenzen von dort. Das kann auch dem Arbeitgeber um die Ohren fliegen. Oder es kann Probleme geben wenn sich jemand beschwert (beim Betriebsrat, Personalrat, Personalabteilung, Chef, etc.). Aber schwierig in Richtung Vergangenheit. Kann halt dann sein dass es in der Zukunft anders eingeteilt wird. Die Vergangenheit ist vorbei (Arbeitszeitgesetzverstöße ausgenommen)

Kann es da irgendwann Probleme geben und mir die Klinik irgendwie verbieten und mich "zwingen", dafür 24-Stunden Dienste zu übernehmen (von denen man ja fast endlos viele pro Monat machen "darf")?
Und ja. Klar kann dir die Klinik deine Dienstpraxis verbieten. Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht und kann dich prinzipiell zu Diensten unter der Woche einteilen. So wie es im Arbeitsvertrag auch drin steht.
Aber wieso sollten sie das tun? Wenn es eine Regelung in der Abteilung gibt mit der alle glücklich sind, dann ist das doch eine win-win-win-Situation. Win für dich, win für deine Kollegen und win für die Abteilung dass es weniger Ärger gibt. Wir streiten uns drum wer die Wochenenden machen MUSS, nicht wer sie machen DARF...